Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr
Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren:
kfz-serviceteam@check24.de
Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, hängt von den folgenden Situationen ab:
Üblicherweise wechseln Sie die Kfz-Versicherung zum Vertragsende.
Meist läuft die Kfz-Versicherung zum Ende eines Kalenderjahres aus – also am 31. Dezember.
Ist dies bei Ihnen der Fall, können Sie Ihre Autoversicherung zu diesem Datum kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln.
Der neue Kfz-Versicherungsschutz beginnt nahtlos am 1. Januar.
Welche Kündigungsfrist gilt zum Vertragsende?
Beim Kfz-Versicherungswechsel zum Jahresende beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Der Stichtag ist der 30. November. Damit der Wechsel funktioniert, muss die Versicherung Ihre Kündigung bis zu diesem Datum erhalten haben.
Die Vertragslaufzeit kann jedoch auch vom Kalenderjahr abweichen. In diesen Fällen beginnt der Versicherungsschutz zum Wunschdatum und läuft zwölf Monate.
Beispiel abweichende Vertragslaufzeit
Wenn die Police zum 1. Oktober abgeschlossen wurde, endet der Vertrag zum 30. September des Folgejahres.
Eine Kündigung muss dem Kfz-Versicherer bis zum 31. August vorliegen.
Wenn Ihr Kfz-Versicherer den Beitrag erhöht, dürfen Sie den Vertrag durch das Kfz-Sonderkündigungsrecht beenden und Ihre Autoversicherung wechseln.
Im Kündigungsschreiben geben Sie in diesem Fall „wegen Beitragserhöhung” als Grund Ihrer Sonderkündigung an.
Bei einer Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung spielt die normale Vertragslaufzeit keine Rolle.
Wann kündige ich wegen der Beitragserhöhung?
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Gesellschaft die Beitragserhöhung mitteilt.
Übrigens: Die einmonatige Sonderkündigungsfrist gilt auch im Schadensfall – auch hier nach der entsprechenden Mitteilung der Gesellschaft.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich Ihre Kfz-Versicherung frei aussuchen.
Es macht jedoch einen Unterschied, für welchen Pkw Sie sich entscheiden:
Bei einem angemeldeten Gebrauchtwagen ist eine sogenannte Vorversicherung vorhanden.
Diese müssen Sie jedoch nicht übernehmen. Sie können Kfz-Versicherungen vergleichen und sich für ein anderes Angebot entscheiden.
Bei der Ummeldung des Wagens geben Sie die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) der neuen Versicherung an. Diese erhalten Sie nach dem Versicherungsantrag.
Bei einem abgemeldeten Pkw sowie bei einem Neuwagen müssen Sie als neuer Halter beziehungsweise Erstbesitzer eine neue Kfz-Versicherung abschließen.
Beim Halterwechsel gibt es drei Optionen:
Klicken Sie hier und wechseln Sie online! In nur drei Schritten ist so der Wechsel erledigt:
Alles weitere – sogar die Kündigung Ihrer laufenden Autoversicherung – erledigen wir gerne für Sie!
Bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?
Wenn benötigt (bei Fahrzeugwechsel), erhalten Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigung umgehend ebenfalls online per E-Mail – oder per SMS aufs Smartphone – als siebenstellige Kombination. Den Versicherungsvertrag (Police) bekommen Sie in der Regel einige Tage später von der Gesellschaft.
Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung und haben dies auch in einer praktischen Wechsel-Anleitung zum kostenfreien Download zusammengefasst.
Das sollten Sie tun:
Das brauchen Sie:
Für den Versicherungsvergleich benötigen Sie Informationen zum Fahrzeug, zu den Fahrern, zur bisherigen Versicherung, zu etwaigen Schäden und zu Ihren Schadenfreiheitsklassen.
Das sollten Sie beachten:
Achten Sie darauf, dass der Wechsel der Autoversicherung lückenlos ist.
Das bedeutet: Mit dem Ablauf des letzten Versicherungstages bei der bisherigen Gesellschaft schließt der neue Versicherungsschutz ohne Unterbrechung an.
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, fallen dafür grundsätzlich keine Kosten an!
Bei einem Wechsel der Autoversicherung erhalten Sie vom neuen Anbieter eine Nummer. Diese elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen.
Die eVB-Nummer erhalten Sie nach dem Kfz-Versicherungsantrag schnell per E-Mail oder auf Ihr Smartphone.
Die eVB-Nummer ist fahrzeugbezogen. Sie gilt nur für das versicherte Auto.
Auch bei einem Leasingfahrzeug ist ein Wechsel prinzipiell problemlos möglich. Achten Sie darauf, was für einen Leasingvertrag Sie abgeschlossen haben.
Nur Leasingvertrag für Pkw
Ist lediglich der Pkw geleast und Sie bezahlen für die Nutzung des Wagens einen monatlichen Beitrag, dann können Sie die Versicherung frei wählen und somit auch wechseln.
Trifft dies bei Ihnen zu, sollten Sie beim Anbieter- beziehungsweise Tarifwechsel darauf achten:
Der Tarif sollte eine freie Werkstattwahl beinhalten. Bei einer Werkstattbindung kann es im Schadensfall zu Problemen (Garantie) mit dem Leasinggeber kommen.
Leasingvertrag inklusive Kfz-Versicherung
Manche Pkw-Leasingverträge sind Komplettangebote, die auch den entsprechenden Kfz-Versicherungsschutz beinhalten.
Haben Sie einen solchen Leasingvertrag abgeschlossen, dann sind Sie während der Leasinglaufzeit an die abgeschlossene Kfz-Versicherung gebunden und können erst danach wechseln.
Bei einem Wechsel der Autoversicherung übernimmt der neue Anbieter Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen).
Die damit verbundenen Prozente auf den Versicherungsbeitrag in Form der Schadenfreiheitsrabatte (SF-Rabatte) legt jedoch jeder Autoversicherer selbst fest. Die neuen Prozente können also von den bisherigen abweichen.
Für einen vorzeitigen Wechsel der Kfz-Versicherung vor Vertragsende muss einer der beiden Gründe gegeben sein:
In beiden Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag sofort kündigen.
Formular für die vorzeitige Kündigung der Kfz-Versicherung: Download PDF
Sie können auch die Kfz-Versicherung Ihres Zweitwagens wechseln.
Beachten Sie dabei die geltenden Wechselbedingungen:
Mit dem Versicherungsvergleich für Zweitwagen finden Sie schnell und einfach heraus, ob sich ein Wechsel der Zweitwagenversicherung für Sie lohnt!
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, können Sie nicht vorzeitig wechseln.
Das gilt auch dann, wenn durch den Umzug Ihre Kfz-Versicherung teurer wird. Denn wenn sich die Postleitzahl Ihres Wohnortes ändert, berechnet die Versicherung den Beitrag für das versicherte Auto neu. Wegen einer anderen Regionalklasse kann es hier zu Veränderungen kommen.
Nein, eine Meldung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Das erledigt Ihr neuer Kfz-Versicherer. Er übermittelt die Informationen an die Zulassungsstelle.
Sind diese Informationen hilfreich?
Autor: Sascha Rhode
Experte für Kfz-Versicherung sowie automobilen Entwicklungen im Pkw- und Motorradbereich.