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Je weniger Sie mit Ihrem Auto fahren, desto günstiger wird Ihre Kfz-Versicherung. Denn die Fahrleistung ist wichtig für die Beitragsberechnung.
Das gilt für die Kfz-Haftpflicht sowie die optionale Kfz-Vollkasko.
Alle Versicherer berechnen die Preise auf Grundlage der Fahrleistung. Es gibt hierfür zwei Berechnungsmethoden.
Bei den meisten Kfz-Versicherern geben Sie eine Einschätzung ab, wie viele Kilometer im Jahr mit dem versicherten Auto gefahren werden. Um die Berechnung zu vereinfachen, haben die Gesellschaften sogenannte Kilometerstaffeln. Die gängige Einteilung ist:
Diese einfache Berechnungsvariante bietet sich für die meisten Versicherungskunden an. Allerdings erhalten Sie keine Beitragserstattung, wenn Sie weniger Kilometer als angegeben fahren.
Haben Sie Ihre Jahreskilometer deutlich überzogen, darf der Versicherer den Beitrag nachberechnen.
Einige Kfz-Versicherungen rechnen kilometergenau ab. Auch bei dieser Methode geben Sie zuerst eine Schätzung der Jahreskilometer ab. Am Ende des Versicherungsjahres wird diese mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern abgeglichen (zum Beispiel anhand von Telematikdaten oder Ihrer Angabe zum Kilometerstand).
Sind Sie weniger als erwartet gefahren, bekommen Sie für jeden Kilometer Geld zurück. Sind Sie mehr Kilometer gefahren, zahlen Sie entsprechend nach.
Diese Berechnungsvariante kann sich für Autofahrer lohnen, die den „Kilometerverbrauch” nur schwer abschätzen können und das Risiko einer Nachzahlung nicht scheuen.
So berechnen Sie Ihre Fahrleistung:
Die meisten Autofahrten wiederholen sich regelmäßig. Die Laufleistung des Wagens in einem Jahr kann deshalb recht genau angegeben werden.
Zu den typischen Wegstrecken, die sich täglich oder wöchentlich wiederholen, gehören unter anderem:
Dazu kommen zum Beispiel:
Bemessen Sie die Kilometerleistung pro Jahr ausreichend hoch. Bauen Sie ein „Kilometerpolster” für weitere, nicht planmäßige Fahrten in Ihre Berechnung ein.
Tritt ein Versicherungsschaden ein, möchte Ihr Kfz-Versicherer den Tachostand des versicherten Pkw zum Zeitpunkt des Versicherungsschadens wissen. Diese Angabe müssen Sie wahrheitsgemäß machen.
Weicht der Tachostand im Schadensfall erheblich von der gegenüber der Versicherung angegebenen Fahrleistung ab, kann die Versicherung eine Prämiennachforderung stellen sowie eine Strafzahlung fordern. Bei einem Kaskoschaden kann der Kfz-Versicherer auch Leistungen kürzen.
Ihre jährliche Fahrleistung teilen Sie bei Vertragsabschluss der Kfz-Versicherungsgesellschaft schriftlich mit. Diese Schätzung können Sie – anhand des Kilometerzählers Ihres Autos – jedes Jahr kurz vor Ende des Versicherungszeitraumes erneut überprüfen. Haben Sie die Fahrleistung deutlich unterschritten, geben Sie das der Versicherung durch. Bestenfalls zahlen Sie dann im folgenden Jahr weniger Beitrag. Haben Sie die Fahrleistung deutlich überschritten, sollten Sie auch das mitteilen. Der Beitrag wird auch in diesem Fall neu berechnet.
Haben Sie die angegebene Fahrleistung mit Ihrem Auto überschritten, melden Sie das einfach am Ende des Versicherungsjahres (meist der 31. Dezember) Ihrer Versicherungsgesellschaft. Eine leichte Erhöhung wird sich nicht negativ auf den Beitrag auswirken. Haben Sie die Fahrleistung jedoch deutlich überschritten (mehr als 1.000 Kilometer), wird der Kfz-Versicherer das Risiko etwas höher einschätzen und den Beitrag daher wahrscheinlich leicht anheben.
Der Durchschnitt der Fahrleistung der Autofahrer in Deutschland (Jahreskilometer) liegt bei rund 15.000 Kilometer. Pro Monat sind es demnach 1.250 Kilometer.
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Autor: Sascha Rhode
Experte für Kfz-Versicherung sowie automobilen Entwicklungen im Pkw- und Motorradbereich.