Mit dem Klick auf „Geht klar” ermöglichen Sie uns Ihnen über Cookies ein verbessertes Nutzungserlebnis zu servieren und dieses kontinuierlich zu verbessern. Damit können wir Ihnen personalisierte Empfehlungen auch auf Drittseiten ausspielen. Über „Anpassen” können Sie Ihre persönlichen Präferenzen festlegen. Dies ist auch nachträglich jederzeit möglich. Mit dem Klick auf „Nur notwendige Cookies” werden lediglich technisch notwendige Cookies gespeichert.
Wählen Sie, welche Cookies Sie auf check24.de akzeptieren. Die Cookierichtlinie finden Sie hier.
Notwendig
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.
Um Ihnen unser Angebot kostenfrei anbieten zu können, finanzieren wir uns u.a. durch Werbeeinblendungen und richten werbliche und nicht-werbliche Inhalte auf Ihre Interessen aus. Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit mit Klick auf Datenschutz im unteren Bereich unserer Webseite anpassen. Ausführlichere Informationen zu den folgenden ausgeführten Verarbeitungszwecken finden Sie ebenfalls in unserer Datenschutzerklärung.
Wir benötigen Ihre Zustimmung für die folgenden Verarbeitungszwecke:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Auswahl einfacher Anzeigen
Anzeigen können Ihnen basierend auf den Inhalten, die Sie ansehen, der Anwendung, die Sie verwenden oder Ihrem ungefähren Standort oder Ihrem Gerätetyp eingeblendet werden.
Ein personalisiertes Anzeigen-Profil erstellen
Über Sie und Ihre Interessen kann ein Profil erstellt werden, um Ihnen für Sie relevante personalisierte Anzeigen einzublenden.
Personalisierte Anzeigen auswählen
Personalisierte Anzeigen können Ihnen basierend auf einem über Sie erstellten Profil eingeblendet werden.
Ein personalisiertes Inhalts-Profil erstellen
Über Sie und Ihre Interessen kann ein Profil erstellt werden, um Ihnen für Sie relevante personalisierte Inhalte anzuzeigen.
Fehlen Unterlagen, müssen diese neu beantragt und ersetzt werden. Der Halterwechsel verzögert sich dadurch etwas und es kostet Sie mehr Geld. Das Problem fehlender Dokumente lässt sich aber fast immer lösen.
Keine Zulassungsbescheinigung Teil 2
Geben Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung ab und beantragen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 neu.
Kein Kaufvertrag
Sie benötigen keinen Kaufvertrag. Entscheidend ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Kein TÜV-Bericht
Fordern Sie bei der Prüfstelle, welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift des HU-Berichts an. Der Stempel mit dem Termin der nächsten HU in Ihren Fahrzeugpapieren reicht mitunter nicht aus.
Keine Kennzeichen
Ist das Auto noch angemeldet, benötigen Sie die alten Kennzeichen, damit sie entwertet werden können. Kontaktieren Sie den Vorbesitzer und besorgen Sie sich von Ihm die Kennzeichenschilder.
Was ist mit der Kfz-Versicherung?
Sie können die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen. Die Versicherungsbedingungen und der Beitrag werden dann auf Sie angepasst.
Wir raten Ihnen jedoch zum Kfz-Versicherungsvergleich mit CHECK24, um bei einem Kfz-Versicherungswechsel viel Geld zu sparen.
Die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie direkt nach dem Versicherungsantrag online oder per SMS. So können Sie das Auto sofort auf sich zulassen.
Mit der Umschreibung endet der bisherige Kfz-Versicherungsvertrag automatisch.
Kann ich beim Kfz-Halterwechsel die Kennzeichen behalten?
Ja, wenn das Auto bisher im selben Zulassungsbezirk zugelassen war und wenn das Auto noch angemeldet ist.
Sie sparen damit auch Geld, weil:
Sie keine neuen Kennzeichen kaufen müssen
Keine Zusatzkosten für Wunschkennzeichen anfallen
Die Zulassungsgebühr günstiger ist
Kommt das Auto hingegen aus einem anderen Bezirk oder ist abgemeldet beziehungsweise stillgelegt, benötigen Sie neue Kennzeichen. Die alten werden entwertet.
Wie funktioniert der Ablauf eines Halterwechsels?
Antrag am Schalter stellen.
Sie bekommen Ihre Kennzeichen-Kombination zugeteilt.
Gebühren bezahlen (Bargeld oder EC-Karte)
Kennzeichen bei einem Dienstleister vor Ort drucken lassen.
Kennzeichen am Schalter siegeln lassen und geänderte Fahrzeugpapiere (sowie ggf. neue Umweltplakette) mitnehmen.
Wie hoch sind die Kosten?
Ein Halterwechsel kostet 20 bis 30 Euro an Gebühren. Die Kosten beinhalten die Umschreibung der Fahrzeugpapiere und die Klebesiegel.
Hinzu kommen oft noch weitere Kosten für ein Wunschkennzeichen und die Prägung von neuen Kennzeichenschildern.
Preise der Stadt München von 2022
Gebühren Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Kennzeichenmitnahme
Ab 19,20 €
Gebühren Halterwechsel von außerhalb des Zulassungsbezirkes
Ab 29,50 €
Wunschkennzeichen
10,20 € (mit Reservierung 12,80 €)
2 neue Kennzeichen
~25 €
Neue Umweltplakette
~3 €
Kann ich einen Vertreter mit dem Halterwechsel beauftragen?
Die Vertretervollmacht muss diese Angaben enthalten:
Name und Adresse des Vollmachtgebers, auf den das Auto zugelassen werden soll
Name und Anschrift des Vertreters
Zweck der Vollmacht (Kfz-Halterwechsel)
Ihre Einverständniserklärung, dass Ihre Vertretung über mögliche Steuerrückstände und Gebührenrückstände informiert werden darf
Datum und Ihre Unterschrift
Außerdem verlangt die Kfz-Zulassungsstelle einen Identitätsnachweis sowohl vom Halter als auch von der Vertretung. Der Bevollmächtigte benötigt daher seinen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original oder in Kopie.
Ist ein Halterwechsel auch online möglich?
Ja, die meisten Kfz-Zulassungsbehörden ermöglichen mittlerweile die Online-Ummeldung über das System i-KFZ.
Die Online-Ummeldung funktioniert nur, wenn Sie das bisherige Kennzeichen behalten.
Der Gebrauchtwagen muss angemeldet und nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.
Auf den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 gibt es verdeckte Sicherheitscodes.
Ihr Personalausweis hat eine aktivierte Online-Funktion.
Sie haben ein passendes Kartenlesegerät für den Personalausweis oder die „AusweisApp2” für Android auf dem Smartphone.
Nachweis über abgeschlossene Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
Fragen & Antworten (FAQ)
Was ist ein Halterwechsel?
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder übernehmen, müssen Sie das Fahrzeug auf sich ummelden. Der Fachbegriff dafür ist Halterwechsel. Die Zulassungspapiere werden dabei aktualisiert und auf Ihren Namen umgeschrieben.
Wie lange dauert ein Halterwechsel?
Mit Termin (online über die Website der Zulassungsstelle buchen) dauert ein Halterwechsel rund 30 Minuten bis 1 Stunde. Ohne Termin müssen Sie unter Umständen mit langen Wartezeiten rechnen.
Was ist beim Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie zu beachten?
Bei einem Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie gibt es für die Zulassung (Ummeldung) keine Besonderheiten. Eventuell können Sie die Schadenfreiheitsklassen von Ihrem Familienmitglied übernehmen – dadurch wird die Kfz-Versicherung viel günstiger! Mehr zum Thema Schadenfreiheitsklassen übernehmen erfahren Sie hier.
Wenn das Auto die Kennzeichen behält, werden für einen Halterwechsel Gebühren ab 19 Euro fällig. Mit der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es ab 29 Euro. Die Kosten für die neuen Kennzeichen kommen noch dazu.
Kann ich bei einem Halterwechsel das alte Kennzeichen behalten?
Nur wenn das Auto im gleichen Zulassungsbezirk wie zuvor wieder angemeldet wird, können Sie das alte Kennzeichen behalten.
Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.