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München, 15.1.2015 | 12:26 | mtr
Die Mitglieder des Petitionsausschusses des Bundestags haben sich am Mittwoch einstimmig für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Das geht aus einer Mitteilung des Deutschen Bundestags hervor. Da Naturkatastrophen Verbrauchern regelmäßig Milliardenschäden verursachen würden und im Bereich Elementarversicherung ein klassisches Markversagen vorliege, sei eine Pflichtversicherung dringend erforderlich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) lehnt eine Versicherungspflicht strikt ab.
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.