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Erklärung - Verloren - Nummer

Zulassungsbescheinigung Teil 2

aktualisiert am 15.09.2023 13:00

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der amtliche Nachweis über den Halter eines Autos.
  • Das Dokument (früher Fahrzeugbrief) brauchen Sie bei Kauf oder Verkauf des Autos, bei Zulassung, Ummeldung oder Halterwechsel.
  • Den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 müssen Sie bei jener Zulassungsstelle melden, bei welcher der Pkw angemeldet worden ist.

Erklärung: Was ist der Teil 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) ist der amtliche Nachweis über den Halter eines Autos.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält:

  • Die wichtigsten technischen Daten zum Fahrzeug
  • Angaben zur Zulassung (Feld I: aktuelle Zulassung, Feld B: Erstzulassung)
  • Informationen zum aktuellen Halter (Feld C) / zum Vorbesitzer (falls zutreffend)

Den Teil 2 brauchen Sie bei Autokauf und -verkauf, bei Zulassung, Ummeldung oder Halterwechsel.

Nie im Auto mitführen

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte stets zu Hause an einem sicheren Ort verwahrt werden.

Teil 2 verloren: Was muss ich tun?

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren, müssen Sie den Verlust bei jener Zulassungsstelle melden, bei welcher der Pkw angemeldet worden ist.

Die notwendige Versicherung an Eides statt können Sie auf der Zulassungsstelle (zur Niederschrift) oder bei einem Notar abgeben.

Für die Neuausstellung müssen Sie zudem noch:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zur Identifikation
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Prüfbescheinigung über gültige HU-Untersuchung (falls schon relevant)
  • Im Falle eines Diebstahles die Anzeigen-Vorgangsnummer der Polizei
  • Bei gewerblicher Nutzung kommen noch Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug hinzu

Die Kosten für die Neuausstellung liegen bei rund 100 Euro. Das schwankt je nach Bundesland.

Wo finde ich den Sicherheitscode?

Das Feld mit dem unter einem Aufkleber verborgenen Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 finden Sie auf der Vorderseite am linken Rand, knapp oberhalb der Mitte.

Dieser wird für die Zulassung oder Abmeldung eines Pkw übers Internet (i-Kfz) benötigt.

Der Sicherheitscode fehlt?

Erst seit dem 1. Januar 2018 enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 2 einen Sicherheitscode.

Bei früher ausgestellten Dokumenten gibt es diesen Code nicht.

Wo steht die Nummer von Teil 2?

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 finden Sie etwa in der Mitte des Dokumentes auf der linken Seite.

Nummer Zulassungsbescheinigung Teil 2

Felder: Wo steht was?

  • D: Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3)
  • (2): Daten zum Herstellercode für die Typklasse
  • E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • (3): Prüfziffer zur Fahrzeugidentifikationsnummer
  • J: Fahrzeugklasse
  • (4): Art des Aufbaus der Karosserie
  • (5): Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: Genauere Klassifizierung der Nutzungsmöglichkeiten
  • R: Farbe des Fahrzeuges
  • (11): Code zu R: Die Zahl beschreibt die eingetragene Farbe. 9 steht etwa für Schwarz.
  • P: Daten zur Fahrzeugleistung: Hubraum in cm3 (P.1), Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1 (P.2 / P.4), Kraftstoffart oder Energiequelle (P.3)
  • (10): Code zu P3: Die Zahl beschreibt den Kraftstoff. 0001 steht etwa für Benzin, 0002 für Diesel.
  • K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE: Das Fahrzeug darf in Serie gebaut werden und wird als verkehrssicher eingestuft.
  • (6): Datum zu K: Datum der EG-Typgenehmigungserteilung
  • (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis: 4 Arten geben nähere Auskunft zur Betriebserlaubnis. (K) besagt etwa, dass das Fahrzeug durch die EG-Typgenehmigung zugelassen ist und keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
  • (25): Zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde
  • (23): Raum für interne Vermerke des Herstellers. Hier kann etwa die Nummer des Fahrzeugbriefes oder Radiocodes eingetragen werden.
  • (24): Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber): Bestätigung des Dokumentes durch Datum und Unterschrift.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2?

In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind die wichtigsten technischen Daten zum Auto vermerkt. Dazu kommen Angaben zur Zulassung, zum Halter und, falls zutreffend, zu Vorhaltern.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil 2 und Teil 1?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) dokumentiert die allgemeine Zulassung sowie die Eigentumsverhältnisse eines Auto. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der Fahrzeugschein, belegt die konkrete Zulassung, den nächsten TÜV-Termin sowie den Halter.

Muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Auto mitführen?

Auf keinen Fall! Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte als Nachweis über die Eigentumsverhältnisse an einem Auto an einem sicheren Ort verwahrt werden.

Wann brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 brauchen Sie für Kauf oder Verkauf des Autos, für die Zulassung, Ummeldung oder beim Halterwechsel.

Wo finde ich die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 finden Sie etwa in der Mitte des Dokumentes auf der linken Seite.

Wer stellt eine neue Zulassungsbestätigung Teil 2 aus?

Für einen Ersatz der Zulassungsbestätigung Teil 2 wegen Verlust oder Diebstahl wenden Sie sich an jene Zulassungsstelle, bei welcher das Auto angemeldet worden war.

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Michael Langenwalter

Autor: Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.