BSG: Krankenkassen dürfen Foto nicht dauerhaft speichern
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Kassen dürfen das Foto eines Versicherten, das dieser für die Gesundheitskarte einreicht, nicht dauerhaft speichern.
Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Kassen dürfen das Foto eines Versicherten, das dieser für die Gesundheitskarte einreicht, nicht dauerhaft speichern.
Die Krankenkasse hkk wird ihren Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2019 auf 0,39 Prozent senken. Die Techniker Krankenkasse senkt ihren Beitrag auf 0,7 Prozent.
Eine aktuelle Umfrage hat ergeben: Ein Viertel aller Arztpraxen bietet weniger als 25 Stunden Sprechzeit pro Woche an und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt.
Die Barmer geht mit einem unveränderten Zusatzbeitrag in das neue Jahr. Auch die Kassen Bosch BKK und DAK-Gesundheit halten den Beitrag stabil, die IKK classic reduziert.
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im Jahr 2017 auf den geringsten Wert seit 1960 gesunken. Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg stieg hingegen deutlich an.
Eine aktuelle Auswertung der Stiftung Warentest zeigt: 18 Krankenkassen haben bereits angekündigt, ihren Zusatzbeitrag im nächsten Jahr zu senken.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen Unternehmen die Witwenrente bei großem Altersunterschied zwischen Witwe und Verstorbenem kürzen.