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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Eine Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, welche die berechtigten Fahrer eines Fahrzeuges bei Personenschäden absichert.
Die Versicherung greift bei einem selbst verursachten Unfall, wenn sonst niemand für den Schaden aufkommt.
Die Fahrerunfallversicherung schließt somit eine Lücke innerhalb der Kfz-Versicherung. Denn:
Ein Fahrerschutz ist eine gute Ergänzung für alle Fahrer, die nicht bereits durch eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend abgesichert sind.
Der Fahrerschutz übernimmt die Unfall- sowie Folgekosten, die dem Fahrer sonst niemand erstattet (etwa die Krankenkasse als Krankengeld).
Eine Fahrerschutzversicherung bietet je nach Tarif eine Reihe von Leistungen, darunter:
Leistungen Fahrerschutzversicherung |
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Schmerzensgeld |
Verdienstausfall |
Heilbehandlungskosten |
Hinterbliebenenrente |
Haushaltshilfe |
Reha-Maßnahmen |
Behindertengerechte Umbaumaßnahmen von Wohnung und/oder Auto |
Im Todesfall Zahlung von Hinterbliebenenrente |
Die Höchstgrenze ist je nach gewähltem Angebot unterschiedlich. Üblich ist eine Maximalsumme in Höhe von 8 bis 15 Millionen Euro.´
Die Fahrerschutzversicherung zahlt in diesen Fällen:
Wann zahlt eine Fahrerschutzversicherung nicht?
Die Kosten für eine Fahrerschutzversicherung sind relativ niedrig. Sie liegen in der Regel zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr.
Als Faustformel können Sie rund 10 Prozent der Beitragshöhe zur Kfz-Versicherung rechnen.
Leider nicht. Da der Fahrerschutz ein Zusatzbaustein ist, ist ein Abschluss nur bei Ihrer derzeitigen Kfz-Versicherung möglich.
Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie entweder direkt mit einer neuen Kfz-Versicherung ab – sofern die Gesellschaft diese Leistung anbietet. Oder Sie buchen ihn nachträglich hinzu. Der Fahrerschutz greift dann direkt ab dem Folgetag, jedoch nicht rückwirkend.
Der Fahrerschutz greift in der Regel direkt ab dem Folgetag des Abschlusses, jedoch nicht rückwirkend.
Das ist abhängig vom Anbieter des Fahrerschutzes. Üblicherweise gilt der Fahrerschutz in der EU sowie den außereuropäischen Ländern, die noch zum Geltungsbereich der EU zählen. Das sind etwa die Schweiz, Marokko, Israel, Tunesien und die Kanarischen Inseln.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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