a) Sie haben aktuell einen Grundversorgungstarif für Strom
Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie können Grundversorgungstarife vorübergehend attraktive Konditionen bieten, die sich aber aufgrund der fehlenden Preisgarantie jederzeit ändern können. Sie können den Grundversorgungstarif mit einer Frist von 2 Wochen kündigen und später wechseln, wenn sich der Markt beruhigt hat.
Sollten Sie erst relativ neu im Grundversorgungstarif sein, beachten Sie bitte: Teilweise werden in der Grundversorgung erhöhte Neukundenpreise aufgerufen. Dabei handelt es sich rechtlich um eine Grauzone. Prüfen Sie hier genau Ihre Konditionen und vergleichen Sie die Preise in unserem CHECK24 Stromvergleich.
Wir empfehlen abhängig von Ihrer Situation:
b) Sie haben aktuell einen Tarif eines alternativen Anbieters
Wir empfehlen Ihnen die Preise zeitnah zu vergleichen und auch eventuelle Preiserhöhungen zu berücksichtigen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit haben Sie bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie aufgrund der hohen Preise keinen neuen Tarif abschließen und Ihren bestehenden Vertrag kündigen, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht hat, können Sie von Ihrem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne Einhaltung der Frist kündigen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Sonderkündigung selbst kündigen müssen. Ihre Kündigung muss schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Da eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung meistens sehr kurzfristig ist, übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger die Ersatzversorgung bis Ihr neu gewählter Anbieter mit der Stromlieferung beginnt. Ihre Stromversorgung ist also zu jeder Zeit gesichert.
Sollten Sie sich nach der Preiserhöhung eines Alternativanbieters bewusst für die lokale Grundversorgung entscheiden, müssen Sie nach dem Gebrauch des Sonderkündigungsrechts nichts weiter unternehmen – Ihr Stromgrundversorger meldet sich automatisch bei Ihnen.
Aktuelle Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung 05.08.22: 853 Stromgrundversorger erhöhen ihre Preise
Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen seit 01. März 2022 21,2 % und betreffen rund 7,9 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 354 € pro Jahr.
Die Stromversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Bei Erzeugungsengpässen stehen viele Reservekraftwerke bereit, um kurzfristig einzuspringen. Auch wenn Sie Ihren Stromanbieter aufgrund einer Preiserhöhung kündigen, müssen Sie keine Unterbrechung der Stromversorgung befürchten. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein (auch bei Insolvenz des Energieanbieters).
Obwohl die EEG-Umlage von 3,72 Cent pro kWh im Juli 2022 abgeschafft wurde, werden Privathaushalte kaum entlastet. Die Großhandelspreise für Strom steigen im Zuge der Energiekrise weiter. Viele Stromanbieter haben deshalb in den vergangenen Monaten bereits Preiserhöhungen angekündigt. Energieexperten rechnen damit, dass die Energiepreise in Europa auch künftig auf sehr hohem Niveau bleiben werden. Die Strompreise könnten nur wieder sinken, wenn der Staat Strom- und Mehrwertsteuer absenkt.
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Sara Hofmann CHECK24 Energieexpertin |