Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:
Nirgendwo Günstiger Garantie TÜV SÜD

Deutschlands bester Vergleich

für Kfz-Versicherungen

Deutschlands bester Vergleich für Kfz-Versicherungen

Willkommen zurück!

Bis850 €sparen

Was möchten Sie versichern?
  • 330 Tarife im Vergleich
  • Nirgendwo Günstiger Garantie
  • Über 300 Experten sind für Sie da

Fahrerschutzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Fahrerschutzversicherung greift, wenn der Fahrer durch einen selbst verursachten Unfall verletzt wurde.
  • Gezahlt werden etwa Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen und ein Verdienstausfall.
  • Der Fahrerschutz kostet zwischen 20 und 50 Euro im Jahr.

Was deckt die Fahrerschutzversicherung ab?

Eine Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, welche die berechtigten Fahrer eines Fahrzeuges bei Personenschäden absichert.

Die Versicherung greift bei einem selbst verursachten Unfall, wenn sonst niemand für den Schaden aufkommt.

Die Fahrerunfallversicherung schließt somit eine Lücke innerhalb der Kfz-Versicherung. Denn:

  • Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden anderer Unfallbeteiligter sowie der Mitinsassen auf.
  • Die Teilkasko oder Vollkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Ein Fahrerschutz ist eine gute Ergänzung für alle Fahrer, die nicht bereits durch eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend abgesichert sind.

Was wird gezahlt?

Der Fahrerschutz übernimmt die Unfall- sowie Folgekosten, die dem Fahrer sonst niemand erstattet (etwa die Krankenkasse als Krankengeld).

Eine Fahrerschutzversicherung bietet je nach Tarif eine Reihe von Leistungen, darunter:

Leistungen Fahrerschutzversicherung
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Heilbehandlungskosten
Hinterbliebenenrente
Haushaltshilfe
Reha-Maßnahmen
Behindertengerechte Umbaumaßnahmen von Wohnung und/oder Auto
Im Todesfall Zahlung von Hinterbliebenenrente

Wie viel zahlt der Fahrerschutz?

Die Höchstgrenze ist je nach gewähltem Angebot unterschiedlich. Üblich ist eine Maximalsumme in Höhe von 8 bis 15 Millionen Euro

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung zahlt in diesen Fällen:

  • Fall 1:
    Der Fahrer hat den Verkehrsunfall ganz oder teilweise verschuldet.
  • Fall 2:
    Es war ein „Unfall ohne Gegner” – der Fahrer ist z.B. mit einem Wildtier, Baum oder einem anderen Hindernis kollidiert.
  • Fall 3:
    Der Unfallverursacher ist unbekannt oder mittellos und es besteht keine Vollkasko.

Wann zahlt eine Fahrerschutzversicherung nicht?

  • Wenn der Autounfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
  • Wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogeneinfluss stand.
  • Wenn elementare Sicherheitsregeln missachtet wurden – z.B. kein Sicherheitsgurt angelegt war.
  • Wenn der Unfall bei einem Autorennen geschah.
  • Wenn sich der Unfall beim Ein- oder Aussteigen, Be- und Entladen ereignete.

Was kostet der Fahrerschutz?

Die Kosten für eine Fahrerschutzversicherung sind relativ niedrig. Sie liegen in der Regel zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr.

Als Faustformel können Sie rund 10 Prozent der Beitragshöhe zur Kfz-Versicherung rechnen.

Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich die Fahrerschutzversicherung auch bei einer anderen Versicherung abschließen?

Leider nicht. Da der Fahrerschutz ein Zusatzbaustein ist, ist ein Abschluss nur bei Ihrer derzeitigen Kfz-Versicherung möglich.

Wie schließe ich die Fahrerunfallversicherung ab?

Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie entweder direkt mit einer neuen Kfz-Versicherung ab – sofern die Gesellschaft diese Leistung anbietet. Oder Sie buchen ihn nachträglich hinzu. Der Fahrerschutz greift dann direkt ab dem Folgetag, jedoch nicht rückwirkend.

Ab wann gilt der Fahrerschutz?

Der Fahrerschutz greift in der Regel direkt ab dem Folgetag des Abschlusses, jedoch nicht rückwirkend.

Wo gilt die Fahrerschutzversicherung?

Das ist abhängig vom Anbieter des Fahrerschutzes. Üblicherweise gilt der Fahrerschutz in der EU sowie den außereuropäischen Ländern, die noch zum Geltungsbereich der EU zählen. Das sind etwa die Schweiz, Marokko, Israel, Tunesien und die Kanarischen Inseln.

Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
5 / 5
12.145 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.