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Die Teilkasko (Abkürzung TK) und Vollkasko (Abkürzung VK) unterscheiden sich im Umfang der Versicherungsleistungen.
Eine Vollkasko baut immer auf der Teilkasko auf. Die Teilkaskoleistungen sind dann bereits enthalten. Die Vollkasko hat also wesentlich mehr Leistungen.
Eine Kaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Mit einer Teil- oder Vollkasko erweitern Sie aber den Grundschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung um wichtige Versicherungsrisiken.
Grundschutz:
Diese 5 Schäden sind in einer Teilkasko immer versichert:
Erweiterter Schutz:
Zusätzlich sind oft versichert:
In einer Teilkasko können außerdem Umweltschäden und Sonderzubehör versichert werden.
Eine Vollkaskoversicherung zahlt immer bei diesen 3 Schäden:
GAP-Deckung bei Leasing
Bei Leasing schließen Sie eine Vollkaskoversicherung ab.
Achten Sie darauf, dass der Tarif als erweiterten Schutz eine GAP-Deckung beinhaltet.
Die Kosten für eine Teilkasko oder Vollkasko berechnet jeder Kfz-Versicherer individuell.
Unsere Beispiel-Berechnungen zeigen die Kfz-Versicherungskosten für einen VW Golf VII (Erstzulassung Februar 2018) mit variabler Selbstbeteiligung (SB) bei der Teilkasko beziehungsweise Vollkasko.
Selbstbeteiligung |
Kfz-Versicherung mit Teilkasko |
---|---|
keine | ab 328 € |
150 € | ab 281 € |
300 € | ab 258 € |
500 € | ab 258 € |
1.000 € | ab 258 € |
2.500 € | ab 258 € |
Selbstbeteiligung TK/VK |
Kfz-Versicherung mit Vollkasko |
---|---|
keine | ab 586 € |
150 € / 150 € | ab 460 € |
150 € / 500 € (empfohlen) | ab 417 € |
300 € / 300 € | ab 405 € |
500 € / 500 € | ab 395 € |
1.000 € / 1.000 € | ab 368 € |
2.500 € / 2.500 € | ab 353 € |
Wie reduziere ich die Kosten?
Ihren Kaskobeitrag können Sie durch eine Selbstbeteiligung und durch die Vereinbarung einer Werkstattbindung reduzieren. Die Selbstbeteiligung können Sie von 0 bis 2.500 Euro wählen.
In der Kfz-Vollkasko wirkt sich zudem Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse stark auf den Beitrag aus. Wer lange ohne Schaden versichert ist, bekommt bis zu 75 Prozent Beitragsrabatt.
CHECK24 empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Teilkasko.
Ob zusätzlich eine Vollkasko für Ihren Pkw sinnvoll ist, hängt vom Alter und Wert des Wagens ab.
Vor allen Dingen ist dieser Versicherungsschutz für neuwertige und teure sowie geleaste Fahrzeuge wichtig.
Teilkaskoversicherung:
Vollkaskoversicherung:
Eine Kaskoversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und zahlt, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird. Sie können Ihren Pkw dann auf Kosten der Versicherung reparieren lassen oder bekommen einen Schadenersatz.
Für grob fahrlässig verursache Kaskoschäden muss Ihre Versicherung unter Umständen nicht aufkommen.
Am Besten wählen Sie einen Kaskotarif, der auch grobe Fahrlässigkeit absichert.
Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 können Sie gezielt nach solchen Angeboten filtern.
Setzen Sie den Filter „Grobe Fahrlässigkeit” nach dem Vergleichsergebnis, dann werden Ihnen sofort nur noch Tarife mit dieser Leistung angezeigt.
Sie werden nur bei einem Vollkaskoschaden zurückgestuft. Die Rückstufung erfolgt zum nächsten Versicherungsjahr anhand der Rückstufungstabelle Ihres Kfz-Versicherers. Was das konkret für Sie bedeutet, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit dem Abschlussbericht des Schadenfalles schriftlich mit. Hier können Sie sich grundsätzlich zur Rückstufung informieren.
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Autor: Sascha Rhode
Experte für Kfz-Versicherung sowie automobilen Entwicklungen im Pkw- und Motorradbereich.