Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
Die Stiftung Warentest rät in ihrem Verbrauchermagazin "Finanztest" dazu, Stromvergleichsportale zu nutzen. So können Verbraucher schnell und einfach ihre Stromkosten senken. Wichtig ist dabei: Achten Sie auf die richtigen Filtereinstellungen. Nutzen Sie am besten die empfohlenen Einstellungen von CHECK24. So finden Sie besonders verbraucherfreundliche Stromtarife.
Vertragskonditionen | CHECK24 Empfohlene Einstellungen |
---|---|
Vertragslaufzeit | Max. 12 Monate |
Art der Preisgarantie | Mind. Preisfixierung |
Dauer der Preisgarantie | Mind. Vertragslaufzeit |
Abschlagszahlung | Monatlich |
Pakettarife | nein |
Bonus | Bonushöhe max. 15 % Prozent der Gesamtkosten |
Mit diesen Einstellungen bekommen Sie nur CHECK24 geprüfte Stromtarife angezeigt. Sie können die Suche aber auch anpassen: Zum Beispiel nur Ökostromtarife anzeigen lassen oder Boni nicht in den Gesamtpreis für das erste Jahr einrechnen.
Die empfohlenen Sucheinstellungen bei CHECK24 basieren auf den Kriterien der Stiftung Warentest.
Mit diesen Einstellungen werden Ihnen nur Tarife mit einer Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten angezeigt. Das schützt Sie vor unerwarteten Preiserhöhungen.
Seit dem 1. März 2022 können neu abgeschlossene Verträge nach der Erstlaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei maximal einen Monat.
Mit den empfohlenen Einstellungen schlagen wir Ihnen Filtereinstellungen für den Stromvergleich vor, die wir als sinnvoll einschätzen. Sie können Ihre Suche aber auch individuell anpassen, ganz nach den Empfehlungen der Stiftung Warentest. Unsere Empfehlungen unterscheiden sich nur in einem Punkt: bei der Bonusberechnung.
Wenn Sie die Option "Bonus nicht einberechnen" wählen, fließen Boni nicht in den Erstjahrespreis ein.
Ganz gleich, welche Filtereinstellungen Sie wählen:
Es werden nur Tarife angezeigt, die den CHECK24-Verbraucherschutzrichtlinien entsprechen und deren Anbieter von unseren Kunden weiterempfohlen werden.
Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
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