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FAQ auf Holzblöcken häufige Fragen

Wie können Direktbankkunden einen Scheck einreichen?

In Zeiten von Online-Banking und digitaler Zahlungsmethoden ist der Scheck immer mehr in den Hintergrund gerückt. Hin und wieder kommt es aber doch vor, dass Bankkunden einen Scheck erhalten. Soll dieser bei einer Direktbank eingereicht werden, ist das Vorgehen ein anders wie bei einer Filialbank. Bei letzterer können Kunden den Scheck direkt am Schalter ihrer Bankfiliale abgeben und auf ihr Girokonto verrechnen oder bei einem Barscheck in bar ausbezahlen lassen. Kunden von Direktbanken steht kein Filialnetz zur Verfügung. Sie können also nicht einfach zum nächsten Bankschalter gehen, um sich vor Ort den Scheck verrechnen zu lassen. Wie lösen diese Kunden also ihren Scheck ein?

Voraussetzungen und Vorgehen

Direktbankkunden können sich den Scheck auch ohne den Gang zur Filiale unkompliziert auszahlen lassen. Kurz gesagt: Der Scheck wird an die auf der Banken-Website angegebene Adresse – meist die Hauptgeschäftsstelle – geschickt. Das Geldinstitut überweist die Gutschrift dann auf das Girokonto des Scheckinhabers.

Um eingelöst werden zu können, muss der Scheck gültig sein, das bedeutet, er muss im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben, wie zum Beispiel Aussteller, Betrag und Unterschrift, müssen vorhanden und leserlich sind. Darüber hinaus muss der Scheck fristgerecht vorgelegt werden. 

CHECK24 Hinweis

Auch bei Direktbanken ist es nicht möglich, einen Scheck digital einzureichen: Es genügt also nicht, einen Scan des Schecks per E-Mail an die Bank zu schicken – sie benötigt immer das Originaldokument.

Bei der Einlösung des Schecks gibt es, je nach Vorgabe der Bank, zwei Möglichkeiten:

  • Formlose Übermittlung: Bei einem Teil der Direktbanken kann der Scheck formlos per Post eingeschickt werden und muss lediglich mit der Kontonummer (IBAN) und gegebenenfalls der Bankleitzahl (BIC) sowie einer Unterschrift versehen werden.
  • Originaldokument mit Formular: Andere Institute stellen ihren Kunden Formulare auf der bankeigenen Homepage zur Verfügung. Diese müssen ausgefüllt und zusammen mit dem Scheck an die angegebene Geschäftsstelle der Bank geschickt werden.
 

Scheck einlösen: Welche Kosten und Fristen muss ich beachten?

Welche Frist zum Einlösen des Schecks gilt, hängt davon ab, wo dieser ausgestellt wurde. Stammt der Scheck aus Deutschland und handelt sich somit um einen Inlandsscheck, gilt eine Frist von acht Tagen. Für einen Scheck aus dem europäischen Ausland ist eine Frist von 20 Tagen zu berücksichtigen. Außerhalb Europas haben Scheckempfänger 70 Tage Zeit für die Einlösung. In jedem Fall läuft die Frist ab dem Ausstellungsdatum. Manche Banken akzeptieren einen Scheck auch noch nach Ablauf der Frist, dann allerdings nur aus Kulanz. Um die Fristen einzuhalten, muss bei der Scheckeinlösung bei einer Direktbank der Postweg, also mindestens ein Werktag, berücksichtigt werden.

Ob beim Scheckeinlösen eine Gebühr fällig wird, hängt unter anderem von der jeweiligen Bank ab. Kommt der Scheck aus dem Ausland, können die Banken zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese beläuft sich in der Regel zwischen zehn und 15 Euro. Als separater Kostenfaktor ist in jedem Fall das Porto für den Postversand an die Direktbank miteinzukalkulieren. 

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Anna Molder ()
Online Redakteurin Finanzen
Als technische Redakteurin hat Anna zuletzt für die IT-Branche Inhalte zu komplexen Themen verständlich aufbereitet. Seit 2024 ist sie Teil der Finanzredaktion von CHECK24.
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