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Kfz-Kaufvertrag – Vorlage

aktualisiert am

Kfz-Kaufvertrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kfz-Kaufvertrag sichert Sie rechtlich ab.
  • Nutzen Sie die kostenlose Vorlage als PDF zum Download.
  • Lesen Sie unsere Tipps für Verkäufer und Käufer von Gebrauchtwagen.

Kfz-Kaufvertrag für Privatpersonen

  • Dokumentation aller relevanten Daten
  • Zum Ausfüllen und Ausdrucken
Download

Kfz-Kauf von Privat

Mit einem privaten Kfz-Kaufvertrag erleichtern Sie die Kaufabwicklung. Außerdem sorgt ein solches Dokument für Rechtssicherheit. Stellen Sie zwei Exemplare aus – eines für Sie als Verkäufer, eines für den Käufer.

Beim Ausfüllen eines Fahrzeugkaufvertrags sollten beide Seiten zudem auf die folgenden Punkte achten:

Sachmängelhaftung ausschließen

Vermerken Sie den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Damit sind Sie von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen befreit.

Käuferdaten aufnehmen

Übernehmen Sie den vollständigen Namen sowie die Anschrift des Käufers aus den Ausweispapieren in den Kaufvertrag.

Mängel am Auto festhalten

Teilen Sie dem Käufer etwaige Mängel und Schäden am Auto mit und halten Sie diese im Kaufvertrag fest. Dazu sind Sie rechtlich verpflichtet.

Vermerke und Nachweise

Vermerken Sie Zusatzausstattung und sonstiges Kfz-Zubehör sowie das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe. Dies kann wichtig werden, sollte der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall mit dem Auto haben. Lassen Sie sich vom Käufer den Empfang des Autos, der Autoschlüssel und Fahrzeugpapiere mit der HU-Bescheinigung sowie aller sonstigen relevanten Dokumente (z.B. Nachweise über Zubehör) bestätigen.

7 Tipps für Kfz-Verkäufer

Haben Sie einen Kaufinteressenten, sind diese 7 Tipps entscheidend:

  1. Lassen Sie sich vom Kaufinteressenten vor der Probefahrt den Führerschein zeigen. Wenn Sie nicht mitfahren, behalten Sie ein Pfand als Sicherheit ein – etwa den Personalausweis.
  2. Vereinbaren Sie vor der Probefahrt eine schriftliche Haftungsvereinbarung.
  3. Verlangen Sie bei der Fahrzeugübergabe den vollen Kaufpreis in bar. Schecks können nicht gedeckt sein.
  4. Verschweigen Sie erhebliche Mängel nicht. Ansonsten kann der Käufer den Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und rückgängig machen.
  5. Benachrichtigen Sie die zuständige Kfz-Zulassungsstelle sofort über den Kfz-Verkauf. Denn damit endet Ihre Kfz-Steuerpflicht.
  6. Benachrichtigen Sie Ihre Kfz-Versicherung über den Autoverkauf.
  7. Achten Sie darauf, dass der Käufer das Auto zeitnah auf seinen Namen ummeldet. Passiert davor ein Unfall, kann es sonst sein, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und aufgrund eines niedrigeren Schadenfreiheitsrabattes eine höhere Versicherungsprämie zahlen müssen.

Tipps für Kfz-Käufer

Damit Sie als Autokäufer lange Freude an dem Gebrauchtwagen haben, finden Sie hier wertvolle Tipps für den Gebrauchtwagenkauf.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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