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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie für den dauerhaften Export eines Fahrzeuges in Nicht-EU-Länder.
Darum wird das Ausfuhrkennzeichen auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt.
Das Ausfuhrkennzeichen hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken. Die dort eingeprägte Zahlenkombination zeigt, von oben nach unten gelesen, das Ablaufdatum an.
Sonderregelung innerhalb der EU
Für die Ausfuhr eines Autos in einen anderen EU-Staat reicht ein Kurzzeitkennzeichen aus.
Die Mindestlaufzeit für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt 9 Tage. Maximal sind 12 Monate möglich.
Das Ausfuhrkennzeichen ist am letzten Tag der Laufzeit bis 23:59 Uhr gültig.
Das Fahrzeug muss während der gesamten Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens:
Posten | Preis |
---|---|
Verwaltung | 30 € -50 € |
Kennzeichen | 10 € – 20 € |
Kfz-Versicherung | Abhängig von Versicherungsart, Fahrzeug und Laufzeit |
Kfz-Steuer | Abhängig von Fahrzeugtyp und Laufzeit |
Reisepass oder Personalausweis
Bestätigung einer besonderen Kfz-Haftpflichtversicherung (Gültigkeit von 9 Tagen bis zu maximal 1 Jahr)
Zulassungsbestätigung Teil 1 und Teil 2
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Ist das Fahrzeug abgemeldet: Nachweis über Außerbetriebsetzung
Sofern zutreffend: alte Nummernschilder
Sie brauchen beim Ausfuhrkennzeichen eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese muss für den gesamten Zulassungszeitraum (maximal 1 Jahr und auch im Ausland gelten.
Eine Ausfuhrversicherung für das Exportkennzeichen schließen Sie vor allem über Ihre Prägestelle ab.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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