Die Krankenkassen zahlen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs. Zum Tag des Sonnenschutzes erklären wir, ab welchem Alter Sie Anspruch auf den Hautcheck haben – und welche Kassen auch für jüngere Versicherte zahlen.
Beim Hautkrebs-Screening wird nach auffälligen Hautveränderungen gesucht. Heute, am 21. Juni, ist der Tag des Sonnenschutzes. Wer sich gerne draußen aufhält oder es beruflich bedingt vielleicht sogar muss,
sollte auf den richtigen Sonnenschutz achten.
Doch selbst wer sich richtig schützt, sollte regelmäßig zum Arzt gehen. Ab einem Alter von 35 Jahren zahlen die Krankenkassen alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge. Dies ist eine vorgeschriebene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird oft als Hautkrebsscreening bezeichnet.
Dabei untersucht der Hautarzt oder ein speziell geschulter Allgemeinmediziner die Haut auf verdächtige Veränderungen. So soll ein weißer oder schwarzer Hautkrebs möglichst frühzeitig entdeckt werden.
Was nicht jeder weiß: Viele gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge auch für jüngere Versicherte. Die Untersuchung zahlen die Kassen dann als freiwillige Zusatzleistung. Im Krankenkassen-Vergleich von CHECK24 zahlen die meisten Kassen das Screening schon vor dem 35. Geburtstag: Lediglich acht Kassen erstatten aktuell nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
Das sind die Regelungen der großen Krankenkassen
So zahlt die
Techniker Krankenkasse (TK) die Vorsorgeuntersuchung bereits ab einem Alter von 20 Jahren. Wie bei der gesetzlichen Leistung kann die Hautkrebsvorsorge hier alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Die TK zahlt die Untersuchung allerdings nur bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Dermatologen, die mit der Kasse zusammenarbeiten. Die genaue Altersgrenze hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem der Arzt seine Praxis hat.
Auch die
Barmer zahlt alle zwei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung für Jüngere, sofern diese zu bestimmten Vertragsärzten gehen. Ab welchem Mindestalter die Leistung genutzt werden kann, ist ebenfalls regional unterschiedlich geregelt.
Versicherte der
DAK-Gesundheit erhalten zwischen 17 und 34 Jahren insgesamt zweimal einen Zuschuss für ein Hautkrebsscreening. Die Krankenkasse zahlt maximal 60 Euro pro Untersuchung. Zudem müssen mindestens zwei Jahre zwischen den beiden Terminen liegen.
Ob die
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) die Kosten für unter 35-Jährige zahlt, hängt vom Bundesland und der jeweiligen AOK ab. So erstattet die
AOK Bayern die Vorsorgeuntersuchung alle zwei Jahre bereits für Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren – allerdings nur 80 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von jeweils 25 Euro.
Die
AOK Baden-Württemberg zahlt alle zwei Jahre die vollen Kosten einer Vorsorgeuntersuchung für Versicherte ab 20 Jahren, die
AOK Rheinland/Hamburg für Versicherte ab 18 Jahren. In Thüringen und Sachsen können die Versicherten der
AOK Plus bereits ab 14 Jahren jedes zweite Jahr zum Hautkrebs-Screening.
Die
AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland erstattet alle zwei Jahre jeweils 80 Prozent der Kosten und maximal 40 Euro, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen – ein bestimmtes Mindestalter sieht die Kasse nicht vor.
Die
AOK Nordost hingegen übernimmt nur die gesetzlichen Leistungen für Versicherte ab 35 Jahren. Nur für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind zusätzliche Haut-Checks im Rahmen des Programms AOK-Junior möglich. Die
IKK classic zahlt ebenfalls erst nach dem 35. Lebensjahr.
Leistungen für Hautkrebsvorsorge im Krankenkassenvergleich
Im
Krankenkassenvergleich von CHECK24 können Verbraucher leicht erkennen, ob eine Kasse zusätzliche Leistungen für die Hautkrebsfrüherkennung bietet. Dies wird im Online-Vergleich unter dem Punkt „Vorsorge“ angezeigt.