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München, 8.11.2013 | 11:25 | mtr
Streicht ein Mieter die Wände seiner Mietwohnung farbig an, ist er verpflichtet, sie beim Auszug wieder weiß zu streichen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Bunt dekorierte Wände seien für breite Mieterkreise nicht akzeptabel und würden es dem Besitzer enorm erschweren, die Wohnung neu zu vermieten, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter. Wer eine gemietete Wohnung in einem ausgefallenen Farbanstrich übergibt, muss entsprechend für die anfallenden Malerarbeiten zahlen.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.