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Elementarschäden: Absage an Pflichtversicherung

München, 17.6.2015 | 11:55 | mtr

In Deutschland wird es wohl keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden geben. Medienberichten zufolge sei laut dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, Rainer Stickelberger (SPD), aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen die Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht nicht möglich. Der Minister stellte jedoch Immobilienbesitzern staatliche Hilfen gegen Elementarschäden in Aussicht.

Überschwemmung: Straße und HäuserImmobilienbesitzer, die technische Vorsorgemaßnahmen gegen Naturkatastrophen ergreifen und freiwillig eine Elementarversicherung abschließen, sollen zukünftig Anspruch auf staatliche Opferhilfe haben.
Jeder, der hinreichende Bemühungen unternommen habe, um einen Schaden abzuwenden und zu zumutbaren Bedingungen eine Elementarversicherung freiwillig abgeschlossen habe, solle in Zukunft Anspruch auf staatliche Opferhilfe haben, erklärte Stickelberger. Diese neue Form der staatlichen Hilfe soll beim Treffen der Justizminister der Länder am Mittwoch und Donnerstag beschlossen werden. Medienberichten zufolge soll die klare Botschaft lauten: Nur wer Präventionsmaßnahmen ergreift, hat beispielsweise bei Flutschäden Anspruch auf staatliche Hilfsgelder.

Bereits nach dem verheerenden Hochwasser im Juni 2013 waren erneut Forderungen laut geworden, eine Versicherungspflicht einzuführen. Um dies zu prüfen, hatten der Bundesjustizminister und seine Länderkollegen im März 2014 eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Experten kamen nun zu dem Ergebnis, dass eine Pflichtversicherung voraussichtlich nicht durchsetzbar sei. Anfang des Jahres hatte sich der Petitionsausschuss des Bundestags noch einstimmig für eine Versicherungspflicht ausgesprochen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden grundsätzlich ab. Eine gesetzliche Versicherungspflicht würde jegliche Anreize für Schutzmaßnahmen in den Gefahrenzonen verhindern, argumentiert der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth. Auch das Europäische Parlament hatte sich bereits gegen die Einführung einer europaweiten Pflichtversicherung ausgesprochen. Zielführender sei vielmehr eine „Kultur der Prävention“.
 

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