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Zahnersatz: Ab 1. Oktober höhere Festzuschüsse der Krankenkasse

München, 25.9.2020 | 15:00 | mst

Ab dem 1. Oktober erhöhen sich die Festzuschüsse der Krankenkasse für Zahnersatz. Der Eigenanteil bleibt jedoch häufig hoch. Wer einen Vorsorgetermin versäumt, soll zudem künftig nicht gleich den Anspruch auf seinen Bonus verlieren.

Zahnärztin behandelt Patienten im Behandlungsstuhl.Behandlung beim Zahnarzt: Die Zuschüsse der Krankenkasse für Zahnersatz werden erhöht.
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 1. Oktober Anspruch auf höhere Zuschüsse für Zahnersatz. Wer die letzten fünf Jahre regelmäßig bei der Zahnvorsorge war, erhält künftig 70 statt bisher 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Wer die letzten zehn Jahre einmal jährlich beim Zahnarzt war, bekommt sogar 75 Prozent (vorher: 65 Prozent). Ohne Vorsorge steigt der Festzuschuss von 50 auf 60 Prozent der Kosten.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz grundsätzlich einen Festzuschuss. Zugrunde gelegt werden hierbei die durchschnittlichen Kosten für eine zweckmäßige Versorgung – die sogenannte Regelversorgung. Welche Versorgung zweckmäßig ist – zum Beispiel eine Brücke bei einem fehlenden Zahn – hat die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt. Ab Oktober zahlt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten einer Regelversorgung – den Festzuschuss. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge kommt der Bonus hinzu.

Mehrkosten für höherwertige Versorgung müssen selbst bezahlt werden

Wünscht der Patient eine höherwertige Versorgung – etwa ein Implantat statt einer Brücke – muss er die Mehrkosten dafür selbst tragen. Die Kasse zahlt immer nur den festgelegten Festzuschuss zuzüglich des Bonus für eine regelmäßige Vorsorge.
 
Daher bleibt der Eigenanteil trotz höherem Zuschuss häufig hoch. So kann ein Zahnimplantat mit Krone leicht 2.000 Euro oder mehr kosten, der Kassenzuschuss deckt davon nur einen Teil ab. Den Rest müssen Patienten aus eigener Tasche oder mithilfe einer privaten Zahnzusatzversicherung bezahlen.
 
Für die erhöhten Zuschüsse müssen Versicherte ihrer Kasse das Bonusheft vorlegen. Für den Bonus zählen immer die vergangenen fünf oder zehn Jahre. Ob man im aktuellen Jahr bereits beim Zahnarzt war, spielt für den Bonus keine Rolle.

Einmaliges Versäumen soll folgenlos bleiben

Um einen erhöhten Zuschuss zu erhalten, muss das Bonusheft lückenlos gepflegt sein. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) weist darauf hin, dass in bestimmten Ausnahmefällen ein einmaliges Versäumen des Vorsorgetermins künftig folgenlos bleiben soll.
 
Versicherte müssten jedoch begründen, warum sie in diesem Jahr die Vorsorge nicht wahrnehmen konnten. Genaue Regelungen für solche Ausnahmefälle sind bislang jedoch nicht definiert.

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