Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Was kann ich tun?
Entlastung | Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) | Single (Verbrauch: 1.500 kWh) |
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Strompreisbremse | 270 € | 82 € |
Abschaffung der EEG-Umlage | 222 € | 66 € |
Entlastung | Familie (Verbrauch: 20.000 kWh) | Single (Verbrauch: 5.000 kWh) |
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Gaspreisbremse | 785 € | 218 € |
Gas-Soforthilfe (einmalig) | 311 € | 86 € |
Mehrwertsteuersenkung | 306 € | 87 € |
Keine Erhöhung CO₂-Abgabe 2023 | 7,88 € | 5,35 € |
Aufgrund der weiterhin hohen Strom- und Gaspreise im Großhandel kommt es aktuell sowohl in der Grundversorgung als auch bei Bestandstarifen zu massiven Preiserhöhungen.
Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:
Für den Fall, dass Ihr Grundversorger oder Vertrag bei einem Alternativanbieter günstiger ist, haben Sie die Möglichkeit den
zu aktivieren. So haben Sie die Preisentwicklung ganz einfach im Blick und können bei verbessertem Angebot wechseln.Wenn Sie Ihren Vertrag nach der Erstvertragslaufzeit nicht kündigen, wird er automatisch verlängert. Preisgarantien gelten oft nur während der ersten 12 Monate, deswegen kann es sein, dass Ihr Anbieter nach dieser Zeit die Preise erhöht. Zudem werden viele Boni, zum Beispiel Sofort- oder Neukundenboni, nur im ersten Jahr ausbezahlt. Ob und wie sich Ihr Preis verändert, teilt Ihnen der Anbieter mit.
Sollten Sie eine Preiserhöhung erhalten haben, können Sie in der Regel sowohl bei Strom als auch bei Gas Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht können Sie üblicherweise ohne Einhaltung der Frist Ihren Energievertrag kündigen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag selbst kündigen. Beachten Sie, dass Sie Ihre Kündigung schriftlich per E-Mail, Post oder Fax an Ihren Versorger senden müssen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht.
Die Energieversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Bei Erzeugungsengpässen stehen viele Reservekraftwerke bereit, um kurzfristig Energie zu produzieren. Auch wenn Sie Ihren Energieanbieter aufgrund einer Preiserhöhung gekündigt haben, wird die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt – auch bei einer Insolvenz des Energieanbieters, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein.
Die Alarmstufe des Notfallplans Gas der Bundesregierung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Verbraucherpreise und die Preisgarantie. Sollte die Bundesnetzagentur jedoch zusätzlich eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen" feststellen, greift das Preisanpassungsrecht des Energiesicherungsgesetzes. Damit können Versorger gestiegene Gaspreise direkt an ihre Kunden weitergeben und ihre Preise trotz Preisgarantie auf ein "angemessenes Niveau" anheben. Leider ist aktuell nicht absehbar ob und wann dieser Fall eintritt. Generell können Sie bei Preisanpassungen aber jederzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und somit erneut wechseln.
Um die Kosten zur Einspeicherung von Gas zu decken, wird die sogenannte Speicherumlage vom 01.10.22 bis zum 31.05.25 fällig. Diese Umlage beträgt 0,059 Cent pro kWh und wird den Verbraucher voraussichtlich weniger beeinträchtigten.