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Die AOK Nordost ist für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Sie entstand im Jahr 2011 aus dem Zusammenschluss der AOK Berlin-Brandenburg und der AOK Mecklenburg-Vorpommern.
Hierzulande gibt es insgesamt elf Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK). Sie teilen sich ein gemeinsames Logo sowie einen einheitlichen Internetauftritt. Ihre Zusatzleistungen und -beiträge unterscheiden sich allerdings voneinander.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 1,3 % (Stand: 2022).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag in Höhe von 340,00
Euro jährlich.
Um geeignete Anlaufstellen für eine Behandlung besser zu finden, steht Versicherten der AOK Nordost eine Online-Datenbank mit Ärzten, Krankenhäusern und Arzneimitteln zur Verfügung. Medizinische Informationen lassen sich auch direkt am Telefon über den Informationsservice von AOK-Clarimedis einholen.
Zusatzleistungen bietet die AOK Nordost über ein Gesundheitskonto an. Dabei stehen den Versicherten jährlich bis zu 270 Euro zur Verfügung. Das Geld kann für verschiedene Maßnahmen wie etwa Gesundheitskurse, den Beitrag für einen Sportverein oder homöopathische Arzneimittel genutzt werden.
Die AOK Nordost bietet zudem ein digitales Bonusprogramm an. Mit der FitMit-AOK-App können geleistete Gesundheitsmaßnahmen hochgeladen und Punkte gesammelt werden. Als Belohnung gibt es Geld- oder Sachprämien.
Mit dem Zahnersatz-Wahltarif können Versicherte ihren Eigenanteil für Zahnersatz verringern. Eine weltweit gültige Reisekrankenversicherung bietet der Auslandsreise-Wahltarif. Der Naturarzneimittel-Wahltarif erstattet bis zu 90 Prozent der Kosten für homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel.
Zudem gibt es den Bonus-Wahltarif, eine Kombination aus Selbstbeteiligung und Gesundheitsbonus.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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