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München, 8.11.2013 | 11:25 | mtr
Streicht ein Mieter die Wände seiner Mietwohnung farbig an, ist er verpflichtet, sie beim Auszug wieder weiß zu streichen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Bunt dekorierte Wände seien für breite Mieterkreise nicht akzeptabel und würden es dem Besitzer enorm erschweren, die Wohnung neu zu vermieten, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter. Wer eine gemietete Wohnung in einem ausgefallenen Farbanstrich übergibt, muss entsprechend für die anfallenden Malerarbeiten zahlen.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.