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Die Corona-Krise macht auch vor den Kfz-Zulassungsstellen nicht halt.
Bei der Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung eines Pkw sowie bei der Vergabe von Kennzeichen müssen Autofahrer mit Beeinträchtigungen rechnen.
Erfahren Sie hier, wie die aktuelle Sachlage ist und wie lange die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung noch gilt.
Um mit einem Auto auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, muss es angemeldet sein. Die Anmeldung erfolgt bei der für den Wohnort des Autohalters zuständigen Zulassungsbehörde.
Das kann das Landratsamt beziehungsweise in Großstädten das Bürgerbüro oder das Kreisverwaltungsreferat sein.
Die Anmeldung eines Autos muss meist immer noch persönlich erledigt werden. Online ist dies auch 2021 bundesweit noch nicht überall möglich.
Entweder erscheinen Sie selbst auf der Behörde. Alternativ können Sie auch einen Vertreter damit beauftragen. Das kann ein Bekannter oder ein Zulassungsdienst sein. Bei Neuwagen übernimmt oft auch das Autohaus diesen Service.
Wenn Sie eine Vertretung mit der Anmeldung beauftragen, müssen Sie dafür eine entsprechende unterschriebene Vollmacht ausstellen und eine Kopie Ihres Ausweises mitgeben. Ihre Vertretung muss sich beim Anmelden ebenfalls ausweisen. Eine Vollmacht gibt es hier.
Damit ein Pkw in Deutschland erfolgreich angemeldet werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei Gebrauchtwagen ist zusätzlich der Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung notwendig.
Bei Autos aus dem EU-Ausland ist die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorzulegen.
Sind alle Anforderungen erfüllt und liegen alle notwendigen Unterlagen vor, betragen die Gebühren für das Ausstellen der Fahrzeugpapiere rund 27 Euro.
Hinzu kommen normalerweise Kosten für:
Wenn Sie eine bestimmte Kombination auf den Nummernschildern wollen, können Sie diese vor der Anmeldung online überprüfen und bei Verfügbarkeit als Wunschkennzeichen reservieren. Die Reservierungsgebühr kostet ab 10,20 Euro.
Ansonsten erhalten Sie bei der Anmeldung ein beliebiges Kennzeichen zugeteilt.
Mit der Buchstaben-Nummer-Kombination gehen Sie zu einem Schilderdienst, lassen die Kennzeichen prägen – und kommen wieder an den Zulassungsschalter zurück. Hier werden dann die Plaketten aufgeklebt und Sie erhalten die auf Ihren Namen ausgestellten Fahrzeugpapiere.
Sie haben zu Ihrem Auto keine Fahrzeugpapiere? Das kann mehrere Gründe haben. Ein Anmeldung ist in den meisten Fällen dennoch möglich – sofern Sie die Fahrzeughistorie sowie einen Eigentumsnachweis erbringen können.
Haben Sie die Papiere verloren, müssen Sie eine Verlustanzeige machen. Hat der Vorbesitzer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren, brauchen Sie von Ihm eine entsprechende eidesstattliche Versicherung. War das Auto bereits in Deutschland zugelassen, sind die Daten bei der Zulassungsbehörde gespeichert. Neue Papiere auf Ihren Namen können dann ausgestellt werden. Zum Nachweis, dass das Auto Ihnen gehört, genügt dann in der Regel ein Kaufvertrag.
Das ist oft bei Autos (Oldtimern) aus dem Ausland der Fall. Bei der Abmeldung wurden die Fahrzeugpapiere eingezogen. Für eine Anmeldung in Deutschland verlangen die Zulassungsbehörden entweder die ausländischen Kennzeichenschilder oder die Abmeldebestätigung der ausländischen Zulassungsbehörde. Können Sie diese nicht vorlegen, kann die Anmeldung schwierig werden. Die einzelne Zulassungsstelle hat hier einen Ermessungsspielraum.
Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde im Vorfeld des Autokaufes nach, ob Sie ein Auto auch ohne Papiere anmelden können – und wenn ja, welche Unterlagen (z.B. TÜV-Gutachten, Kaufvertrag in deutscher Sprache) benötigt werden. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben!
Das kann etwa bei einem Leasingfahrzeug der Fall sein. Dann liegt die Zulassungsbescheinigung II beim Kredit- bzw. Leasinggeber. Fragen Sie dann vorab bei der Zulassung nach, ob eine Anmeldung trotzdem problemlos möglich ist.
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Autor: Sascha Rhode
Experte für Kfz-Versicherung sowie automobilen Entwicklungen im Pkw- und Motorradbereich.