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Wie die Beiträge für eine private Rentenversicherung angelegt werden, hängt davon ab, was für einen Tarif Sie abgeschlossen haben.
Die private Rentenversicherung gibt es grundsätzlich in drei verschiedenen Varianten:
Bei einer klassischen Rentenversicherung landen die Sparbeiträge – die Beiträge abzüglich der Kosten für den Vertrag sowie für eine mögliche Hinterbliebenenabsicherung – im Sicherungsvermögen der Versicherungsgesellschaft.
Dieses Vermögen muss der Versicherer aufgrund gesetzlicher Vorgaben sehr konservativ anlegen, um jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Meist werden die Gelder in festverzinste Anleihen oder Immobilien investiert, die Aktienquote ist in der Regel gering.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden mit den Sparbeiträgen Anteile an Investmentfonds gekauft – meist Aktienfonds oder ETFs. Damit können Sie langfristig von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren, eine garantierte Verzinsung gibt es bei solchen Verträgen allerdings nicht.
Daneben gibt es noch sogenannte Hybrid-Tarife. Sie sind ein Zwischending zwischen klassischen und fondsgebundenen Verträgen. Bei solchen hybriden Rentenversicherungen wird ein Teil der Sparbeiträge konservativ im Sicherungsvermögen angelegt, ein anderer Teil wandert in Investmentfonds.
Wie genau die Beiträge zwischen Sicherungsvermögen und Fonds aufgeteilt werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Häufig können Sie auswählen, wie hoch die Beitragsgarantie sein soll – meist haben Sie die Wahl zwischen 50 bis 100 Prozent der eingezahlten Beiträge.