CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz für Strom und Gas
Die CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz für Strom und Gas sichern Sie als Verbraucher auf dem hart umkämpften Energiemarkt ab: Im Stromvergleich und Gasvergleich werden voreingestellt nur Tarife angezeigt, die diesen Standards entsprechen. Nur wenn Sie diese Voreinstellung deaktivieren, werden alle Angebote angezeigt. Schließlich ist es unser Anliegen, dass Sie als Kunde von einem Anbieterwechsel profitieren.
Auch wenn ein Tarif den CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz entspricht, können sich Nachfragen ergeben. In diesem Fall können Sie sich gerne über unsere kostenfreie Hotline an den Kundenservice wenden. Ebenso stehen Ihnen unsere Berater auch vor einem Wechsel mit Tipps und Ratschlägen zur Seite.
Das Engagement von CHECK24 geht über die Richtlinien zum Verbraucherschutz hinaus: Unsere Experten nehmen zusätzlich die AGB aller Tarife unter die Lupe und geben eine Bewertung anhand von Kriterien wie Laufzeit, Kündigungsfrist oder Preisgarantie ab. Die AGB-Bewertung wird in Form von Sternen auf der Tarif-Detailseite angezeigt. Auf einen Blick ist damit die Verbraucherfreundlichkeit der AGB erkennbar.
Daneben sorgen auch die Kundenbewertungen für mehr Transparenz. Alle Gas- und Stromkunden, die über CHECK24 ihren Anbieter gewechselt haben, werden drei Monate später per E-Mail zu einer Stellungnahme zu ihrem neuen Energieversorger gebeten. Dabei ist technisch sichergestellt, dass die Ergebnisse nicht durch Mehrfachantworten verfälscht werden können. Anhand ihrer Bewertungen können Verbraucher auf Basis praktischer Erfahrungen anderer Kunden nachvollziehen, wie gut ihr Wunsch-Anbieter beim Service und der Bearbeitung des Wechsels abschneidet. Diese Erfahrungen können eine wertvolle Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieter sein.
Die CHECK24-Regeln zum Verbraucherschutz für Strom und Gas im Überblick
Die CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz enthalten Regeln, die Verbraucher beim Anbieterwechsel absichern. Wesentliche Anforderungen an Tarife und Stromanbieter sowie Gasanbieter sind:
- Neukundenboni und andere einmalig gewährte finanzielle Vorteile dürfen Interessenten nicht über das wahre Preisniveau täuschen. Sie sollten zudem nach spätestens einem Jahr ausgezahlt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Kunde mindestens durch eine Preisfixierung vor Preiserhöhungen geschützt sein.
- Die Höhe einer möglichen Kautionszahlung oder eines Sonderabschlags wird eingeschränkt, um das Ausfallrisiko für den Verbraucher zu begrenzen.
- Pro Anbieter/Anbietergruppe wird nur ein Pakettarif angezeigt
- Pakettarife müssen während ihrer Erstvertragslaufzeit mindestens über eine Preisfixierung verfügen, so dass die bei Vertragsschluss geltenden Tarife nicht erhöht werden können.
- Bekannte Erhöhungen von Steuern und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung, müssen rechtzeitig in die Preise eingerechnet werden, um die wahren Kosten für Verbraucher nicht zu verschleiern.
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Preisgarantien werden unterschieden in:
- Preisgarantie: umfasst alle Preisbestandteile
- Nettopreisgarantie: umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der Strom- bzw. Gassteuer
- Preisfixierung: umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme von Steuern und Abgaben
- Energiepreisgarantie: umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme von Steuern, Abgaben und Netznutzungsentgelten
Details der CHECK24 Richtlinien zum Verbraucherschutz für Strom und Gas