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München, 5.9.2018 | 16:20 | whe
Das Bundeskabinett konnte sich auf diverse Änderungen des Mietrechts einigen. Der am Mittwoch verabschiedete Gesetzentwurf würde in erster Linie die Mieter stärken
Im Zuge der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Entwürfe zur Änderung des Mietrechts wurden am Mittwoch einige Neuerungen beschlossen. So sollen Vermieter künftig dazu verpflichtet werden, neuen Mietern unaufgefordert Auskunft über die bisherige Miethöhe zu geben. Diese Regelung soll greifen, wenn die Miete die durch die Mietpreisbremse zulässige Höhe übersteigt oder der Vermieter sich auf andere Ausnahmen der Mietpreisbremse beruft.
Die Mietpreisbremse betreffend könnten Mieter im Zuge der Änderungen zudem künftig einfacher eine Rüge gegenüber dem Vermieter aussprechen. Das würde bedeuten, Mieter könnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse ohne weitere Angaben rügen. Allerdings können nur Mieten zurückgefordert werden, die nach der Rüge gezahlt wurden.
Die Mietpreisbremse betreffend könnten Mieter im Zuge der Änderungen zudem künftig einfacher eine Rüge gegenüber dem Vermieter aussprechen. Das würde bedeuten, Mieter könnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse ohne weitere Angaben rügen. Allerdings können nur Mieten zurückgefordert werden, die nach der Rüge gezahlt wurden.
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