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Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Tabelle & Tipps

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein Bonus-System für unfallfreie Jahre.
  • Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag für die Kfz-Versicherung.
  • Die Klasse erhöht sich jährlich, wenn die Versicherung keinen Schaden bezahlen muss.

Erklärung:
Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) ist ein System der Kfz-Versicherungen in Deutschland, um die Höhe der Versicherungsprämie zu berechnen.

Je höher die SF-Klasse:

  • Desto länger ist der Versicherte schadenfrei unterwegs
  • Desto niedriger ist die Prämie
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Die Schadenfreiheitsklasse wird für jedes Versicherungsjahr neu berechnet.

Nach einem verursachten Unfall beziehungsweise Schaden werden Sie in der Regel in eine niedrigere (= schlechtere) SF-Klasse zurückgestuft.

Michael Roloff

Die Schadenfreiheitsklasse gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre in der Kfz-Versicherung an. Deswegen ist sie einer der wichtigsten Parameter für die Beitragsberechnung. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger die Versicherung. In der höchsten Schadenfreiheitsklasse erhalten Kfz-Versicherte bis zu 85 Prozent Rabatt. Deshalb ist umsichtiges Fahren so wichtig.

Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24

Tabelle:
Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es?

Die SF-Klassen beginnen bei SF 0 (Fahrer ohne Schadenfreiheitsrabatt). Mit jedem schadenfreien Jahr steigt die SF-Klasse um eine höher, bis die maximale Stufe erreicht ist. Die Tabellen der Kfz-Versicherer reichen derzeit meist bis zur Schadenfreiheitsklasse 50.

Jeder Klasse ist dabei von Ihrem Kfz-Versicherer ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet. Es gilt: Je höher der Rabatt, desto niedriger ist der Beitragssatz, den Sie zahlen.

Beispieltabelle, Ihre persönlichen Rabatte und Beitragssätze können davon abweichen
SF-Klasse
(unfallfreie Jahre)
SF-Rabatt % Beitrags­satz %
SF 1 0 % 100 %
SF 2 ca. 15 % ca. 85 %
SF 3 ca. 30 % ca. 70 %
SF 4 ca. 40 % ca. 60 %
SF 5-8 ca. 45-50 % ca. 55-50 %
SF 9-15 ca. 55-60 % ca. 45-40 %
SF 16-25 ca. 65-70 % ca. 35-30 %
SF 26-30 ca. 75 % ca. 25 %
SF 31-35 ca. 80 % ca. 20 %
SF 36-40 ca. 81 % ca. 19 %
SF 41-45 ca. 82 % ca. 18 %
SF 46-50 ca. 83 % ca. 17 %

Die genannten Beispiele sind Richtwerte

Die exakten Konditionen für die Rabatte (Höhe, Zeitraum und Abstufung) legt jeder Kfz-Versicherer selbst fest. Ihre persönliche SF-Klassentabelle ist abhängig vom Kfz-Versicherer, dem Tarif und der Tarifversion. Die Tabelle ist Bestandteil der Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen. Sie finden sie daher in Ihren Vertragsunterlagen. Alternativ kontaktieren Sie unsere Kundenberatung (bei Abschluss über CHECK24) oder die Kundenhotline Ihrer Versicherung.

Sonderklassen:
Was sind die SF-Klassen 0, ½, S und M?

Neben den normalen Schadenfreiheitsklassen von 1 bis maximal 50 gibt es noch Sonderklassen, etwa für Fahranfänger. Bei diesen bezahlen Sie einen Risikoaufschlag auf den sogenannten Grundbeitrag von 100 Prozent.

Beispieltabelle, Ihre persönlichen Rabatte und Beitragssätze können davon abweichen
SF-Klasse Beitrags­satz % Grund
SF 1/2 ca. 100-140 % Personen, die zum ersten Mal ein Auto versichern und den Führerschein mindestens 3 Jahre haben
SF 0 ca. 200-260 % Fahranfänger
SF S ca. 150-175 % Rückstufung aus SF 1
SF M ca. 240-280 % Rückstufung aus SF 0 oder SF 1/2
  • SF-Klasse ½: Wenn Sie Ihren Führerschein länger als 3 Jahre haben und zum ersten Mal ein Auto versichern, beginnen Sie in der SF-Klasse ½. Der Beitrag liegt dann zwischen etwa 100 und 140 Prozent des Grundbetrages.
  • SF-Klasse 0: Fahranfänger, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, haben aufgrund ihrer geringen Fahrpraxis statistisch betrachtet ein hohes Unfallrisiko. Deshalb stufen Versicherer sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Der Beitragssatz ist in dieser Klasse recht hoch und liegt je nach Versicherer zwischen etwa 200 bis 260 Prozent des Grundbetrages.
  • SF-Klasse S: Verschulden Sie in der SF-Klasse 1 einen Unfall, werden Sie in die SF-Klasse S zurückgestuft. Der Beitrag liegt dann je nach Versicherer bei etwa 150 bis 175 Prozent des Grundbetrages.
  • SF-Klasse M: Verschulden Sie in der SF-Klasse ½ oder 0 einen Unfall, werden Sie in die SF-Klasse M (Malusklasse) zurückgestuft. Dies geschieht auch, wenn Sie in einer höheren Klasse mehrere Unfälle in einem Versicherungsjahr hatten. In dieser Sonderklasse M ist der Beitragssatz am höchsten. Er beträgt bis zu 280 Prozent des Grundbetrages.

SF-Klassen Rechner:
Wie wird die Schadenfreiheitsklasse ermittelt?

Die SF-Klassen sind von Ihrem Kfz-Versicherer in einer Tabelle festgelegt. Die niedrigste reguläre SF-Klasse ist SF 1, die höchste SF-Klasse kann bis SF 50 gehen.

Um Ihre derzeitige Schadenfreiheitsklasse zu ermitteln, können Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen. Auf der letzten Beitragsrechnung ist Ihre SF-Klasse vermerkt.

Wenn Sie wissen, wie viele Jahre Sie schon unfallfrei versichert sind, ist die Ermittlung der Schadenfreiheitsklasse einfach. Ziehen Sie von ihren schadenfreien Jahren ein Jahr ab – schon haben Sie Ihre aktuelle SF-Klasse ermittelt.

Beispiel:

Sie sind seit 10 Jahren versichert und haben als Fahranfänger begonnen. Dann haben Sie sehr wahrscheinlich die SF-Klasse 9 (SF-Klasse 0 wird berücksichtigt).

Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse:
Was passiert, wenn ich einen Unfall habe?

Wenn Sie als Versicherungsnehmer oder ein anderer Fahrer einen Schaden verursachen, werden Sie in der Regel in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Das bedeutet, dass sich Ihr Versicherungsbeitrag für das nächste Jahr erhöht.

Die exakte Rückstufung und damit auch die Beitragserhöhung hängt davon ab, auf welche SF-Klasse Sie zurückgestuft werden. Dies ist sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Kfz-Vollkasko jeweils getrennt in den sogenannten Rückstufungstabellen Ihres Versicherers festgelegt.

Dabei gilt generell: Je höher Ihre erreichte SF-Klasse ist, desto stärker fällt die Rückstufung nach einem Schaden aus.

Beispiele:

  • Vor Unfall SF-Klasse 12
  • Nach Unfall SF-Klasse 3 (Rückstufung um 9 SF-Klassen)
     
  • Vor Unfall SF-Klasse 25
  • Nach Unfall SF-Klasse 10 (Rückstufung um 15 SF-Klassen)

Bonussystem für unfallfreie Fahrt:
Welchen Schadenfreiheitsrabatt habe ich?

Der Schadenfreiheitsrabatt (kurz SF-Rabatt) ist ein Beitragsnachlass Ihrer Kfz-Versicherung. Er wird Ihnen für eine unfall- und schadenfreie Fahrweise gewährt.

In den ersten Versicherungsjahren steigt der Rabatt besonders schnell an.

Zahlen Sie im ersten Versicherungsjahr noch den vollen Beitragssatz von 100 Prozent, sind es im zweiten Jahr durchschnittlich nur noch 85 Prozent (15 Prozent SF-Rabatt). Im dritten Jahr bezahlen Sie für Ihre Kfz-Versicherung dann nur noch 70 Prozent (30 Prozent SF-Rabatt).

Beispieltabelle, Ihre persönlichen Rabatte und Beitragssätze können davon abweichen
SF-Klasse
(unfallfreie Jahre)
SF-Rabatt
SF 1
(1 Jahr unfallfrei)
0 % Rabatt
SF 2
(2 Jahre unfallfrei)
15 % Rabatt
SF 3
(3 Jahre unfallfrei)
30 % Rabatt
SF 4
(4 Jahre unfallfrei)
40 % Rabatt
SF 5
(5 Jahre unfallfrei)
45 % Rabatt

 

Üblicherweise ist ein SF-Rabatt von maximal 85 Prozent möglich. Diesen Wert können Sie nach jahrzehntelanger Versicherungszeit ohne Schäden oder selbst verursachte Unfälle erreichen (je nach Versicherer bei SF-Klasse 30 beziehungsweise 50).

Ihr aktueller SF-Rabatt steht auf der letzten Beitragsrechnung.

Übertragung:
Wie übernehme ich Schadenfreiheitsklassen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Schadenfreiheitsklassen zu übernehmen.

  1. Übernahme innerhalb der Familie

Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse von einem Familienmitglied übernehmen. Dazu müssen Sie bei Ihrer Versicherung einen Antrag stellen und die Schadenfreiheitsklasse Ihres Familienmitglieds angeben. Ihre Versicherung wird dann die Schadenfreiheitsklasse auf Ihren Vertrag übertragen.
Hierfür sind jedoch einige Bedingungen einzuhalten.

Die Schritte, wie Sie Schadenfreiheitsklassen übernehmen können:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob eine Übernahme möglich ist.
  • Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Versicherung.
  • Geben Sie die Schadenfreiheitsklasse Ihres Familienmitglieds an.
  • Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

Alles zur Übernahme von Schadenfreiheitsklassen erfahren Sie hier.

  1. SF-Klasse vom Motorrad übernehmen

Bei einigen Kfz-Versicherern können Sie die SF-Klassen Ihres Motorrades auf das Auto übertragen. Wie viele Schadenfreiheitsklassen dabei angerechnet werden, wird unterschiedlich gehandhabt. Manche Gesellschaften gewähren eine Übernahme nur anteilig (beispielsweise die Hälfte der erreichten SF-Klassen vom Motorrad).

Andere Gesellschaften rechnen Ihnen alle Motorrad-SF-Klassen auf das Auto an.

Im besten Fall werden sogar die tatsächlichen schadenfreien Jahre berücksichtigt, auch wenn diese höher sind als die maximal mögliche Zahl der SF-Klassen.

Denn bei der Motorradversicherung gibt es deutlich weniger SF-Klassen als bei der Autoversicherung. Wenn Sie also etwa 25 Jahre unfallfrei mit dem Motorrad unterwegs sind, die SF-Klassentabelle Ihres Versicherers aber nur bis SF 20 geht, dann werden Ihnen dennoch die vollen 24 schadenfreien Jahre bei der Kfz-Versicherung in Form der SF-Klasse 24 angerechnet.

  1. SF-Klasse vom Zweitwagen übernehmen

Sie können auch die SF-Klasse Ihres Zweitwagens auf den Erstwagen übertragen. Das ist immer möglich, wenn Sie den Erstwagen abgeben. Bei einigen Versicherern ist auch generell ein Tausch der SF-Klassen unter den Fahrzeugen in Ihrem Fuhrpark möglich.

  1. Übernahme bei einem Versicherungswechsel

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse von Ihrer alten Versicherung auf Ihre neue Versicherung übertragen.

Das geschieht automatisch durch eine „interne” Abfrage zwischen den beteiligten beiden Versicherungsgesellschaften. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.

Fragen & Antworten (FAQ)

Wie übertrage ich SF-Klassen aus dem Ausland?

Hatten Sie im europäischen Ausland ein Fahrzeug versichert, können Sie sich dies bei der Versicherung eines Pkw in Deutschland unter Umständen anrechnen lassen. Dafür kontaktieren Sie den jeweiligen Kfz-Versicherer direkt. Dieser wird Ihnen mitteilen, welche Nachweise er benötigt und mit welcher SF-Klasseneinstufung Sie in Ihrem Fall rechnen können.
In der Regel benötigen Sie diese Voraussetzungen & Nachweise:

  • Bescheinigung über das Ende der ausländischen Kfz-Versicherung (im Original sowie als deutsche Übersetzung).
  • Vertragsende liegt nicht länger als 6 Monate zurück.
  • Versicherungsnehmer ist auch Fahrzeughalter. Alternativ kann dies auch der Partner oder das Kind sein.
  • Es gibt keine deutsche Vorversicherung.

Bei welcher SF-Klasse fängt man an?

Als Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung fängt man bei der SF-Klasse 0 an. Die Beitragshöhe für die Kfz-Haftpflicht liegt dann bei bis zu 260 Prozent.

Was bedeutet SF-Klasse ½?

Die SF-Klasse 1/2 ist eine Sonderklasse zwischen der SF 0 und SF 1. Sie erhalten die SF 1 etwa, wenn Sie das erste Mal ein Auto versichern, den Führerschein aber schon mindestens 3 Jahre haben. Der Vorteil: In der Schadenfreiheitsklasse ½ erhalten Sie bereits einen Rabatt auf Ihre Kfz-Versicherung.

Welche Einstufung gibt es bei Zweitwagen?

In der Regel werden Zweitwagen in eine höhere (=bessere) SF-Klasse eingestuft als der Erstwagen. Dies liegt daran, dass Zweitwagen weniger gefahren werden und daher ein geringeres Risiko für den Versicherer darstellen.

Üblicherweise wird ein Zweitwagen zu Beginn in die SF-Klasse 1/2 bis SF-Klasse 2 eingestuft. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist unter bestimmten Bedingungen auch eine Einstufung „Zweitwagen wie Erstwagen” möglich.

Welche Schadenfreiheitsklasse erhalte ich bei Versicherungswechsel?

In der Regel übernimmt die neue Versicherung die aktuelle SF-Klasse der alten Versicherung.

Nur bei einer bisherigen Sondereinstufung, die es beim neuen Versicherer nicht gibt oder die etwa durch einen Rabattschutz erreicht wurde, funktioniert einen 1-zu-1-Übernahme nicht. Denn dann orientiert sich der neue Kfz-Versicherer an der tatsächlichen Schadenbilanz.

Kann meine Schadenfreiheitsklasse verfallen?

Ja, haben Sie längere Zeit kein Auto versichert, kann Ihre Schadenfreiheitsklasse verfallen und Sie steigen wieder in einer schlechteren Klasse ein.

Bei vielen Kfz-Versicherern liegt das „Verfallsdatum” der SF-Klasse bei 7 Jahren. Danach kann es sein, dass Sie nicht mehr auf diese alte Einstufung zurückgreifen können.

In einem solchen Fall lohnt es sich jedoch, direkt Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen. Meist zeigt sich die Gesellschaft kulant.

Wie erhalte ich eine gute Schadenfreiheitsklasse?

Es gibt einige Dinge, die Sie tun können, um eine gute Schadenfreiheitsklasse zu erhalten:

  • Fahren Sie schadenfrei. Dies ist der wichtigste Faktor für eine gute Schadenfreiheitsklasse.
  • Fahren Sie defensiv. Dies kann Ihnen helfen, Unfälle zu vermeiden und Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten.
  • Nutzen Sie wenn möglich die Chance, die Schadenfreiheitsklassen von einem Familienmitglied zu übernehmen.
  • Nutzen Sie wenn möglich die Chance, die Schadenfreiheitsklassen von einem Familienmitglied zu übernehmen.

Lassen Sie sich bei der Kündigung einer Autoversicherung immer Ihre letzte Schadenfreiheits­klasse, regulierte Schäden und die Dauer des Versicherungs­verhältnisses schriftlich bestätigen. Das vereinfacht den späteren Wiedereinstieg in die SF-Klasse.

Wie bekommen Fahranfänger eine günstige Schadenfreiheitsklasse?

Fahranfänger beginnen normalerweise mit der SF-Klasse 0. Doch eine günstigere SF-Klasse ist auch für Fahrneulinge möglich.

  • Läuft das Auto als Zweitwagen über die Eltern, erhält der Fahranfänger meist SF-Klasse 1 oder SF-Klasse 2.
  • Junge Leute (je nach Versicherer bis 23 oder 25 Jahre), die bereits einige Jahre den Führerschein haben, erhalten zu Versicherungsbeginn meist SF-Klasse 1/2 bis SF-Klasse 3.
  • Sonderprogramme (etwa Fahrsicherheitstraining, Führerschein ab 17 Jahren) ermöglichen ebenfalls oft eine bessere Ersteinstufung.

Mehr Tipps für Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung lesen Sie hier.

Wie kann ich eine Rückstufung vermeiden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse vermeiden können.

  • Selbst bezahlen:
    Wenn Sie einen kleinen Schaden haben, können Sie ihn selbst bezahlen, anstatt Ihre Versicherung zu beanspruchen.
    Das ist auch noch rückwirkend möglich. Beim Schadenrückkauf geht Ihre Kfz-Versicherung in Vorleistung und bezahlt den Schaden. Sobald der Fall abgeschlossen ist, haben Sie 6 Monate Zeit, der Gesellschaft das Geld zu erstatten.
  • Rabattschutz nutzen:
    Haben Sie einen Tarif mit Rabattschutz, haben Sie mindestens einen Schaden pro Versicherungsjahr „frei“. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt den Schaden und Sie behalten dennoch Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Mehr zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfahren Sie hier.

Schadenfreiheitsklasse vom Dienstwagen übernehmen?

Bei einem Dienstwagen ist normalerweise der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer.

Um als Fahrer später selbst die Schadenfreiheitsklasse vom Dienstwagen nutzen zu können, müssen Sie dies frühzeitig – am besten schon vor der ersten Nutzung des Dienstwagens – mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen schriftlich fixieren.

Ansonsten können Sie Ihre alte Schadenfreiheitsklasse, die Sie vor dem Dienstwagen hatten, bei vielen Versicherern noch nach Jahren wieder reaktivieren.

Quiz:
Testen Sie Ihr Wissen zur Schadenfreiheitsklasse

Testen Sie Ihr Wissen zur Schadenfreiheitsklasse in unserem Quiz.

Bei einer Frage können eine, zwei oder gar alle drei Antwortmöglichkeiten richtig sein! 

In der Auswertung wird Ihnen bei einer falschen Antwort die richtige Lösung angezeigt. CHECK24 wünscht viel Spaß!

Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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