Hilfe und Kontakt
Ihre Kfz-Versicherungsberatung

Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Weitere Kontaktdaten finden Sie auf
der Kontaktseite

Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:
Nirgendwo Günstiger Garantie TÜV SÜD

Deutschlands bester Vergleich

für Kfz-Versicherungen

Deutschlands bester Vergleich für Kfz-Versicherungen

Willkommen zurück!

Bis850 €sparen

Was möchten Sie versichern?
  • 330 Tarife im Vergleich
  • Nirgendwo Günstiger Garantie
  • Über 300 Experten sind für Sie da

Teilkasko-Versicherung 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt viele Schäden durch äußere Einflüsse am eigenen Auto ab.
  • Eine Teilkasko ist sinnvoll, um sich vor hohen Schadenskosten zu schützen.
  • Mit CHECK24 erhalten Sie eine Teilkaskoversicherung bereits ab 2,77 Euro pro Monat.

 Was kostet eine Teilkasko?

Schon ab 2,77 Euro monatlich bekommen Sie bei CHECK24 eine Teilkaskoversicherung.

Eine Teilkaskoversicherung können Sie nur zusätzlich zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wann zahlt die Teilkasko, wann nicht?

Teilkasko zahlt immer bei... Teilkasko zahlt nicht bei...
  • Glasschaden (Fenster, Verglasung der Leuchteinheiten) 
  • Selbst verschuldetem Schaden am eigenen Auto
  • Unfall mit Tieren (Wildunfall)
  • Schaden am eigenen Auto durch Vandalismus
  • Diebstahl
  • Schaden am eigenen Auto durch Fahrerflucht
  • Sturm & Hagelschaden
 
  • Brand, Explosion & Kurzschluss
 

Leistungen: Welche Schäden sind durch eine Teilkasko versichert?

Schutz für Hybrid- und Elektroautos

Versichert sind z.B. Beschädigungen am Akku, zudem der Diebstahl oder die Beschädigung des Ladekabels während des Ladevorganges.

Elementarschäden/Naturkatastrophen

Elementarereignisse sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Zusätzlich versichert sein können Schäden am Auto durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche.

Autodiebstahl

Wurde Ihr Auto gestohlen, ersetzt die Teilkasko den entstandenen Schaden. Die ersten Monate (je nach Tarif bis zu 36 Monate) nach dem Kauf/der (Erst)Zulassung zahlt die Versicherung den vollen Kaufpreis. Danach wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt und bezahlt. Versichert ist auch der Diebstahl von fest verbauten Autoteilen sowie der Verlust des Autos durch Raub.

Wildunfall

Versichert sind Schäden durch Unfälle mit Tieren. Wildtiere nach dem deutschen Jagdrecht sind dabei in jedem Teilkaskotarif versichert. Es können aber auch „erweiterte Tierschäden” oder sogar „Schäden mit Tieren aller Art” abgedeckt sein.

Tierbiss (Marderschaden)

Marder beschädigen durch Bisse in Kabel und Schläuche die Elektronik, die Steuerung oder den Motor. In vielen Teilkaskoversicherungen sind solche Marderschäden enthalten. Zudem werden auch mögliche Folgekosten  – etwa ein Motorschaden – bis zu einem Maximalwert (z.B. 3.000 €) übernommen.

Brand, Kurzschluss, Explosion

Die Teilkasko ersetzt Schäden am Auto, die durch offenes Feuer, Explosion und Kurzschluss (an der Verkabelung) entstanden sind. Meist gilt eine maximale Deckungssumme (Höchstbetrag) von z.B. 10.000 €.

Steinschlag (Glasbruch)

Wird die Verglasung des Autos durch Steinschlag beschädigt, zahlt die Teilkasko den Austausch (ggf. abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) beziehungsweise die Reparatur. Zur Verglasung zählen Windschutzscheibe, Heckscheibe, Seitenscheiben (Fenster) und die Dachverglasung. Die Scheiben können aus Glas oder Kunststoff sein. Ebenfalls versichert sind defektes Spiegelglas sowie die Abdeckungen der Leuchten (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten).

Sonderzubehör

In der Regel ist auch Sonderzubehör am und im Auto (sofern fest verbaut) mitversichert. Das sind z.B. Felgen und Navis. Je nach Tarif gelten hierbei bei der Erstattung gewisse finanzielle Obergrenzen.

GAP-Deckung (Leasing Differenzdeckung)

Bei finanzierten Fahrzeugen (Leasing) gibt es bei Diebstahl oder Totalschaden eine finanzielle Deckungslücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den Ihnen die Versicherung erstattet, und dem Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. Diese Differenz überbrückt die Teilkaskoleistung der Gap-Deckung.

Fährschäden (Havarie)

Wird das Auto bei einer Fahrt auf einer Fähre beschädigt, ersetzt eine umfangreiche Teilkasko den Schaden.

Grobe Fahrlässigkeit

Entsteht ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers, Versicherungsnehmers oder Halters, muss die Versicherung normalerweise nicht dafür haften. Es sei denn, der Tarif schließt grob fahrlässige Handlung mit ein. Stets ausgeschlossen sind jedoch Schäden infolge von Alkohol– oder Drogenkonsum.

Abzug Neu für Alt

Werden bei der Reparatur Neuteile verwendet oder das Auto ganz oder teilweise neu lackiert, steigert dies den Fahrzeugwert. Das kann die Versicherung geltend machen und deshalb nicht die gesamten Kosten übernehmen. Die allermeisten Kfz-Versicherer verzichten jedoch mittlerweile auf diesen Abzug „Neu für alt”.

Gibt es in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung?

Auf Ihren Wunsch – ja. Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung (einen Selbstbehalt) wählen.  

Das ist jener Betrag, den Sie im Schadensfall selbst bezahlen. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer fällt der Versicherungsbetrag in der Teilkaskoversicherung aus.

Höhe der Selbstbeteiligung

CHECK24 empfiehlt in der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Damit haben Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Was ist der Unterschied der Teilkasko zur Kfz-Haftpflicht und Vollkasko?

Der Unterschied liegt in den Leistungen, dem sogenannten Deckungsumfang.

  • Vollkaskoversicherung:
    Beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und greift zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen sowie bei Beschädigungen Ihres Autos durch Vandalismus und Fahrerflucht.
    Mehr zur Kfz-Vollkasko erfahren Sie hier.

Was ist eine Teilkasko?

Eine Teilkasko ist eine freiwillige Kfz-Versicherung gegen Diebstahl und zahlreiche Schäden am eigenen Auto. Dieser Versicherungsschutz gilt üblicherweise in Europa (geografisch) und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch sogenannte Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser) und Brand. 

Auch Glasschäden (Glasbruch) sowie Wildschäden sind abgedeckt. 

Umfangreiche Teilkasko-Tarife bezahlen etwa auch Schäden durch Marderbiss.

 

Michael Roloff

Ein Marderbiss kann enorme Kosten mit sich bringen. Bei Elektroautos führt er im schlimmsten Fall sogar zu einem Totalschaden. Aus diesem Grund sollten Verbraucher*innen darauf achten, in ihrer Kfz-Versicherung auch Folgeschäden durch Marderbiss zu versichern.

Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24

Fragen & Antworten (FAQ)

Gibt es in der Teilkasko eine Rückstufung?

Nein. Denn das System der Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Teilkasko nicht.

Für wen ist eine Teilkasko sinnvoll?

CHECK24 empfiehlt grundsätzlich eine Teilkasko. Zum Beispiel kostet ansonsten der Austausch einer Frontscheibe wegen eines Steinschlages mehrere Hundert Euro.

Was sind die Vorteile einer Teilkasko?

Durch eine Teilkasko sind viele häufige Schäden an Ihrem Wagen abgedeckt.

Die Versicherung übernimmt abzüglich der gewählten Selbstbeteiligung die Kosten für eine notwendige Reparatur.

Wie lange sollte ich eine Teilkasko haben?

Der Kaskoschutz ist auch für ältere Fahrzeuge sinnvoll, um den Pkw gegen Glasschaden oder Unfall mit Tieren abzusichern.

Wenn sich die Vollkasko für Ihr Auto nicht mehr rechnet, sollten Sie in die Teilkasko wechseln.

Wie und wann kann ich die Teilkasko kündigen und wechseln?

Kündigen können Sie die Teilkasko jederzeit schriftlich mit einem Monat Kündigungsfrist.

Der Wechsel ist zum Ende des laufenden Versicherungsvertrages möglich. Alternativ können Sie eventuell auch während der Laufzeit per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag aussteigen.

Wer ist in einer Teilkasko versichert?

In einer Teilkasko ist immer das Auto gegen vielerlei Schäden versichert.

Was ist Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung?

Zunächst einmal zahlen Sie damit alle Schäden in der Teilkasko selbst, deren Reparaturkosten 150 € nicht übersteigen. Das ist etwa bei Glasbruch bei kleinen Scheiben der Fall. Liegen die Reparaturkosten höher, müssen Sie nur diesen Betrag zuschießen. Den Rest übernimmt die Versicherung. 

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Teilkasko?

Bei der Teilkasko lohnt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € statistisch gesehen am meisten. Damit sind die Einsparungen beim jährlichen Beitrag am höchsten. Ob sich ein Selbstbehalt in Höhe von 300 € lohnt, lässt sich im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 ganz einfach herausfinden.

Ist bei der Teilkasko Parkschaden dabei?

Die Teilkasko übernimmt einen Parkschaden am eigenen Auto nur dann, wenn der gewählte Tarif explizit eine sogenannte Parkschadenversicherung enthält.

Wie viel zahlt die Teilkasko bei Totalschaden?

Nach einem Totalschaden zahlt die Teilkasko als Schadenersatz die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert des versicherten Autos. Voll ersetzt wird der Totalschaden, wenn der Zeitpunkt des Unfalls noch über eine Neuwert/Neupreisentschädigung abgedeckt ist. Ein (wirtschaftlicher) Totalschaden in der Teilkasko entsteht etwa durch Elementarschäden, durch Diebstahl oder durch einen Wildunfall.

Ist Vandalismus in der Teilkasko dabei?

Nein. Schäden durch Vandalismus werden nur durch eine Vollkasko abgedeckt.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
5 / 5
14.358 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.

* berechnet am 04.03.2024

Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: März 2005, Versicherungsbeginn: März 2024, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42) und Teilkasko mit 500 € SB, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter= Versicherungsnehmer, keine Punkte,01945 / Frauendorf