Die Stromanbieter kalkulieren aktuell aufgrund der dynamischen Situation am Strommarkt die Preise ständig neu. Viele Anbieter kämpfen mit den weiter steigenden Preisen und müssen Ihr Tarifangebot für Neukunden aufgrund des schwer kalkulierbaren Risikos vorübergehend aussetzen. Daher kann auch die Tarifvielfalt im CHECK24 Stromvergleich vorübergehend geringer sein, als Sie das von uns gewohnt sind.
a) Sie haben aktuell einen Grundversorgungstarif für Strom
Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie können Grundversorgungstarife vorübergehend attraktive Konditionen bieten, die sich aber aufgrund der fehlenden Preisgarantie jederzeit ändern können. Sie können den Grundversorgungstarif mit einer Frist von 2 Wochen kündigen und später wechseln, wenn sich der Markt beruhigt hat.
Sollten Sie erst relativ neu im Grundversorgungstarif sein, beachten Sie bitte: Teilweise werden in der Grundversorgung erhöhte Neukundenpreise aufgerufen. Dabei handelt es sich rechtlich um eine Grauzone. Prüfen Sie hier genau Ihre Konditionen und vergleichen Sie die Preise in unserem CHECK24 Stromvergleich.
Wir empfehlen abhängig von Ihrer Situation:
b) Sie haben aktuell einen Tarif eines alternativen Anbieters
Wir empfehlen Ihnen die Preise zeitnah zu vergleichen und auch eventuelle Preiserhöhungen zu berücksichtigen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit haben Sie bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht hat, können Sie von Ihrem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne Einhaltung der Frist kündigen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Sonderkündigung selbst kündigen müssen. Ihre Kündigung muss schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Da eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung meistens sehr kurzfristig ist, übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger die Ersatzversorgung bis Ihr neu gewählter Anbieter mit der Stromlieferung beginnt. Ihre Stromversorgung ist also zu jeder Zeit gesichert.
Sollten Sie sich nach der Preiserhöhung eines Alternativanbieters für die lokale Grundversorgung entscheiden, müssen Sie nach dem Gebrauch des Sonderkündigungsrechts nichts weiter unternehmen – Ihr Stromgrundversorger meldet sich automatisch bei Ihnen. Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten am Markt, kann oftmals der Grund- bzw. Ersatzversorgungstarif vorübergehend günstige Konditionen bieten. Allerdings bieten Grund- und Ersatzversorgungstarife keine Preisgarantie und es kann in diesen Tarifen jederzeit zu Preiserhöhungen kommen. Prüfen Sie bei Ihrem Grundversorger genau, ob abweichende Neukundenpreise in der Ersatzversorgung aufgerufen werden. Diese Preise für Neukunden sind oftmals deutlich höher. Tarife der Ersatzversorgung können Sie mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit kündigen und erneut wechseln.
Lassen Sie sich von der aktuellen Strompreisentwicklung nicht verunsichern und wählen Sie einen Stromtarif mit Preisgarantie. So schützen Sie sich vor Preiserhöhungen. Entscheiden Sie sich für einen Tarif, der die Preise für die gesamte Dauer der Erstlaufzeit garantiert. Von CHECK24 empfohlene Tarife haben immer eine Preisgarantie von mindestens 12 Monaten. So sind Sie in den ersten 12 Monaten vor Preiserhöhungen durch den Anbieter geschützt.
Die Stromversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Bei Erzeugungsengpässen stehen viele Reservekraftwerke bereit, um kurzfristig einzuspringen. Auch wenn Sie Ihren Stromanbieter aufgrund einer Preiserhöhung kündigen, müssen Sie keine Unterbrechung der Stromversorgung befürchten. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein (auch bei Insolvenz des Energieanbieters).
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Sara Hofmann CHECK24 Energieexpertin |