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Beginn der Brut- und Setzzeit: Verstärkte Leinenpflicht für Hunde

München, 1.4.2019 | 14:42 | kro

Am heutigen 1. April beginnt wieder die alljährliche Brut- und Setzzeit. Hundehalter müssen ihre Tiere in bestimmten Bereichen ab sofort bis zum 15. Juli immer angeleint lassen.

Hunde an Leine im ParkIn der Brut- und Setzzeit gelten verstärkte Anleinpflichten.
Der Leinenzwang in diesem Zeitraum gilt vor allem für Wälder, Felder und in freier Natur. Er dient dem Schutz frei lebender Tiere. Geschützt werden sollen vor allem Singvögel, die am Boden oder bodennah brüten, sowie Jungwild. Denn frei laufende Hunde könnten diese Tiere durch ihr natürliches Aufspürverhalten stören und gefährden.

Wichtig: Die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gilt unabhängig von den sonstigen Regelungen der einzelnen Bundesländer. Somit kann auch in Regionen, in denen per Hundegesetz sonst kein allgemeiner Anleinzwang für alle oder bestimmte Hunderassen besteht, in den kommenden Monaten eine abweichende Regelung gelten.

Bei Nichtbeachtung droht Bußgeld

Entsprechende Schilder weisen in der Regel auf den speziell für die Brut- und Setzzeit geltenden Anleinzwang oder sogar ein generelles Aufenthaltsverbot für Hunde in diesem Zeitraum hin. Hundehalter sollten sich bei Unklarheiten – zum Beispiel beim zuständigen Ordnungsamt – informieren, wo an ihrem Wohnort in den kommenden Monaten die Leinenpflicht herrscht. So kann ein eventuelles Bußgeld bei Missachtung vermieden werden.

Ausnahmen vom saisonalen Leinenzwang gelten nur für Hunde der Landes- und Bundespolizei, des Zolls sowie in der Jagdausübung und im Rettungseinsatz. Ebenso können Hunde auf offiziellen Hundeauslaufflächen und Hundewegen – sofern nicht anders auf Schildern vermerkt – weiterhin frei herumlaufen.

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