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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Seit dem 01.10.2019 ist die Kfz-Online-Zulassung umfassend möglich. Durch die sogenannte internetbasierte Fahrzeugzulassung (kurz i-Kfz) müssen Sie nicht mehr zur Zulassungsstelle, wenn Sie Ihr Auto anmelden, ummelden, wieder zulassen oder abmelden möchten.
Seit dem 01.09.2023 ist die vierte und letzte Stufe von i-Kfz aktiv. Der Zulassungsprozess ist seitdem noch automatisierter und zu 100 Prozent online möglich.
Sie dürfen direkt mit Ihrem online zugelassenen Fahrzeug losfahren, sofern Sie dafür Kennzeichen haben. Als Nachweis erhalten Sie eine vorläufige Zulassungsbestätigung als PDF, die Sie ausgedruckt ins Fahrzeug legen (10 Tage gültig).
Als Halter können Sie Ihr Fahrzeug online zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurden.
Die für die Online-Zulassung notwendige Plattform stellt die Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes bereit. Für einen erfolgreichen Zulassungsvorgang müssen Sie sich digital ausweisen (E-Personalausweis oder BundID).
Neu seit September 2023:
Eine Alternative gibt es seit dem 01.09.2023 mit der Einführung von i-Kfz 4. Nun können auch Unternehmen ein Auto für Ihre Kunden online zulassen.
Dafür ist kein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion erforderlich. Die Legitimierung erfolgt stattdessen über einfachere Verfahren wie Foto- oder Video-Ident.
Die Online-Zulassung mit i-Kfz bietet Ihnen diese Vorteile:
Aktuell (Stand 01.09.2023) können Sie online die folgenden Kfz-Zulassungen erledigen:
Wenn Sie Ihr Kfz online über eine Zulassungsstelle zulassen möchten, gelten diese Voraussetzungen:
Voraussetzungen für Online-Zulassung |
---|
Fahrzeug ist nach dem 01.01.2015 erstmals oder erneut zugelassen worden |
Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit Sicherheitscodes |
Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion |
Ausweis-Lesegerät; alternativ installierte AusweisApp2 auf dem Smartphone (Link www.ausweisapp.bund.de) |
Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung |
Bei einer Kfz-Zulassung online über einen Dienstleister erfolgt die Identifizierung und Legitimierung über andere Verfahren, etwa durch Foto- oder Video-Ident.
Je nach Zulassungsvorgang sind für die Online-Zulassung Ihres Autos unterschiedliche Dokumente und Angaben notwendig.
Art der Zulassung | Unterlagen |
---|---|
Neuzulassung (Neuwagen) |
- Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - Zulassungsbescheinigung Teil 2 - Kontonummer (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer |
Ummeldung (Gebrauchtwagen) |
- Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - Gültige Hauptuntersuchung (Bericht) - Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 - Kontonummer (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer - Kennzeichen mit Sicherheitscode |
Wiederzulassung |
- Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - Gültige Hauptuntersuchung (Bericht) - Kontonummer (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer - Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Zulassungsbescheinigung Teil 2 (nur bei Halterwechsel) - Kennzeichen mit Sicherheitscode |
Abmeldung |
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Kennzeichen mit Sicherheitscode |
Schritt 1
Rufen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde auf und weisen Sie sich aus. Den Link finden Sie über die Internet-Suche (etwa: Zulassungsstelle München).
Schritt 2
Legen Sie den Sicherheitscode auf der Rückseite der der Zulassungsbescheinigung Teil 2 frei und geben Sie die geforderten Daten in die Antragsmaske ein.
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungs-Bestätigung) als Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflicht für Ihr Auto erhalten Sie über CHECK24 nach wenigen Minuten per E-Mail und SMS:
Neu
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Wählen Sie das Kennzeichen aus. Hier gibt es 3 Optionen:
Schritt 3
Bezahlen Sie die Anmeldegebühren. Danach erhalten Sie eine vorläufige Zulassungsbescheinigung im PDF-Format, die zum sofortigen Fahren berechtigt. Drucken Sie diese aus und legen Sie das Dokument gut sichtbar (etwa hinter die Windschutzscheibe) in Ihr Auto.
Alle weiteren Unterlagen (Zulassungsbescheid, Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, Zulassungsplakette und TÜV-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen) erhalten Sie nach einigen Tagen per Post.
Mit der Online-Ummeldung bei Übernahme der bisherigen Kennzeichen des Fahrzeuges können Sie in der Regel direkt nach Abschluss des Ummelde-Verfahrens mit dem Auto losfahren.
Schritt 1
Rufen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde auf und weisen Sie sich aus. Den Link finden Sie über die Internet-Suche (etwa: Zulassungsstelle München).
Schritt 2
Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 frei und geben Sie dann die geforderten Daten in die Antragsmaske ein.
Die eVB-Nummer erhalten Sie über CHECK24 nach wenigen Minuten per E-Mail und SMS:
Neu
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Schritt 3
Bezahlen Sie die Ummeldegebühren. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen daraufhin sofort online zum Ausdrucken bereitgestellt. Damit können Sie direkt mit dem umgemeldeten Fahrzeug losfahren.
Ihre neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 im Original erhalten Sie nach einigen Tagen per Post.
Für die Wiederzulassung eines Autos gehen Sie wie folgt vor:
Schritt 1
Rufen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde auf und weisen Sie sich aus. Den Link finden Sie über die Internet-Suche (etwa: Zulassungsstelle München).
Schritt 2
Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 frei und geben Sie dann die geforderten Daten in die Antragsmaske ein.
Die eVB-Nummer erhalten Sie über CHECK24 nach wenigen Minuten per E-Mail und SMS:
Neu
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Wählen Sie zusätzlich das Kennzeichen aus. Hier gibt es 3 Optionen:
Schritt 3
Bezahlen Sie die Gebühren. Danach erhalten Sie eine vorläufige Zulassungsbescheinigung im PDF-Format, die zum sofortigen Fahren berechtigt. Diese legen Sie gut sichtbar in Ihr Auto, etwa hinter die Windschutzscheibe.
Die weiteren Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheid, Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bei Halterwechsel) sowie Zulassungsplakette und Hauptuntersuchungsplakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie nach einigen Tagen per Post.
Schritt 1
Rufen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde auf und weisen Sie sich aus. Den Link finden Sie über die Internet-Suche (etwa: Zulassungsstelle München).
Schritt 2
Geben Sie das Kennzeichen und eventuell die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in die Antragsmaske ein. Legen Sie die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie auf den Zulassungsplaketten der Kennzeichen frei und geben Sie diese ebenfalls ein.
Schritt 3
Bezahlen Sie die Abmeldegebühren. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie im Anschluss direkt online ausgestellt.
Ihr Kfz lassen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle zu. Die Online-Zulassung ist natürlich ortsunabhängig – Sie können sich von überall in das Portal einloggen.
Alternativ erledigen Sie die Online-Zulassung über einen Dienstleister. Das ist seit 01.09.2023 möglich.
Haben Sie alle notwendigen Dokumente parat, dauert die Zulassung mit i-Kfz nur einige Minuten.
Neben den üblichen Dokumenten (Fahrzeugpapiere, Versicherungsbestätigung eVB-Nummer, bei Gebrauchtwagen HU-Bericht) brauchen Sie für eine Kfz-Zulassung mit i-Kfz vor allem einen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion sowie eine Ausweiskarten-Lesegerät und die passende Ausweis-App auf dem Smartphone. Bei einer Online-Zulassung über ein lizenziertes Unternehmen erfolgt die Identifizierung hingegen anderweitig – etwa mittels Video-Ident.
Mit dem Endstufe von i-Kfz der Stufe 4 ist die digitale Zulassung vorerst abgeschlossen. Neu sind mit i-Kfz 4:
Nein, das geht nicht, da sich der Halter identifizieren muss. Lediglich die Abmeldung eines Autos kann auch eine andere Person durchführen.
Nein, ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht fahren. Dabei ist es egal, ob Sie die bisherigen Kennzeichen des Autos (bei einem Gebrauchtwagen möglich) oder neue Kennzeichen nutzen wollen.
Legen Sie zusätzlich auf jeden Fall den ausgedruckten vorläufigen Zulassungsbescheid gut sichtbar ins Auto. Dieser ersetzt die Plaketten. Sobald diese mit der Post gekommen sind, kleben Sie sie auf. Da Sie nun auch die endgültigen Zulassungsbescheinigungen erhalten haben, können Sie den vorläufigen Ausdruck aus dem Auto entfernen.
Eventuell kann Ihre Kfz-Zulassungsstelle noch nicht alle Online-Zulassungsvorgänge anbieten oder das Portal ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht verfügbar. Fragen Sie in diesem Fall bei der Behörde nach oder erledigen Sie die Online-Zulassung alternativ über einen Dienstleister.
Nein, das ist derzeit (Stand 09.2023) nicht möglich. Eine Namensänderung muss weiterhin auf der zuständigen Zulassungsstelle eingetragen werden.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
Kontaktieren Sie Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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