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Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Verischerungs-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
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Inhalt
Ein Zweitwagen wird vom Kfz-Versicherer im Normalfall in die Schadenfreiheitsklasse ½ (SF-Klasse ½) eingestuft.
Der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht liegt damit bei etwa 70 Prozent.
Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 gibt es bei der Hälfte aller Kfz-Versicherer für Ihren Zweitwagen eine Sondereinstufung – also eine bessere und damit deutlich günstigere SF-Klasse als ½.
Ja. Jedes Fahrzeug erhält eine eigene, separate Versicherung.
Hatten Sie zuvor schon einen Zweitwagen versichert, können Sie diese SF-Klassen in den neuen Zweitwagen-Vertrag übernehmen.
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn später erstmals ein Auto auf sich selbst versichern, können Sie die SF-Klassen der Zweitwagen-Versicherung an Ihr Kind übertragen.
Der junge Fahrer spart damit bei der Kfz-Versicherung gleich von Beginn an deutlich!
Nein. Sie können für den Zweitwagen den Kfz-Versicherer frei wählen, da jeder Pkw in der Kfz-Versicherung einen separaten Versicherungsvertrag erhält.
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsnehmer hat für jedes Auto eine separate Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
Autor: Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung. Kontakt: michael.langenwalter@check24.de
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