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Häufige Fragen

Strom Häufige Fragen
Mit einem günstigen Stromanbieter sparen Verbraucher bares Geld. Der Wechsel ist nicht schwierig.

Wie läuft ein Stromanbieterwechsel ab?

Ein Stromanbieterwechsel ist einfach und nimmt maximal zehn Minuten Ihrer Zeit in Anspruch: Sie vergleichen mit dem Stromrechner die Tarife der Stromanbieter. Durch verschiedene Auswahlmöglichkeiten können Sie den Vergleich an Ihre Ansprüche anpassen. Wenn Sie den richtigen Tarif gefunden haben, können Sie sich ein Auftragsformular herunterladen oder gleich online ausfüllen. Alles Weitere übernimmt üblicherweise der neue Anbieter. Nur wenn Ihre Kündigungsfrist in wenigen Tagen abläuft und sich Ihr Vertrag um mehrere Monate verlängern würde, sollten Sie Ihren bisherigen Stromvertrag selbst kündigen und dies auf Ihrem Antrag angeben. Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Wechsel maximal drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt aber erst, wenn Ihr neuer Versorger Ihren Antrag bearbeitet hat und Sie beim Netzbetreiber ummeldet. Daher müssen Sie teilweise mit einer etwas längeren Dauer rechnen. Gilt in Ihrem alten Stromvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, vor ein Wechsel möglich ist.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Antragstellung (schriftlich oder online) - Sie haben 14 Tage lang ein Widerrufsrecht.
  2. Der neue Anbieter kündigt Ihren bestehenden Vertrag und meldet Sie beim Netzbetreiber um.
  3. Ihr bisheriger Versorger bestätigt innerhalb von zwei Wochen die Kündigung, der Netzbetreiber bestätigt die Ummeldung.
  4. Sobald alle Bestätigungen beim neuen Versorger vorliegen, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben. Darin teilt Ihnen der neue Versorger auch mit, wann Ihre Belieferung umgestellt wird.

Welche Angaben werden benötigt?

Zum Vergleich müssen Sie nur die Postleitzahl der Lieferstelle des Stroms und den jährlichen Strombedarf angeben, den Sie auf der letzten Jahresabrechnung Ihres bisherigen Versorgers finden. Zum Wechsel benötigen Sie zudem die Zählernummer (meist auf einer Plakette oder einem Aufkleber am Zähler angebracht), den Namen Ihres bisherigen Versorgers und Ihre Kundennummer bei diesem Unternehmen. Diese drei Angaben können Sie ebenfalls Ihrer letzten Jahresabrechnung entnehmen. In manchen Fällen müssen Sie auch Ihre Bankverbindung angeben. Den Zählerstand müssen Sie beim Wechselantrag noch nicht ablesen. Sie sollten den Zähler erst an dem Tag, an dem die Stromversorgung auf den neuen Anbieter umgestellt wird, ablesen. Der neue Anbieter wird Sie darüber informieren.

Was muss ich bei der Wahl des richtigen Stromtarifes beachten?

Verbraucherschützer raten zu einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten. So können Sie flexibel auf Veränderungen im Strommarkt reagieren. Empfehlenswert ist auch eine Preisgarantie oder Preisfixierung, die mindestens der Länge der Vertragslaufzeit entspricht. Einige Anbieter bieten optionale Preisgarantien an, die gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden können. Unterschiede gibt es auch in der Zahlungsweise: Manche Anbieter verlangen für ein Jahr Vorauskasse und können dadurch extrem günstige Tarife anbieten - Sie müssen aber eine hohe Summe auf einmal bezahlen. Vor dem Vergleich können Sie im Stromrechner einstellen, ob Sie Vorauskasse-Tarife angezeigt bekommen möchten. Pakettarife enthalten eine feste Energiemenge, die innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden kann. Nicht verbrauchte kWh verfallen am Ende des Jahres. Mehrverbrauch wird oft zu teuren Preisen abgerechnet. In manchen Tarifen steigen die Preise, wenn der Verbrauch stark vom bei Vertragsschluss angegebenen Energiebedarf abweicht. Diese Tarife sind ebenso wie Strompakete nur günstig, wenn der Stromverbrauch bekannt und stabil ist. Durch einen Filter können derartige Tarife im Vergleichsrechner ausgeblendet werden.

Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?

Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass Sie zu jeder Zeit mit Strom beliefert werden. Rein technisch gesehen fließt der Strom auch wie gehabt weiter, nur dass die Menge des von Ihnen verbrauchten Stromes an anderer Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.

Was ändert sich nach einem Anbieterwechsel?

Nach einem Stromanbieterwechsel ändert sich für Sie nichts. Auch die tatsächliche Umstellung geht völlig unbemerkt vonstatten. Der Strom, der bei Ihnen ankommt, ist nach wie vor derselbe, er wurde nur von einem anderen Anbieter ins Netz eingespeist. Strom ist ein standardisiertes Produkt, bei dem es außer in der Herstellung keine Qualitätsunterschiede gibt. Ihre Rechnung erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Umstellung von Ihrem neuen Versorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Zusätzliche Kosten, wie z.B. Netznutzungsentgelte oder eine Zählergebühr, fallen nicht an, da diese bereits im Preis des neuen Versorgers inbegriffen sind.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihren bestehenden Stromliefervertrag selbst kündigen. An Ihrem neuen Wohnort werden Sie zunächst automatisch vom zuständigen Grundversorger mit Strom beliefert, bei dem Sie jedoch Ihren Einzug melden sollten. Wenn Sie sich bis zum 20. des Einzugsmonats bei einem neuen Versorger anmelden, kann die Belieferung meist schon rückwirkend zum 1.des Monats umgestellt werden. In diesem Fall brauchen Sie sich auch nicht beim Grundversorger anzumelden. Dabei erledigt der neue Versorger - wie bei einem Anbieterwechsel - sämtliche Formalitäten für Sie.

An wen kann ich mich bei Konflikten mit dem Stromanbieter wenden?

Der erste Ansprechpartner bei Problemen ist der Stromanbieter, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben. Im Energiewirtschaftsgesetz ist festgelegt, dass der Versorger Ihnen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde schriftlich antworten muss. Wird der Konflikt dadurch nicht aus der Welt geschafft, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos, dauert maximal drei Monate und Ihr Stromanbieter ist zur Teilnahme verpflichtet. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, schneller und ohne finanzielles Risiko zu einer Entscheidung zu gelangen als durch einen Prozess. Unabhängig vom Schlichterspruch behalten Sie aber das Recht, mit Ihrem Anliegen vor Gericht zu ziehen.

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