Für alle Gebrauchten
Hauptuntersuchung (HU)
aktualisiert am 04.03.2022
Was ist die Hauptuntersuchung?
Die Hauptuntersuchung (HU) ist definiert als „zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile” an einem Kraftfahrzeug.
Dabei wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen auf seine Vorschriftsmäßigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung untersucht und beurteilt.
Was kostet die HU?
100 Euro bis 160 Euro kostet eine HU für einen Pkw. Die Abgasuntersuchung (AU) ist mit enthalten.
Die Preise für die HU in Deutschland unterscheiden sich je nach Region und Anbieter (Prüforganisation, Werkstatt).
Wie oft muss ein Auto zur HU?
Gebrauchtfahrzeuge müssen alle 2 Jahre zur HU.
Ein Neuwagen muss in der Regel erstmals 3 Jahre nach Erstzulassung zur HU.
Taxen, Mietwagen sowie Omnibusse werden jedes Jahr überprüft.
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Zahlt die Kfz-Versicherung bei abgelaufenem TÜV?
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Ja. Der Kfz-Versicherungsschutz für ein Auto greift immer – egal, ob die HU abgelaufen ist oder nicht.
Kommt es mit einem Auto mit abgelaufenem TÜV zu einem selbstverursachten Verkehrsunfall, haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden Dritter. Das betrifft alle Unfallbeteiligten. Ausgenommen ist allerdings der Fahrer des Unfallwagens.
Der Kfz-Versicherer könnte den Versicherungsnehmer allerdings in Regress nehmen, falls ein Gutachter nachweist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles nicht technisch einwandfrei funktioniert hat.
Ist das der Fall, liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor. Dann kann der Kfz-Versicherer einen Teil der Schadenssumme vom Versicherten zurückfordern.
Was ist, wenn ich die HU überziehe?
2 Monate dürfen Sie den TÜV überziehen.
Danach droht ein Bußgeld:
- 3 bis 4 Monate überzogen: 15 Euro
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- Ab 8 Monate: 60 Euro – plus 1 Punkt in Flensburg
Außerdem wird ab 2 Monaten Überzug eine erweiterte Fahrzeugprüfung gemacht, die etwa 20 Prozent mehr kostet.
Seit wann gibt es die HU?
Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für Fahrzeuge mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen Pflicht.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung soll sicherstellen, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind.
HU und TÜV: Was ist der Unterschied?
Die HU wird umgangssprachlich auch als TÜV bezeichnet. Wenn das Auto die HU besteht, wird die TÜV-Plakette erneuert.
Ursprünglich hatten allein die TÜV-Organisationen ein Monopol auf die Durchführung der HU. Daher kommt diese Gleichsetzung.
Wer darf die HU abnehmen?
Die HU wird von Gutachtern der zugelassenen Prüforganisationen abgenommen:
Das geschieht entweder in einer eigenen Prüfstelle oder bei einem Prüfstützpunkt in einer Autowerkstatt.
Wo kann ich zur HU fahren?
Sie können Ihren Pkw an jeder Prüfstelle in Deutschland zur HU vorstellen.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Prüfung vorlegen:
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
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Bei nachträglichen Anbauten: Prüfbescheinigungen und Anbaubestätigungen (siehe auch Tuning und Versicherung)
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Bei der Nachuntersuchung: 1. Prüfungsbericht (dort sind die Mängel aufgeführt)
Wie lange dauert eine HU?
15 Minuten dauert die HU-Prüfung normalerweise. Darin enthalten sind die Probefahrt und der Check auf der Hebebühne.
Dazu kommt gegebenenfalls die Prüfung von nachträglich angebauten Fahrzeugteilen, etwa nicht im Fahrzeugschein eingetragener Reifen.
Was wird am Auto geprüft?
Untersucht werden Zustand und Funktionsfähigkeit aller Bauteile:
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Bremsen
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Lenkung
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Sichtverhältnisse
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Licht
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Elektrik
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Achsen
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Fahrgestell
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Karosserie
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Auspuffanlage
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Motor (Kraftstoff- oder Gasanlage)
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sonstige Ausstattungen (etwa Warndreieck, Warnweste, gültiger Verbandskasten)
Was kann ich selbst überprüfen?
Vieles können Sie selbst überprüfen, etwa Lichter, Scheibenwischblätter, Reifen (Luft und Profil) und Ablaufdatum Verbandskasten.
Wie wird mein Auto eingestuft?
Bei der HU gibt es insgesamt 5 Kategorien:
Was besagen die Einstufungen?
Ohne Mangel: Prüfplakette wird zugeteilt.
Unter „Hinweise” weist der Prüfer auf möglicherweise sich schon abzeichnende Probleme am Auto hin.
Geringer Mangel (GM): Prüfplakette kann zugeteilt werden.
Die festgestellten Mängel führen im Augenblick nicht zu einer Verkehrsgefährdung oder übermäßigen Umweltbelastung. Die festgestellten Mängel sollten unverzüglich beseitigt werden.
Erheblicher Mangel (EM): Prüfplakette wird nicht zugeteilt / Nachprüfung notwendig.
Es wurden Mängel festgestellt, die zum Zeitpunkt der Prüfung zu einer Verkehrsgefährdung oder übermäßigen Umweltbelastung führen. Diese können aber in der Werkstatt bei einer Reparatur behoben werden. Danach muss der Wagen noch einmal bei der HU-Prüfstelle vorgestellt werden.
Verkehrsgefährdender Mangel (VM): Prüfplakette wird nicht zugeteilt / Nachprüfung notwendig.
Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder eine Umweltbelastung darstellen, aber kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Dazu gehören etwa abgefahrene Reifen oder verschlissene Bremsen.
Mit dem Fahrzeug dürfen aber nur noch Fahrten durchgeführt werden, die zur Behebung der Mängel erforderlich sind, also in die Werkstatt.
Alle Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Der Wagen ist danach zur HU-Nachprüfung vorzustellen.
Verkehrsunsicher (VU): Prüfplakette wird nicht zugeteilt / alte Prüfplakette wird abgekratzt / Zulassungsbehörde wird informiert.
Die am Wagen festgestellten Mängel sind so extrem, dass der Weiterbetrieb auf öffentlichen Straßen eine Verkehrs- oder Umweltgefährdung darstellen würde. Der Wagen wird umgehend stillgelegt.
Das ist etwa bei Rost am Fahrgestell der Fall, aber auch bei nicht funktionierendem Brems- oder Lenksystem.
HU nicht bestanden – was jetzt?
1 Monat Zeit haben Sie, die Mängel zu beheben. Dann muss der Wagen nochmal zur Nachprüfung vorgeführt werden.
12 bis 25 Euro kostet die Nachkontrolle.
Wird die Frist für die HU-Nachprüfung überzogen, wird eine komplett neue HU fällig.