Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr
Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren:
kfz-serviceteam@check24.de
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich Ihre Kfz-Versicherung immer frei aussuchen. Das gilt bei einem Neuwagen ebenso wie bei einem Gebrauchten.
Es bleibt Ihnen auch überlassen, ob Sie für den Pkw allein die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht abschließen oder den Wagen zusätzlich mit einem Kaskoschutz absichern.
Umgehend nach dem Kauf. Sie können Ihr neues Auto nur zulassen, wenn Sie einen Kfz-Versicherungsschutz für diesen Pkw vorweisen können. Dieser beginnt mit dem Tag der Anmeldung.
Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Kfz-Haftpflicht sowie in der Vollkasko werden in der Regel übernommen, sofern kein Unfall oder Schaden reguliert worden ist.
Eine bestehende Kfz-Versicherung weisen Sie mit der eVB-Nummer nach.
Diese elektronische Versicherungsbestätigung (das ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen) erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer nach Abschluss der Versicherung umgehend übermittelt. Die eVB-Nummer müssen Sie auf der Kfz-Zulassungsbehörde vorlegen.
Bei einem nicht abgemeldeten Gebrauchtwagen können Sie auf Wunsch die bestehende Kfz-Versicherung behalten. Der Grund: Die Kfz-Versicherung läuft auf den Pkw.
Der bestehende Vertrag wird lediglich an Ihre persönliche Situation (etwa Wohnort, Fahrerkreis, Jahresfahrleistung) angepasst. Die Jahresprämie wird dann entsprechend neu berechnet.
CHECK24 empfiehlt auch in diesem Fall den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung.
Das hängt davon ab, was mit Ihrem alten Auto geschieht:
Achten Sie beim Verkauf Ihres Autos darauf, dass der neue Besitzer den Wagen gleich auf sich ummeldet. Sonst laufen Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung weiter auf Ihren Namen.
Bei der Kfz-Steuer müssen Sie sich um nichts kümmern (hier können Sie Ihre aktuelle Kfz-Steuer berechnen).
Bei der Zulassung geben Sie eine ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ab. Der für die Kfz-Steuer zuständige Zoll erhält eine Meldung von der Kfz-Zulassungsbehörde.
Der Einzug und der Stopp samt etwaiger Rückzahlung erfolgt automatisch.
Ja - Sie können so viele Autos versichern, wie Sie möchten. Für jeden Pkw müssen Sie aber eine eigene Kfz-Versicherung abschließen. Das zweite (und jedes weitere) Auto wird aber durch die sogenannte Zweitwagenregelung in der Versicherung günstiger.
So können aber nicht zwei Autos in einer einzigen Police bündeln – auch nicht übergangsweise.Das geht nicht. Für jedes Auto braucht es eine eigene Kfz-Versicherung (mindestens Haftpflicht). Und nur mit der Versicherungsbestätigung Ihrer Gesellschaft (in Form einer eVB-Nummer) können Sie ein (weiteres) Auto bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle auf sich anmelden.
Ja, bei einem Fahrzeugwechsel dürfen Sie die laufende Versicherung sofort kündigen und für das neue Auto auch eine neue Autoversicherung abschließen.
Sind diese Informationen hilfreich?
Autor: Michael Langenwalter
Der Motorjournalist ist Experte im Bereich der Kfz-Versicherung sowie Fachmann für Pkw-Neuheiten.