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München, 6.6.2019 | 11:52 | mst
Apotheken verteilen an Kunden gerne kleine Werbegeschenke. Damit dürfte jetzt Schluss sein. Selbst Gutscheine im Wert von bis zu einem Euro sind bei rezeptpflichtigen Mitteln unzulässig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündete am 28. Juni in Berlin eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 1,6 Prozent zum Jahreswechsel. Bei der Steigerung um 0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr handelt es sich um die größte Erhöhung seit der Einführung des Zusatzbeitrags für Krankenkassen.
Der Gesetzgeber beschließt einen weiteren Zuschuss von Milliarden Euro, um den Zusatzbeitrag zur GKV 2022 zu stabilisieren.
Viele Kassen erhöhen 2021 den Zusatzbeitrag, beim "gelben Schein" wird das Ende eingeläutet: wichtige Änderungen für gesetzlich Versicherte im Überblick.