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Stichtag 30. November

Wann ist der Wechsel Stichtag der Kfz-Versicherung?

Stichtag in der Kfz-Versicherung 30. November

Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung laufen ein volles Kalenderjahr. Sie enden also am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist für den Wechsel beträgt immer einen Monat.

Für diese Kfz-Versicherungsverträge ist demnach der Stichtag 30.11. entscheidend.

Stichtag bedeutet: An diesem Tag muss Ihrem Kfz-Versicherer die fristgerechte Kündigung spätestens vorliegen.

Damit der Wechsel der Autoversicherung reibungslos klappt, sollten Sie bis dahin bereits ein verbindliches neues Angebot eines anderen Kfz-Versicherers haben.

Kfz-Versicherungsverträge können ein abweichendes Ende haben. Trotzdem gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Beispiel: Ein Vertrag, der zum 1. Juni endet, muss spätestens am 30. April gekündigt sein.

Wie kündige ich die Kfz-Versicherung?

1. Online - CHECK24 kündigt für Sie!
Die Kündigung leiten Sie einfach und schnell mit unserem 1-Klick-Kündigungsservice ein.
Diese Option wird Ihnen bei der Antragsstellung in unserem Vergleichsrechner angezeigt.

2. Selbst kündigen
Wenn Sie die Kündigung selbst verschicken möchten, bieten wir Ihnen unsere Musterkündigung an. 

Das Kündigungsschreiben können Sie per Post oder per Fax an den Kfz-Versicherer senden. 

Zahlreiche Anbieter ermöglichen auch die Kündigung per E-Mail. Informieren Sie sich dazu im Vorfeld, ob dies bei Ihrem Kfz-Versicherer möglich ist.

Musterkündigung Kfz-Versicherung

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Einschreiben mit Rückschein nutzen

Versenden Sie den Brief mit der Vertragskündigung als Einschreiben mit Rückschein. Dann wissen Sie, dass Ihr Schreiben pünktlich angekommen ist und angenommen wurde.

Stichtag verpasst: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Wenn Sie den Stichtag Ihrer Kfz-Versicherung verpassen, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate.

Oft können Sie jedoch trotzdem noch kündigen und die Autoversicherung wechseln. Mit CHECK24 finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung haben!

4 Fragen – 4 Antworten

  1. Kann ich meine Kfz-Versicherung immer zum 30.11. kündigen?
    Ja, wenn Ihr Kfz-Versicherungsvertrag zum Kalenderjahr (31.12.) ausläuft.
    Ansonsten gilt ein anderer Stichtag. Solche Verträge mit sogenannter unterjährige Fälligkeit kündigen Sie spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende.
  2. Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?
    Ihre Kfz-Versicherung müssen Sie spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende kündigen. Das Vertragsende (Laufzeitende) steht im Vertrag.
  3. Wird die alte Kfz-Versicherung automatisch gekündigt?
    Nein, eine automatische Kündigung gibt es bei der Kfz-Versicherung nicht.

  4. Wer kündigt die alte Versicherung?
    Die alte Kfz-Versicherung kündigen Sie als Kunde selbst. Wenn Sie über CHECK24 abschließen, können Sie unseren 1-Klick-Kündigungsservice nutzen.
Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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