Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Die Gaspreise betragen im September 2023 aktuell 9,40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto. Dieser durchschnittliche Gaspreis bezieht sich auf einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh bei Neuabschluss (Stand: 01.09.2023). Aktuell sind die Gaspreise insbesondere für Neukunden stark gesunken und liegen derzeit in der Regel sogar unterhalb der Gaspreisbremse von 12 ct/kWh.
Wohnfläche in m2 |
Gaspreis Grundversorgung |
Gaspreis günstigster Alternativanbieter |
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50 m2 Wohnung | 57,74 € / Monat | 42,67 € / Monat |
100 m2 Wohnung | 126,58 € / Monat | 94,69 € / Monat |
150 m2 Wohnung | 184,52 € / Monat | 129,56 € / Monat |
Einfamilienhaus | 345,65 € / Monat | 261,99 € / Monat |
Die Gaspreise waren 2022 auf ein extrem hohes Niveau gestiegen. Dies hatte vielfältige Gründe, wie unter anderem den Krieg in der Ukraine, eine gestiegene Nachfrage durch eine erstarkende Wirtschaftslage und eine erhöhte CO₂-Abgabe seit Januar 2022.
Die Gaspreisentwicklung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist schwer vorherzusagen. Seit September sinken die Gaspreise wieder – insbesondere für Neukunden.
Ja, ein Gasanbieterwechsel ist jetzt sinnvoll. Trotz Gaspreissenkung in der Grundversorgung können Sie bei einem Wechsel zu einem alternativen Gasanbieter bis zu 1.000 € sparen. Je nach Region und Verbrauch gibt es Neukundentarife unterhalb von 12 ct/kWh, die günstiger sind als vergleichbare Tarife inklusive der Gaspreisbremse.
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Kostenlos Es fallen keine Kosten für den Gasvergleich oder den Versorgerwechsel an. |
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"Die Gaspreise für Neukund*innen sind aktuell so niedrig wie seit Ende 2021 nicht. Bei fast allen alternativen Anbietern sind die Preise so günstig, dass die Gaspreisbremse nicht mehr greift. Verbraucher*innen sollten jetzt aktiv werden und ihren Anbieter wechseln. So können sie beim Gas aktuell im Schnitt knapp 1.000 Euro sparen."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (01. September 2023)
Wie der Strompreis setzt sich auch der Gaspreis aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile. Auf einige dieser Bestandteile hat der Energieanbieter jedoch nur zum Teil Einfluss.
Auch für die Messeinrichtung, also den Gaszähler, sowie dessen Betrieb und die Abrechnung fallen Kosten an. Diese machen momentan zwei Prozent des durchschnittlichen Gaspreises aus. Die Höhe der Kosten für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb werden nicht vom Gasanbieter bestimmt, sondern behördlich festgelegt.
Die Kosten für die Beschaffung von Erdgas und dessen Vertrieb machen den größten Anteil des Gaspreises aus. Zugleich ist es der einzige Preisbestandteil, den die Gasanbieter selbst bestimmen können. Die Gaspreisentwicklung auf dem Markt sorgt in den vergangenen Jahren für günstige Einkaufskonditionen für die Versorger. Da der Anteil für Energiebeschaffung und Vertrieb für die mögliche Gewinnmarge des Versorgers maßgeblich ist, werden bei günstigen Gastarifen für die Verbraucher die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb deutlich geringer angesetzt als in teuren Tarifen, beispielsweise der Grundversorgung.
Der CO2-Preis wird in Deutschland für fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben. Der Preis liegt seit Januar 2021 bei 25 € pro Tonne. Bis 2025 soll er schrittweise auf bis zu 55 € steigen. Nach dieser Einführungsphase sollen die Zertifikate per Auktion ersteigert werden. Der Preis wird sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage bilden.
Nach dem Energiesteuergesetz fällt für den Verbrauch von Erdgas als Heizstoff eine Steuer an, die in den Bundeshaushalt fließt. Die Gassteuer wird jedoch nicht direkt beim Verbraucher erhoben, sondern aus verwaltungstechnischen Gründen beim Gasversorger. Dieser wiederum legt die Steuer über den Gaspreis auf den Verbraucher um. Für Haushaltskunden beträgt die Gassteuer 0,55 Cent pro Kilowattstunde.
Für das Verlegen und den Betrieb von Gasleitungen nutzen die Gasversorger öffentliche Straßen und Wege. Das Recht für die Nutzung erhalten sie von der jeweiligen Stadt oder Kommune. Diese erhalten dafür eine Gebühr von den Gasanbietern, die sogenannte Konzessionsabgabe. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der jeweiligen Kommune sowie von der Verbrauchsart ab, also ob das Gas lediglich für Kochen und Warmwasser oder etwa auch zum Heizen verwendet wird.
Für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen müssen Händler die sogenannte Mehrwert- oder Umsatzsteuer an den Staat abführen. Die Belieferung von Verbrauchern mit Erdgas unterliegt dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die Steuer wird auf den Gesamtpreis erhoben, also auch auf den Gassteueranteil.
Die Netznutzungsentgelte oder kurz Netzentgelte sind eine Gebühr, die die Gasversorger an die Netzbetreiber entrichten müssen. Mit dem Netzentgelt werden der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau der Netze finanziert, durch die das Gas zu den Verbrauchern transportiert wird. Die Höhe der Netzentgelte wird jährlich durch die Bundesnetzagentur festgelegt und variiert von Region zu Region. So sind in ländlichen Versorgungsgebieten die Netznutzungsentgelte oftmals höher als in Städten, in denen die Kosten auf mehrere Abnehmer verteilt werden können.
Natürlich ist es auch möglich, die Suche auf klimafreundliches Ökogas zu beschränken. Hier können Sie zwischen Biogas und sogenannten Klimatarifen wählen. Während ersteres zu einem Teil oder komplett aus Biomasse gewonnen wird, erhält man bei einem Klimagastarif herkömmliches Erdgas. Der Gasanbieter gleicht jedoch den CO2-Ausstoß an anderer Stelle aus. Viele Versorger bieten mittlerweile Ökogas an, das nicht teurer ist als herkömmliche Gastarife.
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Michelle Kleinschmidt CHECK24 Energieexpertin |
Ab 01. Oktober 2023 sind Änderungen für die Gasumlage geplant. Verbrauchen dürfen mit Entlastungen rechnen!