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Ertragsanteil

Der Ertragsanteil ist der prozentuale Anteil einer privaten Rente, der vom Finanzamt mit der Einkommenssteuer belegt wird.
 

Alter
bei Renteneintritt
Ertragsanteil
(in Prozent)
60-61 22
62 21
63 20
64 19
65-66 18
67 17
68 16
69-70 15
71 14
72-73 13
74 12
ab 97 1

Wer eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, bei dem hängt die Höhe des Ertragsanteils vom Lebensalter bei Renteneintritt ab. Je früher die Rente beginnt, desto länger ist laut Statistik auch die Rentenlaufzeit. Hiernach richtet sich der steuerpflichtige Ertragsanteil: Je länger die voraussichtliche Laufzeit, desto höher auch der zu versteuernde Ertragsanteil.

Bis 2004 wurden auch die gesetzlichen Renten nach dem Ertragsanteil besteuert – aktuell spielt er hier jedoch keine Rolle mehr.