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Energiekrise

20.03.2023

Was kann ich tun?

  • Die Entlastungen durch die Preisbremsen für Strom und Gas gelten seit 01.03.2023 (rückwirkend auch für Januar und Februar).
  • Energiepreise weiterhin auf einem hohen Niveau in der Grundversorgung und bei alternativen Anbietern.
  • Sie haben 2 Optionen: Neuen Tarif mit Preisgarantie abschließen oder Sparalarm aktivieren und bei verbessertem Angebot wechseln

jetzt Sparalarm aktivieren

Wie werden Stromkunden entlastet?

  • Strompreisbremse: Deckelt den Arbeitspreis auf 40 ct je kWh für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs. Greift vom 01.03.2023 bis 30.04.2024 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.
  • Abschaffung der EEG-Umlage: Wurde bereits zum 01.07.2022 umgesetzt. 

 

Wie viel kann ich dank der Entlastungen jährlich sparen?

 Entlastung  Familie (Verbrauch: 5.000 kWh)  Single (Verbrauch: 1.500 kWh)
Strompreisbremse 270 € 82 €
Abschaffung der EEG-Umlage 222 € 66 €
Entlastung pro Jahr, Stand: Januar 2023

Wie werden Gaskunden entlastet?

  • Gaspreisbremse: Greift vom 01.03.2023 bis zum 30.04.2024, soll aber rückwirkend schon für Januar und Februar 2023 gelten. Dadurch wird der Arbeitspreis auf 12 ct je kWh für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Aktuell zahlen Verbraucher durchschnittlich 18,6 ct je kWh.
  • Gas-Soforthilfe: Verbraucher haben die Soforthilfe im Dezember 2022 erhalten. Diese berechnet sich auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs und wird dann mit dem für Dezember vereinbarten Gaspreis multipliziert. Grundlage für die Berechnung ist die Abschlagszahlung vom September 2022. 
  • Mehrwertsteuersenkung: Die Mehrwertsteuer auf Gas wird von 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. 
  • Zusätzlich wird die CO₂-Abgabe 2023 vorerst nicht angehoben.
     

Wie viel kann ich dank der Entlastungen jährlich sparen?

 Entlastung  Familie (Verbrauch: 20.000 kWh)  Single (Verbrauch: 5.000 kWh)
Gaspreisbremse 785 € 218 €
Gas-Soforthilfe (einmalig) 311 € 86 €
Mehrwertsteuersenkung 306 € 87 €
Keine Erhöhung CO₂-Abgabe 2023 7,88 € 5,35 €
Entlastungen pro Jahr, Stand: Januar 2023

Ist ein Energieanbieterwechsel aktuell sinnvoll?

Aufgrund der weiterhin hohen Strom- und Gaspreise im Großhandel kommt es aktuell sowohl in der Grundversorgung als auch bei Bestandstarifen zu massiven Preiserhöhungen

Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:

a) Tarife vergleichen und neuen Vertrag abschließen
 
Vergleichen Sie aktuelle Tarife und schließen Sie einen neuen Vertrag mit Preisgarantie ab. So sind Sie vor plötzlichen Preiserhöhungen geschützt und haben für min. 12 Monate eine Kostensicherheit.

b) Bei Ihrem jetzigen Anbieter oder Grundversorger bleiben und später wechseln

Für den Fall, dass Ihr Grundversorger oder Vertrag bei einem Alternativanbieter günstiger ist, haben Sie die Möglichkeit den  Sparalarm aktivieren CHECK24 Sparalarm zu aktivieren. So haben Sie die Preisentwicklung ganz einfach im Blick und können bei verbessertem Angebot wechseln.

Strompreise sinken – Sparpotenzial zusätzlich zur Strompreisbremse

Was mache ich, wenn mein Vertrag ausläuft?

Wenn Sie Ihren Vertrag nach der Erstvertragslaufzeit nicht kündigen, wird er automatisch verlängert. Preisgarantien gelten oft nur während der ersten 12 Monate, deswegen kann es sein, dass Ihr Anbieter nach dieser Zeit die Preise erhöht. Zudem werden viele Boni, zum Beispiel Sofort- oder Neukundenboni, nur im ersten Jahr ausbezahlt. Ob und wie sich Ihr Preis verändert, teilt Ihnen der Anbieter mit.

Gaspreise sinken – Sparpotenzial zusätzlich zur Gaspreisbremse

Sonderkündigungsrecht bei Energiepreiserhöhung

Sollten Sie eine Preiserhöhung erhalten haben, können Sie in der Regel sowohl bei Strom als auch bei Gas Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht können Sie üblicherweise ohne Einhaltung der Frist Ihren Energievertrag kündigen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag selbst kündigen. Beachten Sie, dass Sie Ihre Kündigung schriftlich per E-Mail, Post oder Fax an Ihren Versorger senden müssen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht.

Kündigungsservice

Sie können unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

Häufige Fragen zur Energiekrise

Kann es durch die aktuelle Energiekrise zur Versorgungsunterbrechung kommen?

Die Energieversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Bei Erzeugungsengpässen stehen viele Reservekraftwerke bereit, um kurzfristig Energie zu produzieren. Auch wenn Sie Ihren Energieanbieter aufgrund einer Preiserhöhung gekündigt haben, wird die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt – auch bei einer Insolvenz des Energieanbieters, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein.

Welche Auswirkungen hat die Alarmstufe des Notfallplans?

Die Alarmstufe des Notfallplans Gas der Bundesregierung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Verbraucherpreise und die Preisgarantie. Sollte die Bundesnetzagentur jedoch zusätzlich eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen" feststellen, greift das Preisanpassungsrecht des Energiesicherungsgesetzes. Damit können Versorger gestiegene Gaspreise direkt an ihre Kunden weitergeben und ihre Preise trotz Preisgarantie auf ein "angemessenes Niveau" anheben. Leider ist aktuell nicht absehbar ob und wann dieser Fall eintritt. Generell können Sie bei Preisanpassungen aber jederzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und somit erneut wechseln.

Was ist die Speicherumlage?

Um die Kosten zur Einspeicherung von Gas zu decken, wird die sogenannte Speicherumlage vom 01.10.22 bis zum 31.05.25 fällig. Diese Umlage beträgt 0,059 Cent pro kWh und wird den Verbraucher voraussichtlich weniger beeinträchtigten.


Energieexpertin Linda Welzer
Linda Welzer
CHECK24 Energieexpertin
  • Strom
  • Gas
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