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Stromkrise in Deutschland

20.03.2023

Was kann ich tun?

  • Die Entlastung durch die Strompreisbremse gilt seit 01.03.2023 (rückwirkend auch für Januar und Februar).
  • Strompreise weiterhin auf einem hohen Niveau in der Grundversorgung und bei alternativen Anbietern.
  • Sie haben 2 Optionen: Neuen Tarif mit Preisgarantie abschließen oder Sparalarm aktivieren und bei verbessertem Angebot wechseln.

jetzt Sparalarm aktivieren

Wie werden Stromkunden entlastet?

  • Strompreisbremse: Deckelt den Arbeitspreis auf 40 ct je kWh für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs. Greift vom 01.03.2023 bis 30.04.2024 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.
  • Abschaffung der EEG-Umlage: Wurde bereits zum 01.07.2022 umgesetzt. 

 

Wie viel kann ich dank der Entlastungen jährlich sparen?

 Entlastung  Familie (Verbrauch: 5.000 kWh)  Single (Verbrauch: 1.500 kWh)
Strompreisbremse 270 € 82 €
Abschaffung der EEG-Umlage 222 € 66 €
Entlastung pro Jahr, Stand: Januar 2023

Ist ein Stromanbieterwechsel aktuell sinnvoll?

Aufgrund der weiterhin hohen Strompreise im Großhandel kommt es aktuell sowohl bei Grundversorgungs- als auch bei Bestandskundentarifen zu massiven Preiserhöhungen

Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:

a) Tarife vergleichen und neuen Vertrag abschließen
 
Vergleichen Sie aktuelle Tarife in unserem Stromvergleich und schließen Sie einen neuen Vertrag mit Preisgarantie ab. So sind Sie vor plötzlichen Preiserhöhungen geschützt und haben für min. 12 Monate eine Kostensicherheit.

b) Bei Ihrem jetzigen Anbieter oder Grundversorger bleiben und später wechseln
 
Für den Fall, dass Ihr Grundversorger oder Vertrag bei einem Alternativanbieter aktuell günstiger ist, haben Sie die Möglichkeit den  Sparalarm aktivieren CHECK24 Sparalarm zu aktivieren. So haben Sie die Preisentwicklung ganz einfach im Blick und können bei verbessertem Angebot wechseln.

Strompreise sinken – Sparpotenzial zusätzlich zur Strompreisbremse

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht hat, können Sie von Ihrem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne Einhaltung der Frist kündigen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Sonderkündigung selbst kündigen müssen. Ihre Kündigung muss schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Da eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung meistens sehr kurzfristig ist, übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger die Ersatzversorgung bis Ihr neu gewählter Anbieter mit der Stromlieferung beginnt. Ihre Stromversorgung ist also zu jeder Zeit gesichert.

Kündigungsservice

Sie können unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

Häufige Fragen zur Stromkrise

Kann es durch die aktuelle Stromkrise zur Versorgungsunterbrechung kommen?

Die Stromversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Bei Erzeugungsengpässen stehen viele Reservekraftwerke bereit, um kurzfristig einzuspringen. Auch wenn Sie Ihren Stromanbieter aufgrund einer Preiserhöhung kündigen, müssen Sie keine Unterbrechung der Stromversorgung befürchten. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein (auch bei Insolvenz des Energieanbieters). 

Wann sinken die Strompreise wieder?

Obwohl die EEG-Umlage von 3,72 ct pro kWh im Juli 2022 abgeschafft wurde, werden Privathaushalte kaum entlastet. Die Großhandelspreise für Strom steigen im Zuge der Energiekrise weiter. Viele Stromanbieter haben deshalb in den vergangenen Monaten bereits Preiserhöhungen angekündigt. Energieexperten rechnen damit, dass die Energiepreise in Europa auch künftig auf sehr hohem Niveau bleiben werden. Die Strompreise könnten nur wieder sinken, wenn der Staat Strom- und Mehrwertsteuer absenkt.


Energieexpertin Linda Welzer
Linda Welzer
CHECK24 Energieexpertin
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2.500 kWh
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