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Petitionsausschuss fordert Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

München, 15.1.2015 | 12:26 | mtr

Die Mitglieder des Petitionsausschusses des Bundestags haben sich am Mittwoch einstimmig für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Das geht aus einer Mitteilung des Deutschen Bundestags hervor. Da Naturkatastrophen Verbrauchern regelmäßig Milliardenschäden verursachen würden und im Bereich Elementarversicherung ein klassisches Markversagen vorliege, sei eine Pflichtversicherung dringend erforderlich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) lehnt eine Versicherungspflicht strikt ab.

Ein von Hochwasser überschwemmtes Dorf. Nur die Hausdächer sind nocht sichtbar.Der Petitionsausschuss des Bundestags spricht sich für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus.
Die Parlamentarier fordern, dass sämtliche Gebäudeeigentümer gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Gleichzeitig sollen die Versicherungsbeiträge für Immobilien in sogenannten Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden. Das Problem sei, das viele Hausbesitzer eine Elementarversicherung abschließen wollen - die privaten Gebäudeversicherer jedoch die hohen Kostenrisiken scheuen. Aus diesem Grund müssten den Abgeordneten zufolge die Steuerzahler für teure Elementarschäden aufkommen.

Auf seiner Website schreibt der GDV, dass eine Versicherungspflicht für Naturgefahren die Prävention untergrabe. Laut Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung, zerstöre eine Pflichtversicherung jegliche Anreize für Schutzmaßnahmen in Gefahrenzonen und fördere den Bau in überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Die Folge sei eine Spirale aus immer mehr Schäden und höheren Kosten, was die Prämien stetig steigen lasse. Zudem ließen sich 99 Prozent der Gebäude völlig unproblematisch versichern.

Spätestens seit dem Juni-Hochwasser aus dem Jahr 2013 steht das Thema wieder auf der politischen Agenda und wird kontrovers diskutiert. Im November 2013 wurde von den Ländern unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Einführung einer Pflichtversicherung genau zu prüfen. In Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium wurde im Juni des vergangenen Jahres ein Zwischenbericht vorgelegt. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen mit der Versicherungswirtschaft weiter die Möglichkeiten einer Pflichtversicherung sowie alternative Lösungsmöglichkeiten untersuchen solle.

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