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Das Wichtigste in Kürze
Wechselkennzeichen gibt es für zwei Fahrzeuge der gleichen Kategorie (Pkw/Pkw, Motorrad/Motorrad, Anhänger/Anhänger, Kleinbus/Wohnmobil).
Dabei kann jeweils nur eines der beiden Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Das zweite Fahrzeug muss während dieser Zeit auf Privatgrund abgestellt sein.
Entscheidend ist, dass beide Fahrzeuge Kennzeichen in der gleichen Abmessungen verwenden. Das ist wichtig bei Sonderformaten.
Oldtimer
Es gibt Wechselkennzeichen für Oldtimer – dann mit zusätzlichem „H” (steht für historisches Fahrzeug).
Ein Wechselkennzeichen beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.
Das Kennzeichen besteht aus 2 Teilen, dem eigentlichen Wechselkennzeichen sowie einem kleinen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil.
Auf diesem kleinen Teil, das fest an Fahrzeug 1 sowie an Fahrzeug 2 montiert wird, befindet sich die letzte Ziffer des Kennzeichens, die HU-Plakette, das „E” beim E-Fahrzeug oder das „H” bei Oldtimer sowie in Kleindruck das Buchstaben-Zahlen-Kombination des dazugehörigen gemeinsamen Teiles.
Fixkosten | |
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Verwaltung | Rund 65 € |
Kennzeichen | Rund 40 € |
Variable Kosten | |
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Kfz-Steuer | Für jedes Fahrzeug extra |
Kfz-Versicherung | Für jedes Fahrzeug extra |
Sie schließen ganz normale Kfz-Versicherungen ab. Manche Kfz-Versicherer gewähren Rabatte für Wechselfahrzeuge.
Die Kfz-Haftpflicht ist Vorschrift – und zwar für BEIDE Fahrzeuge einzeln.
Teil- oder Vollkasko sind auf Wunsch möglich.
Mit dem Tarifrechner von CHECK24 können Sie den Versicherungsbeitrag berechnen.
Ein Wechselkennzeichen ist interessant für Autofahrer mit zwei Fahrzeugen, von denen eines die meiste Zeit auf Privatgrund abgestellt ist. Somit können auch saisonal genutzte Fahrzeuge wie etwa ein Wohnmobil oder ein Cabrio das ganze Jahr angemeldet bleiben und damit auch genutzt werden.
Mit einem Wechselkennzeichen sparen Sie die Kosten für die Zulassung eines 2. Fahrzeuges (etwa 50 €) sowie eventuell bei der Kfz-Versicherung durch einen speziellen Tarif für Wechselkennzeichen. Außerdem können Sie ohne Aufpreis beide Autos das ganze Jahr über nutzen, was etwa bei einem Saisonkennzeichen nicht der Fall wäre.
Beim Wechselkennzeichen sind zwei Fahrzeuge der gleichen Kategorie (etwa Pkw – Pkw) mit einem gemeinsamen Nummernschild zugelassen. Nur das Fahrzeug, an dem der wechselbare Teil des Kennzeichens angebracht ist, darf am Straßenverkehr teilnehmen. Das andere Fahrzeug muss unterdessen auf Privatgrund abgestellt sein.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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