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Bundesrat billigt Mietpreisbremse

München, 27.3.2015 | 13:14 | mtr

Am Freitag hat der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse sowie des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt. Die gesetzliche Preisbremse soll dafür sorgen, den Anstieg von Mieten auf „angespannten Wohnungsmärkten“ zu dämpfen. Das Gesetz muss noch von Bundespräsident Joachim Gauck geprüft und unterzeichnet werden. Im Juni 2015 könnten dann die gesetzlichen Neuerungen in Kraft treten.

Mietvertrag, 50 Euro-Scheine und StifteMietrechtsreform: Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip sollen zukünftig Mieter entlasten.
Das Gesetz sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung zukünftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. In bestimmten Fällen dürfen Vermieter jedoch von dieser Regelung abweichen. Ausgenommen sind zum Beispiel Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Zudem gilt das Gesetz nicht für umfänglich modernisierte Wohnungen.

Die Regionen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 – für maximal fünf Jahre – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbegrenzung gilt. Experten zufolge werden vor allem Ballungsgebiete und einzelne Universitätsstädte davon betroffen sein.

Zusammen mit der Mietpreisbremse soll das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage eingeführt werden. In Zukunft muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Dies ist derzeit in den meisten Fällen der Vermieter. Während Mieterschutzverbände die Neuerung grundsätzlich begrüßen, glauben manche Vermieterverbände, das Gesetz würde langfristig Wohnungssuchenden schaden.

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