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Fahrerschutzversicherung

aktualisiert am

Fahrerschutzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Fahrerschutzversicherung greift, wenn der Fahrer durch einen selbst verursachten Unfall verletzt wurde.
  • Gezahlt werden etwa Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen und ein Verdienstausfall.
  • Der Fahrerschutz kostet meist zwischen 20 und 50 Euro im Jahr extra.

Was deckt die Fahrerschutzversicherung ab?

Eine Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, welche die berechtigten Fahrer eines Fahrzeuges bei Personenschäden absichert.

Die Versicherung greift bei einem selbst verursachten Unfall, wenn sonst niemand für den Schaden aufkommt.

Die Fahrerunfallversicherung schließt somit eine Lücke innerhalb der Kfz-Versicherung. Denn:

  • Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden anderer Unfallbeteiligter sowie der Mitinsassen auf.
  • Die Teilkasko oder Vollkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Ein Fahrerschutz ist eine gute Ergänzung für alle Fahrer, die nicht bereits durch eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend abgesichert sind.

Was kostet der Fahrerschutz?

Die Kosten für eine Fahrerschutzversicherung sind relativ niedrig. Sie liegen in der Regel zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr.

Bei CHECK24 sind über 80 % der abschließbaren Tarife inklusive Fahrerschutz erhältlich!

Wie schließe ich eine Fahrerschutz-Versicherung ab?

Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 können Sie sich gezielt nur Angebote anzeigen lassen, die einen Fahrerschutz beinhalten.

Fahrerschutzversicherung Vergleich

Dazu aktivieren Sie im Auswahlmenü „Schutz erweitern” die Rubrik „Fahrerschutz” und aktualisieren Ihr Vergleichsergebnis. Sie bekommen dann nur noch Tarife mit Fahrerschutzversicherung angezeigt und können das passende Angebot abschließen.

Was wird gezahlt?

Der Fahrerschutz übernimmt die Unfall- sowie Folgekosten, die dem Fahrer sonst niemand erstattet (etwa die Krankenkasse als Krankengeld).

Eine Fahrerschutzversicherung bietet je nach Tarif eine Reihe von Leistungen, darunter:

Leistungen für Fahrer
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Heilbehandlungskosten
Hinterbliebenenrente
Haushaltshilfe
Reha-Maßnahmen
Behindertengerechte Umbaumaßnahmen von Wohnung und/oder Auto
Im Todesfall Zahlung von Hinterbliebenenrente

Wie viel zahlt der Fahrerschutz?

Die Höchstgrenze ist je nach gewähltem Angebot unterschiedlich. Üblich ist eine Maximalsumme in Höhe von 8 bis 15 Millionen Euro.

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung zahlt in diesen Fällen:

  • Fall 1:
    Der Fahrer hat den Verkehrsunfall ganz oder teilweise verschuldet.
  • Fall 2:
    Es war ein „Unfall ohne Gegner” – der Fahrer ist z.B. mit einem Wildtier, Baum oder einem anderen Hindernis kollidiert.
  • Fall 3:
    Der Unfallverursacher ist unbekannt oder mittellos und es besteht keine Vollkasko.

Wann zahlt eine Fahrerschutzversicherung nicht?

  • Wenn der Autounfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
  • Wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogeneinfluss stand.
  • Wenn elementare Sicherheitsregeln missachtet wurden – z.B. kein Sicherheitsgurt angelegt war.
  • Wenn der Unfall bei einem Autorennen geschah.
  • Wenn sich der Unfall beim Ein- oder Aussteigen, Be- und Entladen ereignete.

Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich die Fahrerschutzversicherung auch bei einer anderen Versicherung abschließen?

Leider nicht. Da der Fahrerschutz ein Zusatzbaustein ist, ist ein Abschluss nur bei Ihrer derzeitigen Kfz-Versicherung möglich.

Wie schließe ich die Fahrerunfallversicherung ab?

Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie entweder direkt mit einer neuen Kfz-Versicherung ab – sofern die Gesellschaft diese Leistung anbietet. Oder Sie buchen ihn nachträglich hinzu. Der Fahrerschutz greift dann direkt ab dem Folgetag, jedoch nicht rückwirkend.

Ab wann gilt der Fahrerschutz?

Der Fahrerschutz greift in der Regel direkt ab dem Folgetag des Abschlusses, jedoch nicht rückwirkend.

Wo gilt die Fahrerschutzversicherung?

Das ist abhängig vom Anbieter des Fahrerschutzes. Üblicherweise gilt der Fahrerschutz in der EU sowie den außereuropäischen Ländern, die noch zum Geltungsbereich der EU zählen. Das sind etwa die Schweiz, Marokko, Israel, Tunesien und die Kanarischen Inseln.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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