Jetzt
Sonder
kündigungs-
rechtnutzen
Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf
der Kontaktseite
Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung orientieren sich am Kalenderjahr und enden am 31. Dezember.
Für diese Kfz-Versicherungsverträge ist der Stichtag 30.11. entscheidend, da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt.
Stichtag bedeutet: An diesem Tag muss Ihrem Kfz-Versicherer die fristgerechte Kündigung Ihres laufenden Versicherungsvertrages für Ihr Auto spätestens vorliegen.
Damit der Wechsel der Autoversicherung reibungslos stattfindet, sollten Sie bis dahin ein verbindliches neues, günstigeres Angebot eines anderen Kfz-Versicherers vorliegen haben.
1. Online - CHECK24 kündigt für Sie!
Die Kündigung erledigen Sie einfach und schnell mit unserem 1-Klick-Kündigungsservice.
Diese Option wird Ihnen bei der Antragstellung in unserem Vergleichsrechner angezeigt.
2. Selbst kündigen
Wenn Sie die Kündigung selbst verschicken möchten, bieten wir Ihnen unsere Musterkündigung an.
Das Kündigungsschreiben können Sie per Post oder per Fax an den Kfz-Versicherer senden.
Zahlreiche Anbieter ermöglichen auch die Kündigung per E-Mail. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob dies bei Ihrem Kfz-Versicherer möglich ist.
Einschreiben mit Rückschein nutzen
Versenden Sie den Brief mit der Vertragskündigung als Einschreiben mit Rückschein. Dann wissen Sie, dass Ihr Schreiben pünktlich angekommen ist und angenommen wurde.
Wenn Sie den Stichtag Ihrer Kfz-Versicherung verpassen, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.
Oft können Sie jedoch trotzdem noch kündigen und die Autoversicherung wechseln. Mit CHECK24 finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung haben!
Sogenannte unterjährige Kfz-Versicherungsverträge haben ein vom Jahresende abweichendes Vertragsende. Welches Datum dann gilt, steht in Ihrer Police.
Die Kündigungsfrist von einem Monat gilt auch bei einem unterjährigen Stichtag. Ein Vertrag, der etwa zum 31. Mai endet, muss spätestens am 30. April gekündigt sein.
Bei Abmeldung erfolgt Kündigung automatisch
Melden Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle ab, etwa weil Sie es verkaufen, läuft Ihr Kfz-Versicherungsvertrag mit dem Tag der Abmeldung aus. Sie müssen nichts weiter tun. Ihre Kfz-Versicherung wird von der Zulassungsstelle benachrichtigt.
Ja, wenn Ihr Kfz-Versicherungsvertrag zum Kalenderjahr (31.12.) ausläuft.
Ansonsten gilt ein anderer Stichtag. Solche Verträge mit sogenannter unterjähriger Fälligkeit kündigen Sie spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende.
Ihre Kfz-Versicherung müssen Sie spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende kündigen. Das Vertragsende (Laufzeitende) steht im Vertrag.
Ja, Sie können Ihre Kfz-Versicherung jederzeit kündigen. Wirksam wird Ihre Kündigung jedoch erst mit dem Ende der laufenden Versicherungszeit.
Nein, eine automatische Kündigung gibt es bei der Kfz-Versicherung nicht. Sie sollten daher selbst tätig werden.
Die alte Kfz-Versicherung kündigen Sie als Kunde selbst. Wenn Sie Ihre neue Kfz-Versicherung über CHECK24 abschließen, können Sie unseren 1-Klick-Kündigungsservice nutzen.
In der Kfz-Versicherung ist das Versicherungsjahr in der Regel an das Kalenderjahr gebunden. Es endet also am 31. Dezember. Ein Kfz-Versicherungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Daraus ergibt sich der Stichtag 30.11.
Im Kündigungsschreiben können Sie ein konkretes Datum nennen, zu dem Sie Ihre Kfz-Versicherung beenden möchten – zum Beispiel zum 31. Dezember. Einfacher ist es jedoch, wenn Sie schreiben, dass Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Das geht nur, wenn Ihr laufender Vertrag auch mitten im Jahr endet. Das kann der Fall bei einer unterjährigen Fälligkeit sein. Denn nicht alle Kfz-Versicherungsverträge sind an das Kalenderjahr gebunden.
CHECK24 Bewertungen
* berechnet am 02.11.2023
Versicherungswechsel, Mann (geb. 1960), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: November 2004, Versicherungsbeginn: November 2023, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 43), monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter=Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf