IGeL-Leistungen vor allem für Besserverdienende
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden vor allem Patienten mit höherem Einkommen und Schulbildung angeboten. Drei Viertel aller IGeL-Angebote stammen von Fachärzten.
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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden vor allem Patienten mit höherem Einkommen und Schulbildung angeboten. Drei Viertel aller IGeL-Angebote stammen von Fachärzten.
Die Zufriedenheit der Deutschen mit dem Gesundheitssystem hierzulande nimmt spürbar ab. Gründe dafür sind Zeitmangel und Versäumnisse im Bereich E-Health.
Gesundheitsminister Jens Spahn will die Stellung der Hausärzte stärken. Wenn sich Versicherte verpflichten, bei Beschwerden zunächst zum Hausarzt zu gehen, sollen sie mit Prämien belohnt werden.
Im Streit um zu teure Krebsmedikamente hat der BGH entschieden: Die Versicherer können einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückfordern, Verluste der Kliniken sind aber zu berücksichtigen.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen katholische Arbeitgeber Arbeitnehmern nicht wegen einer erneuten Heirat kündigen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Hinterbliebenenversorgung durch den Arbeitgeber des Verstorbenen darf nicht an die Dauer der Ehe gekoppelt sein.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern nicht automatisch zum Ende eines Kalenderjahrs verfallen.