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Inhalt
Die Kündigungsfrist in der Kfz-Versicherung beträgt einen kompletten Monat.
Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) sind zwei separate Versicherungen. Sie können unabhängig voneinander gekündigt werden.
Kündigen Sie die Police für Ihr Auto erst, nachdem Sie eine neue, günstigere Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Eine solche finden Sie bequem, schnell und unkompliziert über den kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn das Auto nicht mehr auf Sie angemeldet ist, endet die Kfz-Versicherung automatisch mit dem Tag der Abmeldung.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich die Kfz-Versicherung IMMER frei aussuchen. Dabei ist es egal, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchten auf sich zulassen.
Die Kfz-Versicherung kann in der Regel in Textform gekündigt werden.
Als Faustregel gilt: So, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie auch kündigen: Online bleibt online, mit Unterschrift bleibt mit Unterschrift.
Genaues steht in Ihren aktuellen Vertragsunterlagen.
Im Kündigungsschreiben müssen genannt sein:
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Unfall, ist die genaue Begründung zwingend erforderlich.
Bei einer regulären Kündigung zum Vertragsende müssen Sie keine Begründung angeben.
Schließen Sie eine Autoversicherung über CHECK24 ab, können Sie nach dem Antrag unseren kostenlosen 1-Klick-Kündigungsservice nutzen. Damit ist der rechtzeitige Eingang bei der Gesellschaft garantiert.
So funktioniert das CHECK24 Kündigungsformular:
Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung laufen aufs Kalenderjahr. Sie enden also mit dem 31. Dezember eines Jahres.
Bei einer regulären Kündigung zum Vertragsende muss der Kfz-Versicherer Ihr Schreiben spätestens zum Stichtag 30. November vorliegen haben.
Endet die Kfz-Versicherung an einem anderen Tag, gilt die Regelung mit der Kündigungsfrist von einem Monat entsprechend. Läuft der Vertrag beispielsweise mit dem 30. Juni aus, dann muss Ihre Kündigung bis zum 31. Mai vorliegen.
Zu welchem Datum Ihr Kfz-Versicherungsvertrag endet, steht in den Vertragsunterlagen.
Ja! Sie können den Vertrag per Sonderkündigung sofort mit einer Frist von einem Monat kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Sie müssen jedoch die Beitragserhöhung expliziert als Grund nennen.
Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Sie die entsprechende Information Ihrer Kfz-Versicherung erhalten haben.
Sie können die Kfz-Versicherung nach einem abgeschlossenen Schadensfall innerhalb von einem Monat kündigen. Sie müssen aber die Erhöhung zwingend als Kündigungsgrund angeben.
Die Frist beginnt auch hier an dem Tag, an dem Sie Ihr Kfz-Versicherer über den Abschluss des Versicherungsfalles informiert.
Nur bei einer Sonderkündigung. Abgerechnet wird auf den Tag genau ab dem Datum, ab dem der Versicherungsschutz nicht mehr gilt.
Ihre erreichten Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) behalten Sie bei einer Kündigung der Kfz-Versicherung.
Wenn Sie zu einer anderen Autoversicherung wechseln, werden Sie wieder mit diesen SF-Klassen eingestuft.
Beim Schadenfreiheitsrabatt gilt jedoch immer die Rabatt-Tabelle des jeweiligen Kfz-Versicherers.
Nein. Ihr laufender Vertrag wird gegebenenfalls angepasst (etwa anderer Abstellort oder neue Regionalklasse).
Sie können versuchen, eine Kündigung zeitnah zu widerrufen und somit rückgängig zu machen.
Im Idealfall akzeptiert ein Kfz-Versicherer aus Kulanz den Widerruf einer Vertragskündigung auch noch nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Einen Anspruch haben Sie darauf aber nicht.
Die Kfz-Versicherung für ein Auto läuft nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter.
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Autor: Michael Langenwalter
Der Motorjournalist ist Experte im Bereich der Kfz-Versicherung sowie Fachmann für Pkw-Neuheiten.