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Vor Ort:
Wenn Sie Ihr Auto abmelden wollen, können Sie dies selbst bei jeder Kfz-Zulassungsstelle tun.
Online:
Ein Auto online abmelden ist neuerdings bundesweit ebenfalls möglich – allerdings nur für ab 2015 erstmals zugelassene Fahrzeuge.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die Online-Abmeldung von Fahrzeugen erfolgt über die Webseite der zuständigen Zulassungsstelle am Wohnort des Halters.
Auf der Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Vertreter
Sie können auch einen Vertreter (Einzelperson oder Firma) mit der Abmeldung Ihres Pkw beauftragen.
Wenn Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle in dem Zulassungsbezirk abmelden, in dem es auch angemeldet worden ist, belaufen sich die Kosten für die Abmeldung auf rund 7 Euro.
Für auswärtige Fahrzeuge liegen sie bei etwa 10 Euro.
Die genauen Gebühren unterscheiden sich je nach Zulassungsbezirk.
Es lohnt sich, das Auto – etwa nach einem Verkauf - auf den Tag genau abzumelden.
Dafür gibt es zwei Gründe:
Die Zulassungsbehörde informiert Ihren Kfz-Versicherer automatisch über die Abmeldung.
Dennoch ist es ratsam, die Autoversicherung selbst per E-Mail kurz über das Datum der Abmeldung Ihres Autos in Kenntnis zu setzen.
Fall 1: Zulassungsbescheinigung Teil II liegt noch beim Kreditgeber
Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der betreffenden Kfz-Zulassungsbehörde, wie es dort gehandhabt wird. Dies ist nicht einheitlich geregelt.
Fall 2: Papiere oder Nummernschilder fehlen
Ein Abmelden des Fahrzeuges ohne Fahrzeugschein oder Kennzeichen ist prinzipiell möglich. Allerdings müssen Sie dafür eidesstattlich erklären, dass Ihnen der Fahrzeugschein und die Schilder verlustig gegangen sind.
Bleibt das Auto in Ihrem Besitz, soll aber für einen längeren Zeitraum nicht gefahren werden, können Sie das Fahrzeug alternativ auch stilllegen lassen. In dieser Zeit zahlen Sie weder Kfz-Steuern noch Kfz-Versicherungsbeiträge.
Eine Kfz-Stilllegung ist für maximal sieben Jahre möglich. Nach dieser Zeit erlischt die Betriebserlaubnis des Autos.
Ja! Die Versicherung für den Pkw endet erst mit dem Ablauf des Tages, an dem das Auto abgemeldet worden ist. Der Kfz-Versicherungsschutz läuft also noch für den ganzen Tag der Abmeldung bis 23.59 Uhr weiter. Dafür müssen die dann entstempelten Kfz-Kennzeichen (wieder) am Fahrzeug montiert sein.
Die entwerteten Kennzeichen können Sie nach der Abmeldung behalten (diese haben Sie ja gekauft). Sie können diese unter Umständen gleich wieder verwenden, wenn Sie ein neues Auto anmelden.
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Autor: Michael Langenwalter
Der Motorjournalist ist Experte im Bereich der Kfz-Versicherung sowie Fachmann für Pkw-Neuheiten.