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Rechtsschutzversicherung hilft bei Streit um Mieterhöhung

München, 2.7.2010 | 12:00 | sge

Grundsätzlich muss sich der Mieter mit einer Mieterhöhung einverstanden erklären und seinen Überweisungsbetrag entsprechend anpassen. Wann eine Mieterhöhung wirklich zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sollte der Mieter genau prüfen, bevor er akzeptiert.

Bei einer Mieterhöhung sollte der Mieter genau prüfen, ob diese rechtens ist.Bei einer Mieterhöhung sollte der Mieter genau prüfen, ob diese rechtens ist.
Zunächst muss der Vermieter die Erhöhung des Mietpreises frist- und formgerecht beim Mieter ankündigen. Das heißt, eine solche Information muss immer schriftlich erfolgen - und dies üblicherweise per Post, E-Mail oder auch Fax. Darüber hinaus muss die letzte Mietsteigerung mehr als 15 Monate her sein. Als Begründung zulässig ist außerdem nur eine Steigerung des Mietpreises in Anpassung an die ortsüblichen sonstigen Mieten.

Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Mieterhöhung formell zunächst nicht rechtwidrig. Anders verhält es sich jedoch, wenn es um die Höhe der Preissteigerung geht. In der Regel liegt hier der Knackpunkt vieler Mietstreitigkeiten. Der Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist ausschlaggebend, um festzustellen, ob dem Mieter zu tief in die Tasche gegriffen werden soll. Stellt man hier Ungereimtheiten fest, hilft eine Rechtsschutzversicherung.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Miete in den zurückliegenden Jahren um mehr als 20 Prozent angehoben wurde und über der sogenannten "Kappungsgrenze" der jeweiligen Kommune liegt. Noch schwieriger ist es, wenn der Vermieter seine Erhöhung mit durchgeführten Modernisierungsarbeiten begründet. Dann kann er seine Kosten teilweise auf den Mieter umlegen. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte jedoch zunächst das Gespräch suchen.

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