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Vollkasko Selbstbeteiligung: Das steckt dahinter

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Vollkasko Selbstbeteiligung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Selbstbeteiligung bezahlen Sie nur nach einem Vollkaskoschaden.
  • Wählen Sie Ihre Selbstbeteiligung flexibel zwischen 0 € und 2.500 €.
  • Mit Selbstbeteiligung ist Ihre Kfz-Versicherung günstiger als ohne.

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Vollkasko?

Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ist der Betrag, den Sie bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug selbst zahlen müssen. Den Rest übernimmt Ihre Kfz-Versicherung.

Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag.

Video Vollkasko: Kosten sparen durch Selbstbeteiligung

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung in der Vollkasko?

  1. Schadensfall:
    Ihr Auto wird durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus beschädigt.
  2. Schadenhöhe ermitteln:
    Eine Werkstatt oder ein Gutachter stellt die Reparaturkosten fest.
  3. Selbstbeteiligung zahlen:
    Von der Gesamtsumme wird Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Diesen Anteil übernehmen Sie selbst.
  4. Kfz-Versicherung bezahlt den Rest:
    Die verbleibenden Kosten übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung.

Beispiel:

    Schadenhöhe: 1.500 Euro

    Selbstbeteiligung: 300 Euro

    Verbleibende Kosten für die Versicherung: 1.200 Euro

Welche Selbstbeteiligungen gibt es?

Übliche Selbstbeteiligungen in der Vollkasko liegen zwischen 150 Euro und 2.500 Euro.

Selbstbeteiligung Höhe in Euro
150 €
300 €
500 €
1.000 €
2.500 €

 

Sie bestimmen als Versicherungsnehmer selbst, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei einem Vollkaskoschaden sein soll. Die Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Tipp: Höhe wählen

CHECK24 empfiehlt für die Vollkasko eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro. Damit haben Sie ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.

Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Sie haben die Wahl, ob Sie eine Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung (SB) abschließen. Beides hat Vorteile und Nachteile.

Mit Selbstbeteiligung Ohne Selbstbeteiligung
  • Niedrige Jahresprämie
  • Hohe Jahresprämie
  • Im Schadenfall zahlen Sie einen Eigenanteil
  • Im Schadenfall zahlen Sie nichts 

 

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Wann muss ich die Selbstbeteiligung zahlen?

Sie müssen die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko in folgenden Fällen zahlen:

  • Unfall:
    Selbstverschuldeter Unfall mit Ihrem versicherten Fahrzeug
  • Vandalismus:
    Mutwillige Beschädigung durch Vandalismus am Auto, etwa Kratzer oder zerbrochene Scheiben 
  • Lackschaden durch Steinschlag:
    Lackbeschädigung durch Steinschlagschaden; Ausbesserung und Lackierung übernimmt Ihre Vollkasko

Info: Teilkasko-Schäden

Andere Schäden wie ein Wildunfall oder Marderbiss fallen unter die Teilkasko. Hier müssen Sie jene Selbstbeteiligung zahlen, die Sie in der Teilkaskoversicherung gewählt haben.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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