Auto neu angeschafft?
Hier finden Sie den passenden Versicherungsschutz
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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Sie melden Ihr Auto bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes (Erstwohnsitz) an.
Für die Anmeldung von Fahrzeugen können verschiedene Behörden zuständig sein:
Die Anmeldung eines Autos wird meist persönlich gemacht.
Entweder gehen Sie selbst auf die Behörde. Dann empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu reservieren. So vermeiden Sie lange Wartezeiten.
Alternativ können Sie auch einen Vertreter mit der Anmeldung des Autos beauftragen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung eines Autos:
Eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papiere) ist bei Autos aus dem EU-Ausland zusätzlich wichtig.
Für die Fahrzeug-Zulassung benötigen Sie eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung).
Am einfachsten geht das über CHECK24, Sie erhalten Ihre eVB in wenigen Minuten per E-Mail und SMS.
Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an:
Neu
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Wenn Sie eine Vertretung mit der Auto-Anmeldung beauftragen, stellen Sie dafür eine unterschriebene Vollmacht aus.
Eine Vollmacht finden Sie hier.
Außerdem geben Sie eine Kopie Ihres Ausweises sowie das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer mit.
Ihre Vertretung muss sich beim Anmelden des Autos ebenfalls ausweisen.
Anmeldung Neuwagen | 26 € |
Anmeldung Gebrauchtwagen aus anderem Zulassungsbezirk | 28 € |
Umweltplakette | ~5 € |
2 Kennzeichen | 20-40 € |
Wunschkennzeichen inkl. Reservierung | 12,80 € |
Ausländisches Auto anmelden
Melden Sie in Deutschland ein Auto aus dem Ausland an, richten sich die Kosten nach dem Bearbeitungsaufwand der Zulassungsstelle. Bis zu 100 Euro können es werden.
Ja; erfahren Sie hier, wie die Online-Zulassung fürs Auto funktioniert und welche Voraussetzungen gelten.
Fehlen nur die Zulassungspapiere Teil 1 (Fahrzeugschein), können Sie ein Auto anmelden. Fehlen allerdings die Zulassungspapiere Teil 2 (Fahrzeugbrief), geht das nicht.
Bei Gebrauchtwagen ist die Antwort NEIN. Ohne gültigen Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung (HU-Bericht) bekommen Sie kein Auto angemeldet. Bei Neuwagen (bis 3 Jahre alt) hingegen ist kein TÜV notwendig.
Ja, das geht. Sie müssen sich ausweisen (Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung). Ein Führerschein ist für die Anmeldung eines Autos aber nicht notwendig.
Welche Dokumente Sie für die Anmeldung eines Import-Autos benötigen, lesen Sie hier.
Sie versichern zuerst das Auto. Erst mit der Versicherungsbestätigung können Sie ein Auto in Deutschland anmelden. Dazu legen Sie bei der Anmeldung die erhaltene eVB-Nummer vor.
Ja, jedes in Deutschland angemeldete Auto ist auch versichert.
Ja, das ist möglich. Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.
Ja, das geht. Diese Person muss dafür eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht haben. Außerdem sollten Sie Ihren Ausweis oder eine Kopie davon mitgeben. Eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung finden Sie hier.
Nein, das geht in Deutschland nicht. In den Zulassungspapieren kann nur ein Halter eingetragen werden.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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