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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
E-Kennzeichen sind speziell für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos. Als Erkennungsmerkmal steht bei einem E-Kennzeichen nach der individuellen Erkennungsnummer ganz rechts noch der Buchstabe „E”.
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen für E-Autos
Das E-Kennzeichen wird auch als Saisonkennzeichen sowie als Wechselkennzeichen ausgegeben.
Diese Voraussetzungen müssen für die Vergabe eines E-Kennzeichens erfüllt sein:
Das Fahrzeug muss zudem der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e, L7e oder N2 ( zul. Gesamtgewicht max. 4.250 kg) zugeordnet sein.
Ist ein E-Kennzeichen Pflicht?
E-Kennzeichen sind keine Pflicht. Sie können an Ihrem umweltfreundlichen Fahrzeug auch ganz normale Nummernschilder nutzen.
Bundeseinheitliche Vorteile für Fahrer von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gibt es nicht. Laut dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sind jedoch lokale Vorteile möglich. Städte und Gemeinden können danach Vergünstigungen umsetzen. Dazu gehören:
E-Kennzeichen für Ihr berechtigtes Fahrzeug beantragen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle.
E-Kennzeichen online beantragen
Ein E-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie auch online über Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beantragen.
Zusätzlich müssen Sie den Nachweis erbringen, das Ihr Fahrzeug die Kriterien für ein E-Kennzeichen erfüllt. Dafür ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Datenbestätigung des Herstellers ausreichend.
Ja, ebenso wie normale EU-Kennzeichen können Sie auch E-Kennzeichen mit Ihrer Wunschkennung reservieren – wenn die gewünschte Kombination noch frei ist. Die Gebühr beträgt 10,20 Euro.
Ja, auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen eine (grüne) Feinstaubplakette.
Ja, Plug-in-Hybridfahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen.
Autor:
Sascha Rhode
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