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Rotes Kennzeichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das rote Kennzeichen wird umgangssprachlich als Händlerkennzeichen bezeichnet.
  • Die Nutzung ist Herstellern, Händlern und Kfz-Prüfern sowie Kfz-Sachverständigen vorbehalten.
  • Das Ausleihen eines Roten Kennzeichens ist strafbar.

Wer darf rote Kennzeichen nutzen?

Personen / Unternehmen Erkennungszahl
nach Ortskennung
Kfz-Sachverständige
Kfz-Prüfer
05
Kfz-Händler
Kfz-Werkstätten
Autohersteller
06
Oldtimer-Besitzer 07

 

Das rote Nummernschild ist auch als Händlerkennzeichen bekannt. Dann beginnt die Zahlenkombination mit „06”.

Wann darf man rote Kennzeichen verwenden?

Rote Kennzeichen können für Fahrzeuge genutzt werden, die keine Zulassung besitzen. Allerdings dürfen damit nur bestimmte Fahrten unternommen werden:

  • Für die Probefahrt eines Kaufinteressenten
  • Für Überführungsfahrten
  • Für Testfahrten
  • Für Fahrten zur Werkstatt
  • Bei Oldtimern auch für Fahrten zu und im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen

Verwendung

Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden, können also für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.

Darf ich privat rote Kennzeichen ausleihen?

Es ist verboten, rote Kennzeichen an Privatpersonen auszuleihen.

  • Wer als Händler rote Kennzeichen verleiht oder vermietet riskiert, seine roten Kennzeichen für immer zu verlieren.
  • Wer sich als Privatperson ein rotes Kennzeichen leiht, begeht eine Straftat.
  • Außerdem ist das Fahrzeug nicht versichert.

Alternative Kurzzeitkennzeichen

Als Privatperson können Sie sich für eine Überführungsfahrt oder Probefahrt stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Was kosten rote Kennzeichen?

Verwaltung 26 € – 205 €
Kennzeichen Ab 20 €
Kfz-Steuer 192 € für Pkw
46 € für Krafträder
Kfz-Versicherung Abhängig von Versicherungsart und Fuhrpark

Wo & wie beantrage ich rote Kennzeichen?

Rote Kennzeichen können Sie auf der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beziehungsweise Betriebes beantragen. Erfüllen Sie die Anforderungen, wird das Kennzeichen erteilt.

Diese Voraussetzungen und Anforderungen müssen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss zuverlässig sein. Vorstrafen oder negative Einträge im Flensburger Fahreignungsregister sind tabu.
  • Außerdem muss er im Kfz-Gewerbe tätig sein oder Oldtimer besitzen.
  • Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht werden – allerdings nicht zwingend fest.
  • Es muss ein umfangreiches Fahrtenbuch geführt werden.
  • Das spezielle Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Benötigt das Fahrzeug TÜV?

Fahrzeuge, die mit roten Kennzeichen gefahren werden, benötigen keinen gültigen TÜV. Auch müssen sie nicht zugelassen sein. Der Halter ist für die ordnungsgemäße Verkehrstauglichkeit selbst verantwortlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftlicher Antrag mit Bedarfsbegründung (formlos)
  • Bedarfsnachweis
  • Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Wie lange ist das rote Kennzeichen gültig?

Rote Kennzeichen sind zunächst befristet für ein Jahr gültig. Die Gültigkeit kann jedoch sowohl verlängert werden als auch bis auf Widerruf unbegrenzt zugeteilt werden.

Welche Kfz-Versicherung brauche ich?

Eine Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben.

Eine Teil- oder Vollkasko kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Mit dem Vergleichsrechner von CHECK24 finden Sie einen günstigen Kfz-Tarif für Ihr Auto:

Übersicht Kennzeichen

Länderkennzeichen H-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen Rotes Kennzeichen
Bundeswehr-Kennzeichen E-Kennzeichen
Grünes Kennzeichen Wechselkennzeichen
Behördenkennzeichen Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen Wunschkennzeichen
3D Carbon Kennzeichen Diplomatenkennzeichen
Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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