Viele Anbieter kalkulieren aktuell aufgrund der dynamischen Situation am Energiemarkt die Preise ständig neu.
a) Sie haben aktuell einen Grundversorgungstarif für Strom oder Gas
Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie können Grundversorgungstarife vorübergehend attraktive Konditionen bieten, die sich aber aufgrund der fehlenden Preisgarantie jederzeit ändern können. Sie können den Grundversorgungstarif mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und später wechseln, wenn sich der Markt beruhigt hat.
Sollten Sie erst relativ neu im Grundversorgungstarif sein, beachten Sie bitte: Teilweise werden in der Grundversorgung erhöhte Neukundenpreise aufgerufen. Dabei handelt es sich rechtlich um eine Grauzone. Prüfen Sie hier genau Ihre Konditionen und vergleichen Sie die Preise in unserem CHECK24 Energievergleich.
Wir empfehlen abhängig von Ihrer Situation:
b) Sie haben einen Tarif eines alternativen Anbieters
Wir empfehlen Ihnen die Preise zeitnah zu vergleichen und auch eventuelle Preiserhöhungen zu berücksichtigen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit haben Sie bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn die vor der Krise beschafften Gasmengen der Energieversorger aufgebraucht sind, müssen die Anbieter zu den aktuell hohen Börsenpreisen einkaufen. Für Bestandskunden (Jahresverbrauch: 20.000 kWh) kann Gas dadurch bis zu 1.500 € teurer werden.
Sollten Sie eine Preiserhöhung erhalten haben, können Sie sowohl bei Strom als auch bei Gas Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht können Sie üblicherweise ohne Einhaltung der Frist Ihren Energievertrag kündigen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag selbst kündigen. Beachten Sie, dass Sie Ihre Kündigung schriftlich per E-Mail, Post oder Fax an Ihren Versorger senden müssen. Verweisen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht.
Da Sie bei einer Preiserhöhung bei Strom und Gas meistens sehr kurzfristig kündigen müssen, übernimmt Ihr örtlicher Grundversorger die Ersatzversorgung bis Ihr neu gewählter Anbieter mit der Energieversorgung beginnt. Sie stehen also zu keiner Zeit ohne Strom oder Gas da.
Wählen sie angesichts der aktuellen Preisentwicklungen am Energiemarkt einen Strom- und Gastarif mit Preisgarantie. So schützen Sie sich vor weiter steigenden Preisen. Je nachdem welche Dauer Sie für die Preisgarantie auswählen, sind Sie für diesen Zeitraum gegen eine Preiserhöhung geschützt. Von CHECK24 empfohlene Tarife haben immer eine Preisgarantie von mindestens 12 Monaten. So sind Sie im ersten Jahr sicher vor Preiserhöhungen durch den Anbieter geschützt.
Die Energieversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Bei Erzeugungsengpässen stehen viele Reservekraftwerke bereit, um kurzfristig Energie zu produzieren. Auch wenn Sie Ihren Energieanbieter aufgrund einer Preiserhöhung gekündigt haben, wird die Energieversorgung zu keiner Zeit unterbrochen. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich festgelegt – auch bei einer Insolvenz des Energieanbieters, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers springt automatisch ein.
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Sara Hofmann CHECK24 Energieexpertin |