{{ sLabel }}
Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungs-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
{{ popUp.subtext }}
{{ sLabel }}
Wenn Ihre Kfz-Versicherung den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag damit vorzeitig beenden. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie schriftlich auf die Erhöhung hinzuweisen.
Mit dem CHECK24 Sonderkündigungsrechner finden Sie auch „versteckte Beitragserhöhungen”, die oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
Sie haben möglicherweise ein Recht auf Sonderkündigung aufgrund eines Schadenfalles.
Bitte beachten Sie, dass ein Recht auf Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der neuen Beitragsrechnung möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist ist lediglich eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages oder eine Sonderkündigung aufgrund eines Schadenfalles möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Sonderkündigung im Schadenfall nur möglich ist, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens über die Zahlung, oder Ablehnung des Schadens kündigen.
Es gibt eine Beitragserhöhung.
Erfolgt die Erhöhung des Beitrages zur Teilkasko auf Grund eines regulierten Schadens, ist zu beachten, dass die Sonderkündigung innerhalb eines Monats nach der Mitteilung des Versicherers, wie er mit dem Schaden verfährt, zu erfolgen hat.
Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich der Beitrag aufgrund einer durch Sie veranlassten Änderung des Versicherungsschutzes erhöht:
→ z.B. Erhöhung der Fahrleistung, Einschluss eines jungen Fahrers, Verringerung des Selbstbehaltes…
Es gab keine Beitragserhöhung. Daher haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Freuen Sie sich dennoch, denn Ihr Beitrag ist günstiger geworden.
Es gab keine Beitragserhöhung. Daher haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
Sie haben kein Recht auf Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung. Aber möglicherweise haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung aufgrund eines Schadenfalls.
Alte Versicherung noch nicht gekündigt? Jetzt wechseln, CHECK24 kündigt für Sie**!
Und so geht's:
Online: CHECK24 kündigt für Sie!
Die Kündigung Ihres laufenden Kfz-Versicherungsvertrags leiten Sie am besten einfach und schnell durch unseren 1-Klick-Kündigungsservice in die Wege. Diese Option wird Ihnen direkt nach dem Kfz-Tarifvergleich angezeigt.
Inhalt
Ihre laufende Kfz-Versicherung können Sie durch ein Sonderkündigungsrecht in zwei Fällen vorzeitig kündigen:
Bei einer Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie über die Erhöhung oder über die erfolgte Schadensregulierung informiert werden.
Günstigere Kfz-Versicherung finden
Sie können Ihre Kfz-Versicherung kündigen, wenn der Beitrag steigt. Dabei ist es egal, ob die vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht oder die optionale Teilkasko oder Vollkasko teurer wird.
Voraussetzung: Der Kfz-Versicherer erhöht den Preis, ohne gleichzeitig seine Leistungen auszuweiten.
Vertrag wird angepasst – KEINE Kündigung möglich
Die Sonderkündigung greift nicht, wenn der Beitrag wegen eines Umzuges in einen anderen Zulassungsbezirk oder wegen zusätzlicher Fahrer steigt.
Ein regulierter Kfz-Versicherungsschaden ist ein Sonderkündigungsgrund.
Es kann sich für Sie finanziell lohnen, die Autoversicherung nach einem Schaden in der Kfz-Haftpflicht oder in der Vollkasko zu wechseln. Warten Sie auf den Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft.
Darin steht in der Regel, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie deswegen im kommenden Versicherungsjahr zurückgestuft werden – inklusive der neuen, geschätzten Beitragshöhe.
Bei einer Sonderkündigung muss im Kündigungsschreiben immer der explizite Grund mit angegeben werden, also entweder die Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung oder der regulierte Schaden.
Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Kfz-Versicherer ankommt. Es gilt das Eingangsdatum bei der Gesellschaft.
Auf welchem Weg gekündigt werden muss, steht in Ihren Versicherungsunterlagen.