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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Selbstbeteiligung (Abkürzung SB) ist Ihr Eigenanteil als Versicherungsnehmer. Diesen bezahlen Sie bei einem Kasko-Versicherungsschaden. Alle darüber hinaus gehenden Kosten trägt Ihre Kfz-Versicherung.
Vollkaskoversicherung | Ja |
Teilkaskoversicherung | Ja |
Kfz-Haftpflicht | Nein |
Festgelegt wird die Höhe der Selbstbeteiligung mit dem Versicherungsantrag.
Sie können die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung in Absprache mit dem Kfz-Versicherer ändern.
Einfach möglich ist dies einmal jährlich, wenn der gültige Kfz-Versicherungsvertrag ausläuft.
Dann verlängern Sie entweder den bestehenden Vertrag. Oder Sie wechseln die Kfz-Versicherung und schließen somit einen neuen Vertrag ab.
Die Selbstbeteiligung können Sie für die Teilkasko und Vollkasko unterschiedlich hoch wählen.
Selbstbeteiligung Höhe in Euro |
---|
0 € |
150 € |
300 € |
500 € |
1.000 € |
2.500 € |
Durch eine Selbstbeteiligung wird Ihre Vollkasko im Schnitt um fast 40 Prozent günstiger. Und das unabhängig davon, ob überhaupt ein Versicherungsschaden auftritt.
Eine Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung zu vereinbaren ist also absolut empfehlenswert!
150 SB | 300 SB | 500 SB | 1.000 SB | 2.500 SB |
---|---|---|---|---|
23 % Ersparnis | 28 % Ersparnis | 31 % Ersparnis | 36 % Ersparnis | 38 % Ersparnis |
500 Euro Selbstbeteiligung für Vollkasko
Wir empfehlen eine Selbstbeteiligung von 500 Euro in der Kfz-Vollkasko.
Eine Selbstbeteiligung macht Ihre Teilkasko um durchschnittlich bis zu 30 Prozent günstiger. Das zeigt unsere Auswertung der besten Teilkasko-Tarife.
150 SB | 300 SB | 500 SB | 1.000 SB | 2.500 SB |
---|---|---|---|---|
23 % Ersparnis | 29 % Ersparnis | 31 % Ersparnis | 34 % Ersparnis | 34 % Ersparnis |
150 Euro Selbstbeteiligung für Teilkasko
Wir empfehlen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Kfz-Teilkasko.
Die festgelegte Selbstbeteiligung müssen Sie nur zahlen, wenn es einen Schaden an Ihrem Auto gab, den entweder Ihre Teilkasko oder Vollkasko übernehmen soll.
Von der Gesamtschadensumme (zum Beispiel der Rechnung der Kfz-Werkstatt) zahlen Sie im Rahmen der Selbstbeteiligung Ihren Eigenanteil (auch Selbstbehalt genannt). Alles, was darüber hinausgeht, bezahlt Ihre Kasko.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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