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Mietrecht: Verbot der Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag wirksam

München, 8.3.2018 | 10:46 | kro

Das Recht des Vermieters auf eine Eigenbedarfskündigung kann im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Klausel ist wirksam. Das hat das Landgericht Aschaffenburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.

Mietvertrag-MusterIm Mietvertrag kann das Recht auf eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen werden.
Im verhandelten Fall erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung. Seine Vermieterin berief sich dabei auf Eigenbedarf. Der Mieter hielt dies für unzulässig, da der Mietvertrag eine Klausel enthielt, gemäß welcher eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen war.

Die Vermieterin hielt diese Vertragsklausel für unwirksam und erhob eine Räumungsklage. Damit scheiterte sie – wie bereits in der Vorinstanz – vor dem Landgericht Aschaffenburg. Die Klausel im Mietvertrag wurde für wirksam erklärt.

Nach Ansicht der Richter ist es zulässig, das Recht auf eine Eigenbedarfskündigung durch eine Mietvertragsklausel auszuschließen. Denn es stehe den Mietvertragsparteien frei, einen weitergehenden Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters zu vereinbaren.

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