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Fahrzeugwechsel: Das ist wichtig

aktualisiert am

Fahrzeugwechsel

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Fahrzeugwechsel können Sie sich Ihre Kfz-Versicherung frei aussuchen.
  • Die passende Kfz-Versicherung inkl. eVB-Service finden Sie mit CHECK24.
  • Das bisherige Kennzeichen können Sie weiter nutzen.

Kann ich bei Fahrzeugwechsel die Kfz-Versicherung wechseln?

Ja. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich für Ihren neuen Pkw die Kfz-Versicherung frei aussuchen.

Beachten Sie: Sie müssen die Kfz-Versicherung für Ihr neues Auto immer VOR der Anmeldung abschließen. Dafür können Sie die Sofort eVB nutzen.

Ihr Vorteil: Fahrzeug bequem zulassen und versichert fahren. In dieser Zeit können Sie sich in Ruhe um die passende Kfz-Versicherung kümmern.

Für die Fahrzeug-Zulassung benötigen Sie eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung).

Am einfachsten geht das über CHECK24, Sie erhalten Ihre eVB in wenigen Minuten per E-Mail und SMS. Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an.

Was muss ich beim Fahrzeugwechsel beachten?

  1. Neues Auto kaufen.
  2. Im Kfz-Vergleichsrechner von CHECK24 Tarife vergleichen und neue Versicherung abschließen.
  3. Nach Abschluss erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bei CHECK24 sofort per SMS oder Mail.
  4. Melden Sie Ihr neues Auto mit den erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsbehörde an.
  5. Bisheriges Auto abmelden (am besten am gleichen Termin wie die Anmeldung des neuen Autos)

Kann ich das alte Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel behalten?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie Ihr bisheriges Auto abmelden und gleichzeitig den neuen Pkw anmelden, können Sie Ihr altes Kennzeichen in der Regel behalten. Sie müssen dies der Zulassungsstelle mitteilen.

Wenn Sie das neue Auto erst einige Zeit nach der Abmeldung Ihres bisherigen Autos zulassen wollen, sollten Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen.

Altes Fahrzeug noch nicht verkauft: Wie werde ich eingestuft?

Je nach Kfz-Versicherer haben Sie eine Übergangsfrist von 2 bis 4 Wochen.

Das neue Auto hat in dieser Zeit schon „pro forma” die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wie Ihr bisheriges Auto.

Mit der Abmeldung Ihres alten Autos oder der Ummeldung auf einen anderen Halter innerhalb dieses Zeitfensters wird die Übertragung der SF-Klasse dann tatsächlich vollzogen.

Achtung: Behalten Sie Ihr altes Auto doch weiterhin, sollten Sie sich an dessen Kfz-Versicherer wenden und selbst die Freigabe der SF-Klasse beantragen, damit diese auf das neue Auto übergehen kann. Das alte Auto wird dann jedoch neu als Zweitwagen mit einer entsprechend anderen SF-Klasse eingestuft.

Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich meine Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel kündigen?

Ja. Wenn Sie Ihr bisheriges Auto verkaufen, endet mit dem Tag der Abmeldung auch Ihr bisheriger Kfz-Versicherungsvertrag. Für Ihr neues Auto können Sie sich eine Kfz-Versicherung frei aussuchen.

Kann ich ein Auto anmelden, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist?

Ja, Sie können auch zwei Autos auf sich anmelden. Für eine Übergangszeit von 2 bis 4 Wochen (abhängig vom Kfz-Versicherer) werden beide Autos in die aktuelle Schadenfreiheitsklasse des alten Autos eingestuft. Danach wird ein Auto als Zweitwagen behandelt – mit entsprechend anderen Bedingungen.

Ist eine Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel möglich?

Ja, eine Mitnahme des alten Kennzeichens ist in der Regel bundesweit möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das alte Auto noch zugelassen ist.

Wer kündigt die alte Kfz-Versicherung?

Wird ein Auto abgemeldet, informiert die Zulassungsstelle den Kfz-Versicherer automatisch darüber. Die Kfz-Versicherung endet am Tag der Abmeldung um 23:59 Uhr.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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