Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Mietrechtsänderungen 2018: Bundesregierung möchte Mieterrechte stärken

München, 5.9.2018 | 16:20 | whe

Das Bundeskabinett konnte sich auf diverse Änderungen des Mietrechts einigen. Der am Mittwoch verabschiedete Gesetzentwurf würde in erster Linie die Mieter stärken

Richterhammer vor Büchern und kleinem HolzhausBundesregierung beschließt Mietrechtsänderung und stärkt damit Mieterrechte.

Im Zuge der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Entwürfe zur Änderung des Mietrechts wurden am Mittwoch einige Neuerungen beschlossen. So sollen Vermieter künftig dazu verpflichtet werden, neuen Mietern unaufgefordert Auskunft über die bisherige Miethöhe zu geben. Diese Regelung soll greifen, wenn die Miete die durch die Mietpreisbremse zulässige Höhe übersteigt oder der Vermieter sich auf andere Ausnahmen der Mietpreisbremse beruft.

Die Mietpreisbremse betreffend könnten Mieter im Zuge der Änderungen zudem künftig einfacher eine Rüge gegenüber dem Vermieter aussprechen. Das würde bedeuten, Mieter könnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse ohne weitere Angaben rügen. Allerdings können nur Mieten zurückgefordert werden, die nach der Rüge gezahlt wurden.

Die Mietpreisbremse betreffend könnten Mieter im Zuge der Änderungen zudem künftig einfacher eine Rüge gegenüber dem Vermieter aussprechen. Das würde bedeuten, Mieter könnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse ohne weitere Angaben rügen. Allerdings können nur Mieten zurückgefordert werden, die nach der Rüge gezahlt wurden.


Ferner sollen die auf Mieter umlegbaren Kosten für Modernisierungsmaßnahmen von aktuell elf auf acht Prozent jährlich gesenkt werden. Diese Änderung würde laut Gesetzentwurf allerdings nur für Gebiete gelten, in denen bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Zudem wäre sie zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Modernisierungsmaßnahmen sollen darüber hinaus nicht länger vom Vermieter als Druckmittel gegenüber dem Mieter eingesetzt werden können, beispielsweise um eine Kündigung zu erzwingen. Wird eine Modernisierung angekündigt, muss die Umsetzung innerhalb eines Jahres beginnen, ansonsten würde eine Pflichtverletzung des Vermieters vorliegen.

Mietrechtsänderungen stoßen auf gemischtes Echo

Laut dem Deutschen Mieterbund gehen die Änderungen nicht weit genug. Der Mieterbund kritisiert vor allem die nicht flächendeckende Umsetzung der Maßnahmen. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hingegen gibt sich zufrieden. Der Gesetzentwurf sei ein "Versuch der gerechteren Verwaltung einer Mangelsituation." Ob der Bundestag dem Gesetzentwurf letztendlich weitere Änderungen hinzufügt, bleibt abzuwarten.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung