Kfz-Versicherungswechsel verpasst?
Mit dem CHECK24 Sonderkündigungsrechner ganz einfach prüfen, ob Sie trotzdem Ihre Versicherung wechseln und dabei sparen können.
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Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung besteht immer einen Monat lang ab Erhalt der Beitragsrechnung. Relevant ist hierbei der Tag, an dem die Beitragsrechnung bei Ihnen im Briefkasten oder per Mail eingegangen ist.
Für die Prüfung des Sonderkündigungsrechts müssen wir Ihren bisherigen und neuen Beitrag sowie die jeweiligen Beitragssätze (Ihre „Prozente“) vergleichen. Den neuen Beitrag und Beitragssatz finden Sie auf der Beitragsrechnung, die sie kürzlich erhalten haben.
Für die Prüfung des Sonderkündigungsrechts müssen wir Ihren bisherigen und neuen Beitrag sowie die jeweiligen Beitragssätze (Ihre „Prozente“) vergleichen. Den bisherigen Beitrag und Beitragssatz finden Sie auf der Beitragsrechnung des letzten Vertragsjahres oder in manchen Fällen auch auf der neuen Beitragsrechnung.
Sie können Ihren laufenden Kfz-Vertrag nicht außerordentlich kündigen. Sie sind an die vertragliche Kündigungsfrist gebunden.
Sie haben ein Recht auf Sonderkündigung aufgrund eines Schadenfalles.
Es gibt eine versteckte Beitragserhöhung in der Haftpflichtversicherung.
Es gibt eine Beitragserhöhung in der Teilkaskoversicherung.
Es gibt eine versteckte Beitragserhöhung in der Vollkaskoversicherung.
Es gab keine Beitragserhöhung - daher haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Freuen Sie sich dennoch, denn Ihr Beitrag ist günstiger geworden.
Vergleichsbeitrag
Ohne Beitragserhöhung/-verringerung würde sich Ihr neuer Beitrag nach folgender Formel berechnen:
Da Ihr neuer Haftpflichtbeitrag {{ toEuro(beitrag.NKH1) }} beträgt, wurde Ihr Beitrag versteckt erhöht. nicht erhöht.
Ihr bisheriger Beitrag beträgt {{ toEuro(beitrag.ATK1) }}. Da Ihr neuer Teilkaskobeitrag {{ toEuro(beitrag.NTK1) }} beträgt, wurde Ihr Beitrag erhöht. nicht erhöht.
Da Ihr neuer Vollkaskobeitrag {{ toEuro(beitrag.NVK1) }} beträgt, wurde Ihr Beitrag versteckt erhöht. nicht erhöht.
Eine Sonderkündigung ist Ihr Recht als Versicherungskunde, einen bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag aus einem besonderen Anlass vorzeitig zu kündigen. Dieses Recht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich verankert. Damit sollen Sie als Versicherungsnehmer vor Nachteilen geschützt werden, wenn sich Vertragsbedingungen wesentlich zu Ihrem Nachteil verändern oder ein Schadenfall eintritt.
Eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung ist also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ihre Kfz-Versicherung können Sie durch ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung) in diesen Fällen vorzeitig kündigen:
In wenigen Fällen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung:
Dann können Sie Ihren Kfz-Versicherungsvertrag nur fristgerecht zum Vertragsende kündigen.
Neigt sich das Vertragsjahr dem Ende zu, erhalten Sie i.d.R. vor Vertragsablauf die Beitragsrechnung.
Erhöht ihre Kfz-Versicherung den Beitrag (ohne Eigenverschulden) haben Sie ab Erhalt der Beitragsrechnung ein Sonderkündigungsrecht von meist 4 Wochen zu ihrem regulären Vertragsablauf.
Die Versicherung muss Sie schriftlich (postalisch oder E-Mail) über die Beitragserhöhung informieren. Das geschieht in aller Regel mit der Beitragsrechnung für den kommenden Versicherungszeitraum.
Wo in der Rechnung die Erhöhung des Kfz-Beitrages steht und wie ausführlich dies kommuniziert wird, handhaben die Kfz-Versicherer unterschiedlich.
Ein regulierter Kfz-Versicherungsschaden ist ein Sonderkündigungsgrund. Es kann sich für Sie finanziell lohnen, die Autoversicherung nach einem Schaden zu wechseln.
Warten Sie auf den Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft. Darin steht in der Regel, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie zurückgestuft werden – inklusive der neuen, geschätzten Beitragshöhe.
Mit diesen Informationen vergleichen Sie Ihre Kfz-Versicherung bei CHECK24 und wechseln zu einem Anbieter mit günstigerem Beitrag.
Wichtig: Hier gilt das Sonderkündigungsrecht sofort – ab Kündigungsbestätigung kann eine neue Versicherung (mit der Angabe vom Schaden) beantragt werden. Es erfolgt in diesem Fall die Rückstufung der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) bei der neuen Versicherungsgesellschaft i.d.R. zum 01.01. eines Jahres. Welche SF-Klassen die Versicherer Ihnen gewähren, können Sie den Rückstufungstabellen der AKB entnehmen.
Bei einer Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 4 Wochen – unabhängig vom konkreten Sonderkündigungsgrund.
Wichtig: Manche Versicherungsgesellschaften gewähren ihnen sogar ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Erhalt der Beitragsrechnung. Dies können Sie den Unterlagen (bzw. der Beitragsrechnung) entnehmen. Ist es dort nicht explizit hinterlegt, gehen Sie bitte von 4 Wochen aus.
Wann beginnt die Frist?
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie etwa die Beitragserhöhung erhalten oder Ihnen die erfolgte Schadensregulierung (Bestätigung der Kostenübernehme) mitgeteilt wird.
Mit dieser Vorlage zum Downloaden kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich – schnell und unkompliziert.
Frist einhalten
Achten Sie darauf, dass die Kündigung rechtzeitig beim Kfz-Versicherer ankommt. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
Wenn Sie mit CHECK24 Ihre Kfz-Versicherung wechseln, profitieren Sie außerdem von unserem 1-Klick-Kündigungsservice.
Ihre Sonderkündigung wird dann von uns direkt online an den Versicherer gemeldet:
Diese Option wird Ihnen direkt nach dem Abschluss angezeigt.
Vermeiden Sie diese Fehler – ansonsten kann die Sonderkündigung unwirksam sein oder es kommt zu Verzögerungen.