Jetzt
Sonder
kündigungs-
rechtnutzen
Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf
der Kontaktseite
Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Die Kündigungsfrist in der Kfz-Versicherung beträgt einen kompletten Monat. In der folgenden Tabelle sind die Fristen bei einer Kündigung zum Vertragsende (regulär) und bei einer unterjährigen Kündigung aufgelistet. Bis zum jeweiligen Datum muss dem Kfz-Versicherer Ihr Schreiben spätestens vorliegen.
Art der Kündigung | Frist |
---|---|
Vertragsende am Jahresende (31. Dezember) | 30. November (Stichtag) |
Vertragsende unterjährig – z.B. 30. Juni | 31. Mai |
Kündigen Sie die Police für Ihr Auto erst, nachdem Sie eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Laut einer Studie der TH Rosenheim sparen Sie über 40% gegenüber dem Marktpreis durch einen Wechsel.
Ausnahme: Wenn Sie das Auto abmelden, etwa weil Sie es verkaufen, endet die Kfz-Versicherung automatisch.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich die Kfz-Versicherung IMMER frei aussuchen.
Ihre Kfz-Versicherung kündigen Sie schriftlich in Textform.
Schließen Sie Ihre neue Versicherung über CHECK24 ab, nutzen Sie unseren kostenlosen 1-Klick-Kündigungsservice. Das hat für Sie diese Vorteile:
Alternativ können Sie die Kündigung auch selbst an den Kfz-Versicherer übermitteln:
Per Brief |
- Schreiben 3 bis 4 Werktage vor Ablauf der Kündigungsfrist abschicken - Möglichst per Einschreiben mit Rückschein versenden |
Per Fax | - Kündigung noch am letzten Tag der Frist möglich |
Per E-Mail (online kündigen) |
- Möglich für nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossenen Verträgen - Unterschriebenes Kündigungsschreiben einscannen und anhängen |
Über Kundenportal | - Anmelden und Anweisungen folgen |
Zwingend erforderlich ist die Nennung des Kündigungsgrundes nur bei einer Sonderkündigung.
Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung enden mit dem 31. Dezember.
Es gibt jedoch auch sogenannte unterjährige Verträge. Dann ist das Vertragsende abweichend vom Kalenderjahresende.
Wo steht das Vertragsende?
Zu welchem Datum Ihr Kfz-Versicherungsvertrag endet, steht in den Vertragsunterlagen.
Sie können den Vertrag mit Ihrer Kfz-Versicherung auch per Kfz-Sonderkündigungsrecht sofort kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Diese 2 Sonderkündigungsgründe gibt es:
Das sollten Sie bei der Sonderkündigung Ihrer Kfz-Versicherung beachten:
Kündigungsfrist | 1 Monat |
Fristbeginn |
Ab Kenntnisnahme der Beitragserhöhung Ihrerseits Ab Mitteilung des Versicherers über den Abschluss des Schadenfalles |
Begründung | Nennen Sie explizit den Grund für Ihre Sonderkündigung – entweder die Beitragserhöhung oder den regulierten Schaden. |
Rückerstattung | Sie haben Anspruch auf eine Rückzahlung zu viel bezahlter Beiträge. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Restdauer der Laufzeit ab. |
Das Schreiben zur regulären Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung können Sie jederzeit abschicken. Die Kündigung selbst wird jedoch erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Kfz-Versicherungsvertrages gültig. Welches Datum das bei Ihnen ist, steht in Ihrer Police. In jedem Fall müssen Sie die einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Sonst verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr.
Selbstverständlich. Eine Kfz-Versicherung schließen Sie in der Regel für die Dauer von einem Jahr ab. Zum Ende der Laufzeit Ihres Vertrages können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen. Sie müssen nur die Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende einhalten.
Nein. Eine fristlose Kündigung gibt es in der Kfz-Versicherung nicht. Also weder bei einer regulären Kündigung zum Vertragsablauf noch bei einer Sonderkündigung (etwa nach einem reguliertem Schaden oder bei einer Beitragserhöhung).
Nur bei einer Sonderkündigung. Abgerechnet wird auf den Tag genau ab dem Datum, ab dem der Versicherungsschutz nicht mehr gilt.
Ihre Autoversicherung ist nur dann monatlich kündbar, wenn der Kfz-Versicherer diese Möglichkeit explizit anbietet. Diese Option hängt zudem vom gewählten Tarif ab.
Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) behalten Sie. Nach dem Wechsel der Autoversicherung werden Sie wieder so eingestuft. Dann gilt jedoch die Rabatt-Tabelle des neuen Kfz-Versicherers.
Sofern Ihre Kfz-Versicherung eine Kündigung per E-Mail akzeptiert, können Sie das auf diesem Weg tun. In Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag ist dann von einer Kündigung „in Wortform” die Rede.
Wenn Sie als Versicherungsnehmer falsche Angaben im Vertrag machen oder den Beitrag nicht bezahlen (Pflichtverletzung), kann der Kfz-Versicherer Ihren Vertrag kündigen. Gleiches gilt nach einer erfolgten Regulierung eines Schadens. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat. Wurde Ihr Vertrag gekündigt, müssen Sie sich eine neue Kfz-Versicherung für Ihr Auto suchen. In der Kfz-Haftpflicht geht das problemlos. In der Kaskoversicherung kann Sie ein anderer Anbieter ablehnen.
Nein, ein Umzug ist kein Kündigungsgrund. Ihr laufender Vertrag wird gegebenenfalls angepasst.
Sie können Ihre Kündigung in der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen rückgängig machen (siehe Kfz-Versicherung widerrufen).
Autor: Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
CHECK24 Bewertungen