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BGH-Urteil Mietrecht: Lebenslanges Wohnrecht auch bei Eigentümerwechsel

München, 14.11.2018 | 14:20 | kro

Ein im Mietvertrag festgehaltenes lebenslanges Wohnrecht von Mietern besteht auch bei einem Eigentümerwechsel fort. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Schlüssel wird übergebenEin Eigentümerwechsel ändert nichts am vereinbarten lebenslangen Wohnrecht.
Im verhandelten Fall hatten die Mieter einer Wohnung in einem Zwei-Parteien-Haus ein per Mietvertrag vereinbartes lebenslanges Wohnrecht. Nach dem Verkauf des Gebäudes forderten die neuen Eigentümer – die außerdem in die andere Wohnung des Hauses einzogen – den Auszug der langjährigen Mieter.

Zwar war die besondere Kündigungsschutzklausel des Mietvertrags Bestandteil des Kaufvertrags gewesen. Die neuen Besitzer beriefen sich jedoch auf eine im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 573a) verankerte erleichterte Vermieterkündigung. Demzufolge können Vermieter ein Mietverhältnis auch ohne berechtigtes Interesse kündigen, wenn sie ebenfalls im gleichen Gebäude wohnen und dieses nicht mehr als zwei Wohnungen umfasst.

Die Räumungsklage war – ebenso wie in den Vorinstanzen – trotzdem nicht erfolgreich. Nach Ansicht der BGH-Richter betrifft der vertraglich vereinbarte Kündigungsausschluss auch die erleichterte Vermieterkündigung. Ein Kündigungsrecht bestehe nur bei einer – in diesem Fall nicht vorliegenden – erheblichen Verletzung der Mieterpflichten, so die Richter weiter.

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