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BAG-Urteil kirchliches Arbeitsrecht: Keine Kündigung wegen erneuter Heirat

München, 20.2.2019 | 15:26 | kro

Kündigt ein kirchlicher Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen einer erneuten Eheschließung, ist die Kündigung unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet.

Hand mit Ehering im DunkelnEine erneute Heirat ist laut dem BAG kein Kündigungsgrund.
Im verhandelten Fall wurde dem katholischen Chefarzt eines ebenfalls katholischen Krankenhauses gekündigt, weil dieser nach seiner Scheidung erneut standesamtlich geheiratet hatte. Bei anderen leitenden Angestellten, die anderen Kirchen angehörten oder konfessionslos waren, duldete die Klinik eine Wiederheirat jedoch.

Mit seiner Kündigungsschutzklage setzte sich der Arzt dagegen zur Wehr. Seine Argumentation: Er werde wegen seiner Religionszugehörigkeit gegenüber anderen Kollegen benachteiligt.

Rechtsstreit zieht sich über ein Jahrzehnt

Der Rechtsstreit dauerte insgesamt zehn Jahre und ging über das Arbeitsgericht sowie Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen, das BAG, das Bundesverfassungsgericht und wieder zurück zum BAG. Dieses hatte sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof gewendet.

Nachdem die Luxemburger Richter im September 2018 geurteilt hatten, dass die Kündigung wegen Wiederheirat eine Diskriminierung sein kann, haben die BAG-Richter nun final zugunsten des Chefarztes entschieden.

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