Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Was kann ich tun?
Entlastung | Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) | Single (Verbrauch: 1.500 kWh) |
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Strompreisbremse | 270 € | 82 € |
Abschaffung der EEG-Umlage | 222 € | 66 € |
Aufgrund der weiterhin hohen Strompreise im Großhandel kommt es aktuell sowohl bei Grundversorgungs- als auch bei Bestandskundentarifen zu massiven Preiserhöhungen.
Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:
Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht hat, können Sie von Ihrem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne Einhaltung der Frist kündigen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Sonderkündigung selbst kündigen müssen. Ihre Kündigung muss schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Da eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung meistens sehr kurzfristig ist, übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger die Ersatzversorgung bis Ihr neu gewählter Anbieter mit der Stromlieferung beginnt. Ihre Stromversorgung ist also zu jeder Zeit gesichert.
Die Stromversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Bei Erzeugungsengpässen stehen viele Reservekraftwerke bereit, um kurzfristig einzuspringen. Auch wenn Sie Ihren Stromanbieter aufgrund einer Preiserhöhung kündigen, müssen Sie keine Unterbrechung der Stromversorgung befürchten. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein (auch bei Insolvenz des Energieanbieters).
Obwohl die EEG-Umlage von 3,72 ct pro kWh im Juli 2022 abgeschafft wurde, werden Privathaushalte kaum entlastet. Die Großhandelspreise für Strom steigen im Zuge der Energiekrise weiter. Viele Stromanbieter haben deshalb in den vergangenen Monaten bereits Preiserhöhungen angekündigt. Energieexperten rechnen damit, dass die Energiepreise in Europa auch künftig auf sehr hohem Niveau bleiben werden. Die Strompreise könnten nur wieder sinken, wenn der Staat Strom- und Mehrwertsteuer absenkt.