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München, 29.3.2019 | 10:55 | msc
Für kleine Aufmerksamkeiten, die Apotheken-Kunden beim Einlösten von Rezepten erhalten, gelten künftig wohl stärkere Einschränkungen. Dies zeichnete sich in einer Verhandlung des BGH ab, wie ZEIT Online berichtet. Ein Urteil wird für die nächsten Wochen erwartet.
Seit dem letzten BGH-Urteil hat der Gesetzgeber die Wettbewerbsvorschriften für Apotheken jedoch deutlich verschärft. Demnach sollten Apotheken-Kunden „in keinem Fall durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden.“ Als einer der wenigen Ausnahmen werden kostenlose Kundenzeitschriften wie beispielsweise die „Apotheken Umschau“ genannt.
Die Regelungen für Apotheken betreffen lediglich Geschenke beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Für Kunden, die ohne ein Rezept auf eigene Kosten in der Apotheke einkaufen, gelten die Beschränkungen nicht.
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